Höhe des Verspätungszuschlages bei Lohnsteuerausgleich

vom 13.11.2012, 23:00 Uhr

Ich habe heute gehört, dass man einen Verspätungszuschlag zahlen muss, wenn man seinen Lohnsteuerausgleich zu spät abgibt. Ist das richtig oder wollte mich da jemand an der Nase herum führen? Ich hatte das bis dato noch nicht gehört und habe mich schon gewundert. Wie spät darf man denn den Lohnsteuerausgleich abgeben und wann wird dieser Verspätungszuschlag fällig. Wie hoch ist dann dieser Verspätungszuschlag?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Also die Festsetzung eines Verspätungszuschlages ist zuerst einmal eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Bearbeiters deiner Steuererklärung. Wenn du dir bis jetzt nicht wirklich was zu schulden kommen lassen hast und immer pünktlich abgegeben hast wird dir mit Sicherheit nichts passieren!

Falls doch ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden sollte hilft dagegen immer Einspruch, normalerweise wird er dann wieder aufgehoben.

Der Verspätungszuschlag dient in erster Linie dazu den "Steuerpflichtigen" zu erziehen damit er in Zukunft wieder pünktlich abgibt und das solltest du auch machen. Falls du wirklich mal etwas länger brauchst hilft ein kurzer Anruf im Finanzamt dann gibt es eine offizielle Fristverlängerung von meist mehreren Monaten und dann KANN dir nichts passieren.

Übrigens: Auch die Höhe des Verspätungszuschlags ist eine Ermessensentscheidung, sie darf jedoch 10% der festgesetzten Steuer und 25.000€ nicht übersteigen. Denke jedoch das wir von solchen Dimensionen weit entfernt sind. Meistens beträgt dieser bei "normalos" 50€ bis 250€.

Vergleiche zur Thematik Verspätungszuschlag auch §152 der Abgabenordnung.

» Finvw » Beiträge: 9 » Talkpoints: 6,11 »


Grundsätzlich muss bei Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, diese bis zum 31.05. Des Folgejahres eingereicht sein. Auf Antrag geben die Finanzämter allerdings eine Fristverlängerung bis maximal 2 Jahren.

Ein Verspätungszuschlag kann lt. § 152 AO festgesetzt werden und zwar in Höhe von 10 Prozent der festgesetzten Steuer. Er muss es aber nicht unbedingt! Gerade bei einem einmaligen Verstoß sind die Finanzbeamten da gewöhnlich sehr kulant.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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