Kann Arbeitgeber zu Grippeimpfung zwingen?

vom 22.10.2012, 13:43 Uhr

Frau A ist Erzieherin in einer Kindertagesstätte, in der Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren von Frau A mit betreut werden. Aufgrund der aktuellen Situation ist es so, dass der Arbeitgeber von Frau A und ihren KollegInnen dazu bringen möchte, sich impfen zu lassen. Bedingt durch den Kontakt zu den Kindern, Eltern und anderen Personen, ist ein Austausch von Grippeviren vermutlich schneller erledigt als jemand ein Hemd wechseln kann.

Allerdings hat sich Frau A in den vergangenen Jahren immer gegen die Grippe impfen lassen, mit dem Resultat, dass sie für eine Woche aufgrund ihrer Krankheit ausgefallen ist. Die Nebenwirkungen explizit bei Frau A waren recht heftig, sodass sie inzwischen kein Interesse mehr an der Impfung gegen die Grippe hat.

Sollte sich Frau A jedoch nicht impfen lassen, so würde man über eine Abmahnung nachdenken. Die persönlichen Umstände von Frau A werden in keine Überlegung mit einbezogen. Kann Frau A aber denn von ihrem Arbeitgeber gezwungen werden, sich zu impfen? Sollte der Zwang rechtlich Bestand haben, muss Frau A sogar damit rechnen, den Arbeitsplatz zu verlieren? Ist Frau A in jedem Fall anzuraten, eine Impfung vornehmen zu lassen, egal, wie schlecht es ihr hinterher geht?

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Eine Injektion ist ein "körperlicher Eingriff". Eine Pflichtimpfung könnte höchstens der Staat vielleicht bei Epidemien einführen. Du hast ein Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Es besteht natürlich die Möglichkeit, psychischen oder sozialen Druck Dir gegenüber aufzubauen. Dass Du aber eine schriftlichen Abmahnung wegen einer Weigerung, Dich zu impfen bekommst, halte ich wegen der Ungesetzlichkeit dieser Forderung für ausgeschlossen. Ich nehme auch nicht an, dass Dich den Arbeitsvertrag zu dieser Impfung verpflichtet. Abmahnungen müssen Verstöße gegen den Arbeitsvertrag benennen.

» Newbie » Beiträge: 3 » Talkpoints: 1,01 »


Ich kann mir vorstellen, dass es in ganz wenigen Ausnahmefällen erlaubt ist dich zum Impfen zu zwingen. Nämlich dann, wenn du ohne die Impfung eine Gefahr für deine Kunden oder deine Mitarbeiter bist. Ich kann mir kein Szenario vorstellen bei dem dies der Fall ist, aber will es nicht ausschließen.

Wir mein Vorredner schon gesagt hat, gilt in Deutschland immer noch die unverletzlichkeit der körperlichen Integrität. Keiner Arbeitgeber kann dich dazu zwingen dich Impfen zu lassen. Zumal Impfen auch Nebenwirkungen haben kann. Sollte es vertraglich so bestimmt worden sein, dann wirst du dem Impfzwang mit deiner Unterschrift eingewilligt haben und dann bist du auch verpflichtet das zu tun.

» frankiskrank » Beiträge: 289 » Talkpoints: 15,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Auf eine richterliche Anordnung hin kann ein Mensch gezwungen werden, dass ihm Blut abgenommen wird. Aber es wird sich kein Arzt in Deutschland finden (so jedenfalls meine Hoffnung), der eine Zwangsimpfung beim Menschen durchführt, wenn der Mensch nicht geimpft werden will. Daher kann man Frau A natürlich nicht zur Impfung zwingen - man kann aber versuchen, ihre Einwilligung durch Einschüchterungen und Nötigungen zu erhalten. Und das scheint der Arbeitgeber gerade zu versuchen.

Mich jedenfalls würde interessieren, was denn Gegenstand der Abmahnung wäre und wie dieser begründet werden könnte. Es wird sich kein Gesetz zitieren lassen und - so meine Unterstellung - auch kein Teil des Arbeitsvertrags, gegen den Frau A verstößt. Daher kann sie den Androhungen des Arbeitgebers gelassen entgegen sehen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^