Barrierefrei ist nicht behindertengerecht?
In einer Immobilienanzeige war die Rede davon, dass das Objekt zwar barrierefrei sei, sie ist jedoch nicht behindertengerecht. Ich bin immer davon ausgegangen, dass es das Gleiche ist, was ausgesagt wird. Nun bedeutet wiederum behindertengerecht nicht gleich, dass das Objekt dann Rollstuhl geeignet wäre, oder?
Worin unterscheidet sich eine Wohnung oder ein Haus, welches barrierefrei ist, zu einer Wohnung oder einem Haus, was dazu noch behindertengerecht ist? Kann man davon ausgehen, wenn ein solches Objekt behindertengerecht ist, dass es auch gleichzeitig barrierefrei ist, auch, wenn es vielleicht merkwürdig klingt?
Barrierefrei heißt für mich, dass es z.B. keine Türschwellen gibt und auch keine Treppenstufen oder Podeste und die Dusche eventuell noch ebenerdig ist. Eben dass keine Barriere da ist.
Behindertengerecht schließt das alles mit ein, zusätzlich müsste die Wohnung aber entweder ebenerdig erreichbar sein oder mit einem Aufzug, wenn wir bei Behinderung jetzt mal nur von körperlicher Behinderung ausgehen, die einen Rollstuhl erforderlich macht. Rollstuhlfahrer brauchen auch etwas mehr Platz, um sich bewegen zu können, ein verwinkelter Korridor könnte hier schon ein Problem darstellen. Ebenso sind die Küchenmöbel und Geräte anzupassen, zum einen muss die Arbeitsfläche niedriger sein und die Schränke vielleicht mit einem Lift-System ausgestattet sein, damit man auch aus dem Rollstuhl heraus überall dran kommt. Das sind nur einige Beispiele, in der Praxis gibt es noch vielmehr notwendige Ausstattungen. Aber das zeigt, wo da ein Unterschied bestehen könnte.
Barrierefreies Bauen bedeutet, dass es in einem Haus oder in einer Wohnanlage Menschen mit Behinderunmg möglich ist sich zu bewegen. Die Tiefgarage ist schwellenlos zu erreichen, ein breiterer Parkplatz ist vorhanden, um die verschiedenen Stockwerke zu erklimmen gibt es einen Fahrstuhl und die Türen sind alle breiter angelegt.
In dem barrierefreien Haus könnte ein behinderter Mensch also auf jeden Fall zu Besuch sein. In einer behindertengerechten Wohnung ist der Bedarf so ausgelegt, dass beispielsweise im Bad die Toilette tiefer und mit Haltegriffen versehen ist, die Dusche ebenerdig zugänglich und das Waschbecken in niederer Höhe angebracht ist. Bei diesen Wohnungen ist alles darauf abgestimmt, die Flure sind breiter, in der Küche (die auch meist tiefer angebracht ist) ist genug Platz zwischen den Küchenzeilen gehalten, und der Balkon bzw. die Terasse sind ohne Schwelle zugänglich.
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