Umzug - Kündigung des Internetanschlusses
Ein Pärchen hat beschlossen ihre alte Wohnung gegen eine größere in derselben Stadt zu tauschen. Das Einzige, das noch nicht wirklich perfekt läuft, ist allerdings der Vertrag mit ihrem DSL-Anbieter. Wenn sie könnten, würden sie zwar den Anschluss mitnehmen, allerdings ist es so, dass diese Wohnung keinen eigenen Anschluss hat. Es ist nämlich ein Einfamilienhaus, das nachträglich zu zwei Wohnungen umgebaut wurde. Sie müssten sich also wie die Vormieter den Internetanschluss mit ihrem Vermieter, der oben wohnt, teilen.
Eine E-Mail an den Provider, mit der Frage, ob eine Kündigung in dieser Situation aus Kulanzgründen möglich wäre, wurde mit Nein beantwortet. Jetzt lese ich allerdings, dass anscheinend ab diesem Jahr ein Umzug eine Kündigung berechtigen könnte, wenn der Anbieter die Leistung vor Ort nicht erbringen kann. Gilt das jetzt auch für einen fehlenden Anschluss?
Wie schaut die Gesetzeslage momentan wirklich aus? Auf jeder Internetseite steht was anderes. Falls es möglich sein sollte, könntet ihr mir die dazugehörigen Paragrafen nennen?
Ob der Anbieter die Leistung vor Ort erbringen kann hat nichts damit zu tun ob es einen Anschluss im Haus gibt oder nicht. Hier kommt es darauf an ob der Lieferant die Gegend selbst beliefert. Hier habe ich als Beispiel Kabel BW die nur in Baden-Württemberg liefern, sobald du das Bundesland verlassen würdest könnten diese nicht mehr liefern und man könnte den Vertrag daher problemlos kündigen.
Das mit dem Umzug und der Kündigung bestehender, langfristiger DSL Verträge ist leider nicht ganz so einfach, wie man es sich vorstellt. Zwar wurden hier im Jahr 2012 einige gesetzliche Änderungen durchgesetzt, welcher gewisse Regel klar stellen und im Grunde besser für die Kunden sind, als es vorher war. Aber ideal ist der Stand der Dinge immer noch nicht. So kann erst mal festgehalten werden, dass ein Umzug allein noch lange keinen Grund bietet, aus seinem noch laufenden Vertrag schneller herauszukommen. Schließlich ist der Umzug (egal ob privat oder beruflich bedingt) nichts, worauf der eine Vertragspartner (DSL Anbieter) Einfluss nehmen kann.
Dann ist es natürlich auch kein Grund, wenn gesagt wird, dass eine bestehende Verbindung "mitgenutzt" wird. Das geht den bisherigen DSL Anbieter auch nichts weiter an. Solange er bezahlt wird. Auch hier stünde der nämlich mutmaßlich bereit, seine Leistungen anzubieten. Der Kunde "verweigert" ja die Abnahme der Leistungen. Wobei ich ehrlich gesagt nicht verstehe, was darunter zu verstehen ist, dass hier ein Anschluss geteilt werden muss.
Das mit dem Sonderkündigungsrecht ist übrigens richtig! Aber eben nur, wenn der Anbieter am neuen Ort seine Leistungen nicht erbringen kann! Das ist nicht gegeben, wenn man sie nur nicht abruft. Ist der Anbieter auch am neuen Ort verfügbar, dann gilt seine Pflicht als erfüllt und man kann nicht kündigen. Wäre es also möglich, dass der Anbieter am neuen Haus den Anschluss bereit stellt, dann ist der aus allem raus und kann auf den Vertrag pochen.
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