Wie lange Zeit ein Erbe auszuschlagen oder anzunehmen?
Nehmen wir mal an, dass A´s Onkel, der keine eigenen Kinder und keine Frau hat, verstorben ist und nun sind die anderen nächsten Angehörigen ja erbberechtigt. Das heißt, dass erst die Eltern erbberechtigt sind. Wenn diese auch nicht mehr leben, sind es die Geschwister. Aber auch der einzige Bruder ist verstorben und hinterlässt einen Sohn. Dieser ist A.
A weiß aber nicht, ob der Onkel nun Schulden oder Geld vererben wird. Er hat auch noch keinen Bescheid bekommen. Da der Onkel erst vor ein paar Tagen verstorben ist, macht er sich aber dennoch Gedanken. Wie lange hat A Zeit sich zu entscheiden das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen? Zählt diese Frist ab Kenntnisnahme des Todes oder ab dem Schreiben vom Gericht? Kann man zur Entscheidungshilfe erfahren, was der Onkel vererbt?
A. hat eine Frist von 6 Wochen, das Erbe auszuschlagen bzw. es anzunehmen. Diese Frist beginnt, sobald er den Bescheid vom Gericht erhalten hat. In dem Bescheid vom Gericht, steht ebenfalls drin was A. erbt. Wenn A. keine Ahnung hat, ob sein verstorbener Verwandter Schulden hat, sollte A. sich noch mit einem Notar in Verbindung setzen um auf der sicheren Seite zu sein.
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