Paketannahme und Nachbarn verweigert die Annahme

vom 20.10.2012, 00:24 Uhr

Frau A. wohnt in einem Mehrfamilienhaus und hat zurzeit Urlaub. Gestern klingelte der Paketbote bei ihr und fragte, ob sie ein Paket für Nachbar B. annehmen würde. Das hat Frau A. dann auch gemacht. Abends wollte Herr B. sein Paket abholen und machte es im Beisein von Frau A. auf. Dann meinte Nachbar B. der Inhalt habe nicht die bestellte Farbe und er nimmt das Paket deshalb nicht an, drehte sich um, sagte er beschwert sich nun beim Vermieter, weil Frau A. einfach Pakete angenommen hat und verzog sich, ohne das Paket, in seine Wohnung.

Was kann Frau A. nun mit dem Paket machen? Immerhin hat sie ja den Empfang bestätigt? Mit was hat Frau A. vom Vermieter zu rechnen? Ist es wirklich eine Frechheit, wenn die Nachbarn Pakete annehmen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das Verhalten von deinem Nachbarn finde ich nicht in Ordnung. Ich frage mich, wieso er überhaupt das Paket in deiner Gegenwart öffnet. Das macht man doch normalerweise alleine und nicht bei "fremden" Menschen in der Wohnung. Auch die Annahme zu verweigern geht doch nicht so einfach, nur weil die Ware eine falsche Farbe hat. Dann schickt man das Paket halt wieder zurück. Es gibt wirklich komische Leute auf der Welt.

An deiner Stelle würde ihm das Paket vor die Haustüre stellen. Du bist nicht verpflichtet, ihm hinterherzulaufen. Wenn er die Annahme verweigert und die Frist für den Rückversand verpasst, ist es vermutlich sein Problem. Die Rechnung muss schließlich er zahlen und nicht du. Von der Post "angenommen" hat er es ja bereits, als er das Päckchen geöffnet hat. Und dabei spielt es wahrscheinlich keine Rolle, ob es in seiner oder in deiner Wohnung war.

Ich mag zwar nicht unbedingt alle meine Nachbarn, aber ich freue mich, dass sie meine Pakete immer annehmen. Bei uns zu Hause ist tagsüber meistens keiner anwesend und die Postboten haben nicht unbedingt die Lieferzeiten, die für die arbeitende Bevölkerung günstig sind. Von daher kann ich froh sein. Sonst müsste ich jedes Mal zur Post laufen und dort meine Päckchen abholen - und ihre Öffnungszeiten sind ja auch nicht unbedingt arbeitnehmerfreundlich.

» Märie » Beiträge: 459 » Talkpoints: 15,45 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Also so funktioniert das bei Weitem nicht, wie Person B sich das Mal eben vorstellt. Wenn Person B nicht im Haus ist, dann ist es ein üblicher Gang der Paketboten, dass die Nachbarn zunächst befragt werden. Wenn Frau A das Paket angenommen hat, dann ist sie lediglich dazu verpflichtet dieses wieder abzugeben und natürlich sorgfältig aufzubewahren. Das Öffnen darf natürlich auch nicht von Frau A getätigt werden, aber das sollte Frau A ja klar sein. Person B findet somit die Benachrichtigung, dass Frau A das Paket netterweise angenommen hat und er es sich dort abholen kann. Er öffnet das Paket in ihrem Beisein, aber die Ware entspricht nicht dem, was er vermeidlich bestellt haben möchte.

Dafür kann Frau A überhaupt nichts, sondern das muss er mit dem Versänder besprechen und die Waren muss nur ER also Person B wieder zurückschicken. Person A hat mit dem Paket und dessen Inhalt absolut gar nichts zu tun, sodass Person B Mal ein ganzen Gang zurückschalten sollte! Weiterhin kann er sich beim Vermieter beschweren, wie Person B möchte, denn es ist nicht verboten das Paket freundlicherweise anzunehmen, denn so läuft das Szenario bei DHL, Hermes, DPD oder auch GLS nun ein Mal ab. Der Vermieter hat ebenso wenig mit dem Paket zu tun wie Person A auch, sodass hier auch keinerlei Konsequenzen zu befürchten sind!

» Glasreinigerin » Beiträge: 1008 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke auch nicht, dass Frau A da mit ernsten Konsequenzen zu rechnen hat. Sie hat das Päckchen nur angenommen und ordnungsgemäß Herrn B ausgehändigt. An ihrer Stelle würde ich bei Herrn B klingeln und ihm quasi das Päckchen vor die Füße werfen und ihm sagen, dass sie sicherlich nicht noch einmal etwas für ihn annimmt und er sich ruhig beim Vermieter beschweren soll, wenn er eben meint. Der Vermieter kann da nichts machen und es ist auch eigentlich eine nette Geste, wenn andere Nachbarn Päckchen für jemanden annehmen. Ich habe noch nie erlebt, dass sich darüber jemand beschwert hat.

Der Nachbar B scheint ja ein komischer Mensch zu sein. Da das Päckchen bzw. die Ware auf seinen Namen bestellt wurde, muss er es auch wieder zurücksenden. Ich denke, dass er dann mit Schritten des Versandhauses zu rechnen hat, wenn er eben dies nicht macht.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Das Verhalten des Nachbarn B finde ich ehrlich gesagt unmöglich. Genau solche Reaktionen sind aber auch der Grund, dass ich keine Pakete für meine Nachbarn mehr annehme, weil ich echt nur Probleme hatte. Einmal muss man den Leuten ständig hinterherlaufen, dann wurde ich schon beschuldigt, dass ich das Paket nicht fristgerecht abgeliefert hätte, obwohl es ja die Pflicht des Empfängers ist, das Paket bei mir dann abzuholen. Das ist mir einfach zu viel Stress und ich könnte mir echt gut vorstellen, dass Nachbar A in Zukunft auch keine Pakete mehr für Nachbarn annehmen wird.

Indem Nachbar A das Paket übergeben hat, ist seine Pflicht getan. Dass die Farbe nun nicht die ist, die Nachbar B bestellt hat, ist ja nicht das Problem von A. Da muss sich B einfach beim Versandhaus beschweren und das Paket auch wieder zurückschicken. Man kann es ja auch umtauschen, als wo ist bitte das Problem?! Ich persönlich würde auch beim Nachbarn klingeln und ihm das Paket überreichen - am besten noch in Anwesenheit von Zeugen, denn Nachbar B scheint echt ein komischer Zeitgenosse zu sein. Damit ist A auf der sicheren Seite, denn sie sollte ja nur das Paket in Empfang nehmen und aufbewahren. Falls B die Ware dann nicht mehr zurückschickt, ist es ganz einfach sein Problem. Ich würde mir da gar keine Sorgen machen. So eine Reaktion ist echt mehr als ärgerlich, weil A es ja einfach nur gut gemeint hat.

Warum B das Paket nun im Beisein von A geöffnet hat, erschließt sich mir auch nicht so wirklich. Es ist auch lächerlich, dass er gleich mit dem Vermieter droht, denn der hat mit der ganzen Sache doch überhaupt nichts zu tun. Also A hat da echt keine Konsequenzen zu befürchten. Es ist ganz normal, dass die Zusteller beim Nachbarn klingeln und das Paket dort abgeben wollen. Davon müsste auch B schon mal gehört haben. Wenn ihm der Inhalt dann nicht zusagt, ist das sein Problem und es bringt dann auch nichts, wenn man den Vermieter mit hineinzieht, denn der kann daran auch nichts ändern. Wäre ich A, würde ich einfach keine Pakete mehr annehmen. Ich sehe das ja auch nicht mehr ein, denn mir ging es auch schon mehrfach so und das muss echt nicht sein. Ich habe genug eigene Probleme, da kann ich mich nicht noch mit den Bestellungen der Nachbarn herumschlagen! ;)

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Der Nachbar B hat sich in der Situation ja nun wirklich unmöglich verhalten. Frau A hat vom Vermieter keine Konsequenzen zu befürchten. Sie hat ihrem Nachbarn das Paket ja nicht vorenthalten, dann wäre es sicher etwas anderes. Die Annahme verweigern kann er sowieso nur bei dem ungeöffneten Paket, sobald er es geöffnet hat, ist dies nicht mehr möglich und er muss es als Retoure zurück senden. Darum hat Frau A sich dabei auch nichts zu schulden kommen gelassen, als sie dieses Paket entgegen genommen hat.

Die Frage ist hier ja jetzt nur, wie sie mit dem Paket weiter verfahren soll, was sie ja jetzt geöffnet in ihrer Wohnung hat. Gibt es einen Zeugen des Vorfalls? Nicht, dass der Nachbar später noch behauptet, Frau A hätte das Päckchen bereits geöffnet gehabt, als Nachbar B es bei ihr abholen wollte. Das könnte auch noch passieren, so komisch, wie dieser Nachbar zu sein scheint.

Ich denke, dass ich an Stelle von Frau A auch mal eine Zeit abpassen würde, in der der Nachbar daheim ist. Dann würde ich dort klingeln und ihm das Paket in die Hand drücken mit dem Hinweis, dass es ihm gehört und er sich darum kümmern muss. So etwas habe ich zum Glück noch nicht erlebt. Hier im Haus nehmen wir alle gegenseitig unsere Pakete an und noch nie kam es zu einer Beschwerde.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Es ist wirklich kurios, was sich Menschen alles einfallen lassen. Frau A hat vollkommen richtig gehandelt, das heißt, dass sie freundlicherweise ein Paket für ihren Nachbarn, Herrn B, angenommen hat. Anstatt sich bei Frau A zu bedanken, macht er ihr nur Ärger. Wenn er das Paket in ihrem Beisein geöffnet hat, verstehe ich das nicht ganz. Ich könnte es aber so sehen, dass Herr B sich nach seiner Bestellung überlegt hat, voreilig gehandelt zu haben, weil er eigentlich nichts bestellen wollte. Sein Unvermögen versucht er nun auf solch eine plumpe Art auf Frau A abzuwälzen. Somit glaubt er, von der Rücksendung befreit zu sein.

Entweder hatte Herr B einen Blackout oder er hat zeitweise Denk-Aussetzer, anders kann man das nicht sehen. Der Vermieter hat überhaupt nichts mit Postlieferungen zu tun, er ist nur zuständig für häusliche Angelegenheiten und mietrechtliche Belange.

Ich würde mir jemanden mitnehmen und das Paket im Beisein dieses Zeugen bei Herrn B abgeben. Zusätzlich würde ich den Paketzusteller informieren, was passiert ist und ihn bitten, nie wieder wegen eines Paketes für Herrn B bei mir zu schellen, aber auch andererseits niemals ein Paket, was für mich bestimmt ist, bei Herrn B abzugeben.

Schon viele Pakete habe ich für diverse Nachbarn angenommen, selbst schon für jemanden im Nebenhaus. Als nun für mich in der letzten Woche ein Päckchen kam, durfte ich das ab dem nächsten Tag bei der Post abholen, obwohl zwei Nachbarn über die Mittagszeit zu Hause waren, als der Paketbote kam. Möglich, dass er dort nicht geschellt hatte, aber das kann ich nicht nachprüfen. Witziger Weise hatte der Paketbote auch keine Nummer auf die Mitteilung geschrieben. So war eine nochmalige Zusendung ausgeschlossen. Ich habe schon überlegt, ob ich in Zukunft nicht mehr aufmache, falls ich zu Hause bin und kein Paket erwarte.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Immer wieder erstaunlich, was für seltsame Leute es gibt. :o Dass dem Herrn die bestellte Ware nicht gefällt, hat ja nun rein gar nichts damit zu tun, dass Frau A das Paket für ihn angenommen hat. Dem Vermieter dürfte das ganze nun aber relativ egal sein, es steht ja ganz sicher nicht im Mietvertrag, dass das Annehmen fremder Pakete nicht erlaubt ist. Wenn Herr B nicht möchte, dass seine Pakete von Nachbarn angenommen werden, dann muss er sich eben um eine Alternativzustellung kümmern, wenn er nicht zu Hause ist. Frau A wird sich in Zukunft sicherlich weigern, Pakete für ihn anzunehmen. Das wäre jedenfalls das beste.

Ich würde auch sagen, dass Frau A das Paket im Beisein eines Zeugen zu Herrn B bringen sollte. Das wäre ja noch schöner, wenn sie es nun auch noch an seiner Stelle zurücksenden müsste.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich denke auch, dass es Gang und Gäbe und vor allem Usus ist, dass Paketboten eine Annahmemöglichkeit für das Paket suchen und hierfür auch die Nachbarn kontaktieren. Dass Nachbarn Pakete annehmen können, ist wohl auch bei der Post so üblich und generell müsste man eine entsprechende Beschwerde also wohl an den jeweiligen Zusteller bzw. das hinter diesem stehende Unternehmen richten, anstatt an den Vermieter. Was dieser nun Frau A sagen sollte, ist mir schleierhaft und ich denke, dass der Vermieter das, was hier vorliegt, sicherlich auch nicht ganz so ernst nehmen kann, dass Frau A hier mit entsprechenden Konsequenzen von Seiten des Vermieters zu rechnen hätte. Ich wüsste jedenfalls nicht, was für Konsequenzen das sein oder was der Vermieter damit zu tun haben sollte.

Was Nachbar B angeht, würde ich meinen, dass er sich so einfach nicht davor drücken kann, dass er der Empfänger des Paketes ist. Er hat immerhin die Bestellung aufgegeben und Frau A hat lediglich die Annahme bestätigt, also müsste sie nachweisen, dass sie Herrn B das Paket übergeben hat, wenn er dies bestreiten sollte. So weit kam es ja im vorliegenden Fall aber gar nicht und Nachbar B kann sich sicherlich auch nicht vor der Entgegennahme des Paketes drücken. Wie die rechtliche Sachlage hier genau aussieht, weiß ich zwar nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Nachbar B Frau A nun den Rückversand des Paketes, das er nicht haben will, überlassen kann.

Allerdings wäre es für Frau A vermutlich mit eher geringem Aufwand verbunden, das Paket zurückzusenden, wobei ich aber befürchten würde, dass sie hier ein Problem bekommen könnte, weil sie es eben nur entgegengenommen hat, es aber allein aus diesem Grund noch lange nicht öffnen oder behalten darf. Insofern würde ich auch meinen, dass sie den Rückversand nicht veranlassen darf, und ich denke, dass ich an der Stelle von Frau A mal das Unternehmen anrufen würde, das als Absender auf dem Paket steht und dort den Fall schildern würde, um zu erfragen, was hier zu tun ist. Angst vor Konsequenzen von Seiten des Vermieters hätte ich als Frau A jedenfalls nicht.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Auch, wenn man der Frau vermutlich nichts böses will, sie hat das Paket angenommen und muss im Grunde dafür sorgen, dass das Paket ihres Nachbars auch von diesem entgegen genommen wird. Ich halte die Vorgehensweise von diesem Nachbarn für mehr als fragwürdig, aber vom Vermieter muss die Nachbarin nichts befürchten. Warum auch? Es war eine nette Geste, dass sie das Paket angenommen wurde und steht in keinem Verhältnis zum Mietvertrag. Insofern muss sie natürlich nicht mit Konsequenzen rechnen, da sie nichts Unrechtes getan hat und wenn der Vermieter neutral ist, ist die Sachlage definitiv auf Seite der Nachbarin.

Das Paket gehört zum Auftraggeber und nicht zum Empfänger. Sollte der Auftraggeber nicht reagieren, die Ware behalten oder wie auch immer, muss er natürlich dafür aufkommen. Die Mahnschreiben wird der Auftraggeber erhalten und nicht die Person, die das Paket ersatzweise entgegen genommen hat. Insofern sollte die Nachbarin das Paket einfach vor die Wohnungstür stellen oder aber, sie gibt es dem Postboten wieder mit, und sagt, der eigentliche Empfänger habe die Annahme verweigert.

Dass die Nachbarin nun keine Pakete mehr für die Nachbarschaft annimmt, versteht sich ja von selbst, aber zu befürchten hat sie meiner Ansicht generell nichts.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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