Schmerzensgeldkatalog und Schmerzensgeldtabelle

vom 29.10.2012, 22:18 Uhr

Neulich habe ich einen Bericht im Fernsehen gesehen, in dem es um Kunstfehler ging und Schmerzensgeld. Außerdem ging es auch darum, wie viel Geld man verlangen kann, wenn man einen Unfall hatte, an dem man nicht Schuld war. Weiterhin wurde wohl auch was gesagt, was man verlangen kann, wenn man beispielsweise Opfer einer Körperverletzung geworden ist.

Da ich nicht mehr weiß, was es für eine Sendung war und in welchem Programm sie lief, würde mich aber dennoch interessieren, ob es einen Schmerzensgeldkatalog oder eine Schmerzensgeldtabelle gibt, wo man nachschauen kann, was einem in welchen Fall zusteht. Ein Bekannter von mir hatte nämlich vor einer Woche einen Unfall und liegt nun mit Knochenbrüchen und Milzriss im Krankenhaus. Er war nicht Schuld an diesem Unfall. Kann man irgendwo nachlesen, was er bekommen könnte, wenn er Schmerzensgeld einklagen würde?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Ich glaube deinem Bekannten steht eher Schadensersatz zu und kein Schmerzensgeld, den er hat ja einen konkreten Schaden, wo auch theoretisch Potenzial für einen Schadens''ersatz'' ist.

Dabei ist allerdings wichtig, dass jemand anderer die Schuld trägt. Nur dann kann vom Verursacher auch ein Schadensersatz eingefordert werden und da sind die Regeln auch relativ umfassend und eindeutig, alles im Bundesgesetzbuch fundiert.

Bei Schmerzensgeld sieht das anders aus, da haben Richter relativ viel Freiheit und konkrete Regelungen geschweigedenn eine Art Schmerzensgeldtabelle sind mir nicht bekannt, bin allerdings auch kein Experte auf dem Gebiet.

» BlindKanshi » Beiträge: 243 » Talkpoints: 2,11 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wenn dein Freund einen Unfall hatte und der Unfallgegner diesen Unfall auf Grund von Fehlverhalten verursacht hat, also zumindest fahrlässig, dann könnte man daran denken ihn zu verklagen. Wie mein Vorredner schon sagte, gibt es einen Unterschied zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Schadensersatz bekommt man immer dann, wenn ein materieller Schaden entstanden ist. Das heißt zum Beispiel wenn das Auto kaputt ist, man Arztrechnungen zu bezahlen hat oder ähnliches. Das sind materielle Schäden, die man durch eine Zivilklage genauso einfordern kann wie immaterielle Schäden.

Bei Schmerzensgeld handelt es sich um einen ebend genannten immateriellen Schaden, diese bekommt man neben dem Schadenersatz. Er ist dazu da, den Schmerz den man erleiden musste in finanzieller Weise wieder gut zu machen. Es handelt sich also nicht um unmittelbar bestimmbare Sachwerte, sondern um ein subjektives Empfinden. Um dieses entsprechend zu würdigen, gibt es für Richter eine Art Richtlinie, an der sie sich orientieren können. Solche Richtlinien sind nicht verbindlich, sondern nur grobe Einordnungen. Sie wurden von anderen Richtern bei anderen Prozessen erarbeitet.

Es liegt also im Ermessen des Richters wieviel Geld das sein wird. Du kannst dir die Verletzungen von deinem Freund angucken und mit einer entsprechenden Tabelle vergleichen. Mittels Suchmaschinen bekommt man schnell Ergebnisse, bspw. vom Celler Oberlandesgericht.

Ich würde mich an seiner Stelle von einem Anwalt beraten lassen, der kann die Erfolgsaussichten auch in seinem konkreten Fall am besten angeben. Eine Rechtsberatung im Forum ist ausgeschlossen.

» frankiskrank » Beiträge: 289 » Talkpoints: 15,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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