Annahme der elektronischen Gesundheitskarte verweigern?
A hat, nach Aufforderung der Krankenkasse ein Bild dort hingeschickt und das Formular auch ausgefüllt. In dem Begleitbrief des Antrags stand, dass es jeder machen muss, weil die anderen Karten bald nicht mehr gültig sind. A hat es also gemacht und hat dann, als das Bild und der Antrag weg war darüber nachgedacht, dass er es eigentlich gar nicht will.
Kann A die Annahme dieser elektronischen Gesundheitskarte verweigern oder einen Widerspruch einlegen, dass er die elektronische Karte doch nicht haben will oder ist jeder gezwungen dazu diese Karte machen zu lassen?
A kann zur elektronischen Krankenkarte weder Einspruch einlegen noch die Karte selber verweigern. Denn dies liegt einfach daran, dass diese seit einiger Zeit gesetzlich geregelt ist und er dazu verpflichtet ist, diese beizuführen, ob er will oder nicht.
Ich kenne auch einige Leute, die wie A darüber nachdenken, die Karte einfach ab zu lehnen. Ich kenne sogar einige, die das Foto nicht einmal dahin geschickt haben, weil sie es für Geldverschwendung hielten und sowieso diese ganze Gesundheitskarte ablehnen. Natürlich kann ein Missbrauch verhindert werden, aber irgend wo ist auch mal Schluss mit dem Personalisieren. So hat jeder Arzt sofort ein Bild des Patienten im PC, was ich nicht so schön finde. Auch wenn es unter Datenschutz fällt, könnten sich die Ärzte untereinander austauschen über einen Patienten und hätten sogar noch das Bild von demjenigen vor Augen.
Da es gesetzlich geregelt ist, kann A sie auch nicht ablehnen, aber ich muss auch sagen, das ich die elektronische Gesundheitskarte nicht einmal so schlecht finde, denn u.a. sind dort ja auch Medikamentenunverträglichkeiten gespeichert und im Ernstfall könnte das auch einmal sehr wichtig sein.
Das wir immer mehr personalisiert, das ist schon richtig, aber ob sich Ärzte mit Bild oder ohne Bild über einen Patienten austauschen, das finde ich egal, vielleicht können sich sogar besser austauschen, wenn sie ein Bild vom Patienten vor sich haben und gleich wissen, um wen es sich da handelt. Es hat alles eben 2 Seiten.
A kann gern auf den Gebrauch der Karte verzichten. Aber dann zahlt er sämtliche Leistungen, welche sonst die Krankenkasse übernehmen, eben selbst. Denn er gilt dann als Privatpatient. Allerdings ist es ja wirklich so, dass die Karte dann auch vor Missbrauch schützt. Zwar auch nur, wenn Bild und Person genau angeschaut werden, wenn sie in die Sprechstunde kommen, aber immerhin.
Dazu sind eben die weiteren Daten wichtig, welche ein Arzt allein von der Karte bekommen kann. Was gerade in Notfällen sehr wichtig sein kann. Man wird es vielleicht auch erst einsehen, wenn man Fälle kennt, wo es wegen fehlender Informationen schon zu falschen Behandlungen gekommen ist.
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