Verheiratet und zwei Wohnungen - steuerliche Nachteile?

vom 14.09.2012, 22:22 Uhr

Hier Nach Hochzeit getrennte Wohnungen behalten? berichtete ich ja von meinen Bekannten, die heiraten wollen und die Wohnungen behalten wollen. Sie müssen also nicht getrennt leben, weil sie in einer anderen Stadt arbeiten, sondern die Wohnungen sind nur wenige hundert Meter voneinander entfernt.

Haben sie dadurch irgendwelche steuerlichen Nachteile? Bei getrennt lebenden Ehepaaren im Trennungsjahr muss man ja auch die Steuerklasse ändern lassen, sobald man getrennt ist und nicht erst nach der Scheidung. Wie ist denn eine Ehe mit getrennten Wohnungen steuerlich zu führen?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Man darf eigentlich gar nicht heiraten, wenn man ohne nachvollziehbaren Grund zwei getrennte Haushalte führt. Eine Ehe ist eine Lebensgemeinschaft, die auch die Haushaltsgemeinschaft beinhaltet. Eigentlich ist das, was die Beiden Führen eine Scheinehe wegen steuerlicher Vorteile durch Ehegattensplitting und ungültig, wenn es jemanden stören sollte, vielleicht sogar strafbar wegen Betrugs.

Das Finanzamt interessiert aber nicht, wo ein Ehepaar wohnt. Ein Leben im Trennungsjahr ist ja etwas völlig anderes. Man führt ja keine eheliche Gemeinschaft mehr.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Es ist erlaubt, dass Eheleute zwei getrennte Erstwohnsitze haben. Sie müssten dann nur den Wohnsitz des Partner als Nebenwohnung angeben, weil das sonst als "getrennt lebend" bewertet wird und steuerliche Nachteile hätte. Denn dann würde das Paar jeweils die Steuerklasse I erhalten. Nun gibt es neben der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes noch andere Tricks. Man könnte beispielsweise auch einfach alle beiden genutzten Wohnungen oder Häuser auf beide Eheleute eintragen, sodass offiziell alle Wohnungen auch von beiden bewohnt werden. Das kann ja durchaus realistisch sein, manche Familien haben ja noch ein Ferienhaus oder einer hat noch eine Wohnung am Arbeitsort usw.

Blöd ist eben nur, dass manche Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer verlangen. Da kann es passieren, dass durch dieses Modell sogar Mann und Frau Abgaben für die Nebenwohnung entrichten müssten. Man kann es dann zumindest so machen, dass wenigstens nur einer die Nebenwohnsitzsteuer zahlt, indem einer von beiden offizieller Eigentümer oder Mieter beider Wohnungen wird und diese dann aber (inoffiziell) dem anderen überlässt.

Ein bekanntes Beispiel für zwei getrennte Wohnungen trotz Ehe ist übrigens Jürgen von der Lippe, der hat auch in einem Interview davon geschwärmt, wie angenehm es für ihn ist, dass er und seine Frau getrennt wohnen und sich dann immer gegenseitig besuchen. Es ist also nicht generell illegal.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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