Arztpraxis wird geschlossen, was geschieht mit Akten?

vom 20.12.2012, 15:22 Uhr

Herr J war ein langjähriger Arzt, der nun seine Praxis zum Jahresende schließen wird, da er keinen Nachfolger gefunden hat. Frau K war jahrelang Patientin bei Herrn J und hat sich bereits von ihm verabschiedet. Allerdings hat Frau K nun Sorge, dass ihre Unterlagen einfach vernichtet werden könnten oder dergleichen.

Was passiert mit solchen Akten? Werden diese wirklich nach Schließung einer Praxis einfach so vernichtet oder hat der Patient (die Patientin) das Recht, auf eine Herausgabe für einen nachfolgenden Arzt, zu dem Frau K dann gehen wird?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Frau K muss sich eigentlich vorher nach einem neuen Arzt umschauen, wenn sie erfährt, dass ihr derzeitiger Arzt seine Praxis schließen wird. So etwas erfährt man normalerweise nicht erst zwei Tage vor der Schließung, sondern schon viel länger. So hat man Zeit um sich nach einem neuen umzusehen und diesen dann die Unterlagen zukommen zu lassen. Bei Patienten, die vielleicht schon verstorben sind, werden die Akten wohl dennoch aufbewahrt. Ob man dies bei einer Firma lagern lässt oder das selbst macht ist jedem selbst überlassen. Auf jeden Fall gilt hier noch eine Aufbewahrungsfrist. Frau K hat auf jeden Fall das Recht darauf, dass die Unterlagen an den neuen Arzt gesendet werden. Einfach eine Einverständniserklärung anfertigen und das ganze läuft seinen üblichen Gang und die Unterlagen kommen beim neuen Arzt an.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Einfach vernichtet werden diese Akten auf keinen Fall so ohne weiteres. Das geht ja gar nicht, wenn man dort jahrelanger Patient war, vielleicht sogar noch eine chronische Krankheit vorliegt und es sonst keinerlei andere ärztliche Befunde gibt, die etwas über diesen Verlauf aussagen können. Meist kümmert man sich ja schon früh genug um einen nachfolgenden Arzt, in dessen Praxis man dann wechselt. Bei mir war dies zum Beispiel als ich vom Kinder- zum allgemeinen Hausarzt gewechselt bin ganz genauso.

Die Unterlagen und Patientenakten von mir wurden direkt an den zuständigen Arzt in die Praxis geschickt, damit dieser diese sichten konnte. Ob man die Akten als Patient auch mit nach Hause nehmen kann um diese dem Arzt selbst zu überreichen, kann ich dir so auch nicht sagen - Vorstellen kann ich mir dies aber eigentlich nicht, da diese Daten doch eben sehr wichtig sind und gewährleistet werden muss, dass diese auch wirklich zugestellt werden muss. Außerdem weiß ich gar nicht, ob man als einfacher Patient überhaupt ein Recht hat, seine Akten einzusehen? Ich wüsste zwar nicht, was dagegen spricht, aber mich würde es auch nicht wundern, wenn man hier keinerlei Anspruch darauf hat.

Sorgen machen muss man sicher ab in keinem Fall. Wenn Frau K. schon einen Nachfolger als Arzt gefunden hat, und dieses dem alten Arzt mitgeteilt hat, wird dieser sich bestimmt um alles weitere kümmern. Immerhin geht es hier ja auch um wichtige Unterlagen für die Krankenkassen.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es besteht eine allgemeine Aufbewahrungspflicht für Akten. Bei Befunden oder Arztbriefen beträgt diese 10 Jahre. Herr J muss also dafür sorgen, dass die Akten an einem sicheren Ort eingelagert werden oder dem jeweiligen neuen Hausarzt zu gesendet werden. Als Patientin haben Sie ein Recht darauf, Einsicht in die Akten zu verlangen und können Ihren neuen Hausarzt angeben, damit dieser die Akten erhält.

» Sunaika » Beiträge: 323 » Talkpoints: 3,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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