Dürfen sich Ärzte selbst ein Rezept ausstellen?
Gerade habe ich in einem anderen
Thread schon geschrieben, dass ich mir die Situation sehr merkwürdig vorstelle, wenn Ärzte mal krank sind und sich selbst in medizinische Behandlung bei einem anderen Arzt begeben müssen. Irgendwie kann ich mir dies nicht so ganz vorstellen und bei so „Kleinigkeiten“, für die man als „normale“ Person nicht mal zum Arzt gehen würde, würden andere Ärzte doch sicherlich noch weniger zum Arzt gehen, weil diese sich vermutlich auch selbst behandeln könnten.
Jetzt musste ich mir aber einfach noch mal die Frage stellen, wie es denn vielleicht aussieht, wenn ein Arzt durch eine Krankheit ein Rezept benötigt, bzw. ein Medikament, welches verschreibungspflichtig ist. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es so erlaubt ist, sich als Arzt selbst ein Rezept auszustellen, oder? Ich meine, hier könnte man theoretisch sein Amt missbrauchen und so an jedes nur erdenkliche Medikament auf dem Markt kommen. Dies kann ja sicherlich auch nicht Sinn der Sache sein. Daher denke ich nicht, dass dies erlaubt ist.
Wie aber kann man so etwas überhaupt überprüfen? Wie kann es sein, dass Ärzte sich nicht trotzdem einfach ein Rezept auf ihren Namen, oder gar auf den Namen einer ganz anderen Person, ausstellen, um an ein Medikament zu kommen? In den USA habe ich schon häufiger mal davon gehört, dass auf diese Weise Medikamente missbraucht worden sein sollen – Ist dies in Deutschland vielleicht irgendwie anders geregelt?
Ein Arzt darf sich selber auf jeden Fall ein Rezept ausstellen, den Fall haben wir fast täglich in der Apotheke. Ein Arzt kann ja in einer Apotheke auch unter Vorlage seines Arztausweises ein Medikament bekommen. Dabei kann man dann noch nicht einmal nachprüfen, für wen er das Medikament kauft. Bei einem Rezept hatte ich aber auch schon oft den Fall, dass der Arzt selber vor mir stand und ein Medikament auf Rezept gekauft hat. Auf dem Rezept steht dann in der Regel "Ad usum proprium", was so viel heißt, wie "Zum eigenen Gebrauch".
Es ist schon verständlich, dass du so einen Missbrauch fürchtest, der so sicher auch möglich ist, auch wenn Ärzte die Wirkungen und die Nebenwirkungen der Medikamente kennen sollten. Aber ein Arzt könnte ja ein Privatrezept auch auf einen anderen Namen ausstellen, den man in der Apotheke auch nicht nachprüfen kann. Das Privatrezept bekommt der Patient ja wieder mit. So könnte ein Arzt, wenn die eigene Verordnung von Medikamenten verboten wäre, dieser Regel leicht entkommen und weiter an Medikamente heran kommen.
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