Igel- Leistungen nach dem Tod bezahlen
Herr A. war sehr krank und hat die letzten Wochen seines Lebens die meiste Zeit im künstlichen Koma verbracht. Eine Patientenverfügung lag vor und schloß alle lebensverlängernde Massnahmen aus. Allerdings wurden seiner Frau immer wieder Versprechungen gemacht und man versuchte noch diverse Behandlungen.
Nun ist Herr A. vor ein paar Wochen verstorben und der Witwe flattert eine Rechnung nach der anderen ins Haus. Alles mögliche an Behandlungen im Krankenhaus, die als Igel- Leistungen bezeichnet werden. Die Witwe hat aber nie was unterschrieben und ihr wurde nie gesagt, dass die Behandlungen unter Igel- Leistungen fallen. Herr A. selbst hat die Formulare auch nicht mehr unterschreiben können.
Nun häufen sich einige tausend Euro Kosten an. Was kann die Witwe unternehmen? Immerhin hat sie nie für diese Leistungen unterschrieben.
Die IGel-Leistungen, sind Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Normalerweise werden diese Leistungen angeboten und müssen dann selber bezahlt werden. Der >Arzt muss sie darüber informieren. Wenn nichts unterschrieben wurde, darf der Arzt oder die Klinik diese Leistungen nicht in Rechnung stellen!
So bleibt nur der Gang zum Anwalt. Dieser wird sich mit der Klinik auseinander setzen und auch ein Schreiben verlangen, wo angeblich Frau A unterschrieben hat. Wenn dieses nicht vorgelegt werden kann, dann sind die Chancen sehr gut vor Gericht, dass die Klinik selber die Kosten tragen muss und nicht die Witwe.
An Stelle der Witwe würde ich mich auch an einen Anwalt wenden, der erst mal der Klinik mitteilt, dass für die Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGel, nicht unterschrieben wurde und die Witwe diese auch nicht bezahlen wird, weil sie nicht darüber informiert wurde, dass die Untersuchungen, die dort erfolgten, kostenpflichtig sind. Dann ist es eigentlich an der Klinik, zu belegen, dass sie ihrer Aufgabe nachgekommen sind und die Angehörige des Patienten darüber aufgeklärt haben, dass sie für diese Leistungen bezahlen muss.
Wenn sie ein solches Formular nicht vorlegen können, aber weiter die Bezahlung der Rechnung fordern, dann könnte ich mir auch vorstellen, dass die Sache vor Gericht landet. Da es aber bei den IGel- Leistungen so ist, dass der Patient erklären muss, dass die Untersuchung auf eigenen Wunsch erfolgt und er auch unterschreiben muss, dass er weiß, dass die Kosten von der Krankenkasse nicht getragen werden, sehe ich die Chancen vor Gericht dann auch gut, dass die Witwe die Rechnungen nicht bezahlen muss.
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