Verschreibungspflichtige Medikamente als Privatrezept kaufen
Mein Wissen sagte mir bislang immer, dass Medikamente die den Zusatz rezeptpflichtig tragen, von Apotheken nicht ohne selbiges ausgegeben werden.
Angenommen Person A hätte eine Stammapotheke, wo sie jedes Medikament ohne Rezept erhält, wenn sie den vollen Kaufpreis dafür entrichtet, wäre dies als Straftat zu werten? Wenn die Apotheke für verkaufte Medikamente eine Quittung ausstellen würde, worauf der Vermerk Privatrezept zu lesen ist, wäre diese Verkaufsart dann legitim?
Könnte so ein Vorgehen für die Apotheke und Person A problematisch werden, wenn Person A die Medikamente ausschließlich für den Eigenbedarf verwenden würde? In wie weit dürfte Person A überhaupt selbst entscheiden, welche Medikamente sie nehmen möchte und wie sinnvoll wäre es aus medizinischer Sicht, wenn Person A in ihrem Medizinschrank verschiedene Antibiotika, Beruhigungsmittel und Antidepressiva aufbewahrt?
Dürfte eine Apotheke überhaupt so handeln und Person A ein Medikament aushändigen, welches dann im Nachhinein als Privatverkauf gekennzeichnet wird? Dürfen Apotheken überhaupt Medikamente herausgeben, wenn kein Rezept vorliegt, beispielsweise wenn der Arzt erst am Montag wieder aufmacht, das Medikament aber Sonntags benötigt wird?
Dein Wissen ist vollkommen korrekt, denn Apotheken dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht ohne ein gültiges Rezept herausgeben. Wenn Person A in ihrer Stammapotheke wirklich jedes Arzneimittel ohne ein Rezept bekommt, kommt es darauf an, ob der Arzt jeweils über die Abgabe in Kenntnis gesetzt wurde, bzw. ob er vorher gefragt wurde, ob das Arzneimittel abgegeben werden darf. Da es aber eher so klingt, als ob Person A die Arzneimittel immer ohne ein gültiges Rezept von ihrer Stammapotheke bekommt, ist es schon als Straftat zu werten. Denn diese Abgabe nach vorheriger Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ist nur in dringenden Ausnahmefällen erlaubt.
Auch, wenn auf der Quittung die Verkaufsart "Privatrezept" angegeben ist, ändert dies ja nichts daran, dass das Arzneimittel ohne ein Rezept abgegeben wurde. Also ändert es auch nicht den Straftatbestand, der nicht zu verachten ist. Je nach Abgabe kann es für den Apotheker oder die PTA eine Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe bis zu einem Jahr geben. Welche Folgen auf Person A zukämen, weiß ich nicht. Auf jeden Fall kann ja nachgewiesen werden, dass nie ein Rezept vorlag, weshalb es nur im ersten Moment etwas nutzt, wenn auf der Quittung steht, dass ein Privatrezept vorlag.
Es geht bei der Verschreibungspflicht ja um den Schutz des Patienten, damit dieser eben nicht unkontrolliert verschiedene Arzneimittel schluckt und damit eventuell auch Nebenwirkungen oder auch Abhängigkeiten in Kauf nimmt. Deswegen ist es schon sinnvoll, dass Person A eben nicht selber entscheiden darf, welche Arzneimittel sie einnimmt. Es gibt ja auch immer Möglichkeiten, an ein Rezept zu kommen, und wenn man dafür in eine Klinik fährt, wo auch am Wochenende Ärzte anzutreffen sind.
Also soviel ich weiß darf eine Apotheke kein Medikament das verschreibungspflichtig ist einfach so rausgeben. Sie muss dafür ein Rezept erhalten und darf es sonst nicht verkaufen, auch nicht zum vollen Preis. Es ist hier auch egal ob es sich um ein Privatrezept oder nicht handelt weil es sich hier einfach um Medikamente handelt die nur ein Arzt verschreiben darf. Sonst wäre es ja unsinnig wenn es verschreibungspflichtige Medikamente gäbe und nicht verschreibungspflichtige.
Bei mir ist es mal vorgekommen das ich an einen Sonntag ein Medikament benötigt habe welches ausgegangen ist und ich vergessen habe ein Rezept zu holen, da habe ich das Medikament in der Apotheke bekommen, allerdings musste ich am nächsten Tag ein gültiges Rezept nachbringen. Aber das ist auch eher eine Ausnahme und nur weil die mich kannten und wussten das ich das Medikament immer nehme. Bei meiner Tochter hatte ich zum Beispiel mal eine kaputte Flasche in der Packung als ich es verwenden wollte und wollte es dann einfach in der Apotheke austauschen lassen. Nicht mal das wurde gemacht sondern ich musste mir am Sonntag bei einem diensthabenden Arzt ein neues Rezept dafür besorgen.
Ich finde es aber eigentlich gut so dass die Apotheken das nicht so einfach rausgeben dürfen und es auch so machen. Es gibt einfach viele Medikamente mit denen nichts Gutes angestellt wird. Und woher sollte die Apotheke wissen dass die Person es zum Eigengebrauch verwendet. Sie könnte es ja auch verkaufen und ähnliches.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-205201.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Junge Generation kennt deutsche Wörter nicht mehr 4041mal aufgerufen · 18 Antworten · Autor: anlupa · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Alltägliches
- Junge Generation kennt deutsche Wörter nicht mehr
- Ungerechte / ungleiche Freundschaft 2160mal aufgerufen · 6 Antworten · Autor: merlinda · Letzter Beitrag von Hufeisen
Forum: Alltägliches
- Ungerechte / ungleiche Freundschaft
- Spazieren - In der Stadt oder auf dem Land? 2697mal aufgerufen · 19 Antworten · Autor: damomo · Letzter Beitrag von bambi7
Forum: Freizeit & Lifestyle
- Spazieren - In der Stadt oder auf dem Land?
- Was fasziniert euch an amerikanischen Serien 3422mal aufgerufen · 16 Antworten · Autor: Federmäppchen · Letzter Beitrag von mittenimleben7
Forum: Film & Fernsehen
- Was fasziniert euch an amerikanischen Serien
- Shampoo Mousse besser als normales Shampoo? 2217mal aufgerufen · 2 Antworten · Autor: Nurse · Letzter Beitrag von bambi7
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Shampoo Mousse besser als normales Shampoo?
