Ab welchen Beträgen ist eine Schenkung steuerpflichtig?

vom 30.08.2012, 13:17 Uhr

A möchte B einen Geldbetrag schenken. B ist nicht mit A verwandt. Aber A und B haben nun gehört, dass man ab einem gewissen Betrag eine Schenkungssteuer zahlen muss. Wie wird dies gehandhabt? Was ist, wenn A das Geld in bar an B verschenkt? Wie ist das dann mit der Steuer?

Wie hoch darf die Schenkung höchstens sein, damit B keine Steuern zahlen muss? Wie ist es, wenn A das Geld in mehreren kleineren Beträgen über einen größeren Zeitraum verschenkt? Wo kann man genau nachsehen, wie hoch die Schenkungssteuer ist?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



A darf maximal 20.000 Euro an B verschenken. Bis dahin geht der Freibetrag für nicht verwandte Personen. Dabei zu beachten ist, dass zwischen zwei Schenkungen auch zehn Jahre liegen müssen. Ansonsten werden die Beträge auch zusammen gerechnet. Sollte der Schenkende während dieser zehn Jahre versterben, so wandelt sich die Schenkung automatisch in ein Erbe um.

Alle Freibeträge und auch Steuersätze kann man auf dieser Seite finden. Dort gibt es auch am Ende der Seite einen Link zu einem Rechner, wo man seine Steuerschuld vorher durchrechnen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Im Erbschafts- und Schenkungssteuerecht gibt es nach § 16 Freibeträge zischen 20.000 und 500.000 Euro, wobei der Verwandtschaftsgrad über die Höhe entscheidet. Nach § 14 werden die Erwerbungen innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren zusammenaddiert und zwar auch Schenkungen und Vererbungen. Gerade bei Geldgeschenken dürfte dies für das Finanzamt aber kaum nachweisbar sein. Die §§ 15 und 19 helfen bei der Berechnung der entstehenden Steuer und im § 13 finden sich noch einige Gründe für Steuerbefreiungen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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