Welche Wege um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen?
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Das Ziel haben einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen? wird angesprochen, dass jemand einen Arzt sucht, der die Prozente noch irgendwie herausschlagen kann. Aber ich dachte bisher immer, dass man zu einem bestimmten Arzt gehen muss, der von der Rentenkasse bestimmt ist, oder eben ein Amtsarzt.
Kann man sich denn die Ärzte aussuchen, die die Prozente für den Schwerbehindertenausweis bestimmen? Diese Schwerbehinderung muss doch trotzdem ein Arzt es bescheinigt noch anerkennt werden. Ich weiß von einem Bekannten, dass der Arzt es befürwortete, aber er niemals so einen Ausweis bekam, weil es nicht anerkannt wurde.
Welche Wege muss man gehen, wenn man einen Schwerbehindertenausweis haben will bzw. wenn man glaubt, dass man einen bekommen könnte?
Ein Schwerbehindertenausweis wird NIE von der Rentenversicherung oder von einem Amtsarzt ausgestellt. Absolut nie. Ausstellende und auch prüfende Stelle ist das Versorgungsamt des Wohnortes. Dort stellt man einen Antrag, trägt ein, weswegen man der Meinung ist, dass einem ein Schwerbehindertenausweis zusteht. Gleichzeitig muss man alle behandelnden Ärzte der letzten Jahre angeben. Vor allem die, die einem wegen der Behinderung behandelt haben.
Das Versorgungsamt lässt sich dann von den genannten Ärzten die Unterlagen schicken. Dazu entbindet man mit dem Antrag in der Regel auch alle von der Schweigepflicht. Die Unterlagen werden dann vom Versorgungsamt geprüft und dann wird der Schwerbehindertenausweis bewilligt oder abgelehnt.
Nun beziehst du dich ja nun über drei Ecken auf den Post einer anderen Userin. Fakt ist, dass man einen Antrag nicht stellt, wenn man nichts hat oder das nicht nachweisen kann. Nun kann es aber sein, dass man was hat, was eben das Leben beeinträchtigt. Das Versorgungsamt aber sagen wir nur eine Behinderung von 40 Prozent sieht. Dem Betroffenen aber bekannt ist, mit der Behinderung haben andere 50 Prozent. Dann wird der Betroffene hier Widerspruch einlegen. Hier ist nämlich das Problem, ein Schwerbehindertenausweis wird erst ab 50 Prozent ausgestellt. Alles andere bringt rein gar nichts. Sprich hier ist es sinnvoll, die Sache noch mal prüfen zu lassen. Sinnvoll ist es hier auch, den Arzt mit ins Boot zu holen und den zu bitten, beim Widerspruch zu helfen. Der Arzt wird dann durchaus eine Art Attest aufsetzen.
Dann prüft das Versorgungsamt noch mal. Ich vermute mal, dass es hier dann auch sein kann, dass das Versorgungsamt den Betroffenen zu einem Arzt schickt, der vom Versorgungsamt ausgewählt wurde. Wie zum Beispiel Fachärzte des Medizinischen Dienst oder Gutachter.
Fakt ist, dass generell bekannt ist, wie hoch die Behinderung in der Regel eingestuft wird. Das jemand mit einer Querschnittslähmung und einer gleichzeitigen geistigen Behinderung mit einem Schwerbehindertenausweis mit 40 Prozent wenig anfangen kann, dürfte jedem klar sein. Hier geht es dann aber speziell auch noch um die Merkzeichen. Hier wird mit Sicherheit drin stehen, dass der Betroffene gehbehindert ist UND Begleitung braucht. Ein ganz wichtiger Punkt, da der Betroffene dann kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann und eine Begleitperson mitnehmen kann. Sprich hier ist es sinnvoll, wenn die Behandler Widerspruch einlegen, wenn die Merkzeichen fehlen oder die Behinderung mit zu wenig Prozenten eingestuft werden.
Klar kann der Arzt das nicht entscheiden, aber er kann dem Versorgungsamt noch mehr Details zur Erkrankung nennen und auch klar sagen, warum er die Prozente zu niedrig angesetzt bekommt. Was ich durchaus für sinnvoll erachte. Vor allem da die Behandler ja eher wissen, an welchen Punkten der Betroffene wirklich nicht am "normalen" Leben teilhaben kann und somit eingeschränkt ist.
Ich kann dir nur sagen, wie die Situation in Österreich ist. Das hilft dir konkret zwar wahrscheinlich nur wenig weiter, aber oft ist der Vergleich mit einem anderen Land ja zumindest interessant und es gibt ja auch einige Österreicher hier, die es eventuell auch interessieren könnte.
Jedenfalls ist es in Österreich so, dass man einen Antrag beim Bundessozialamt stellen muss. Daraufhin wird man zu einem Kontrollarzttermin vorgeladen. Bei diesem Termin muss man dann eben sämtliche Diagnosen, Berichte, Befunde und so weiter von seinen Erkrankungen vorzeigen. Der Kontrollarzt nimmt diese dann mehr oder weniger entgegen und sagt aber noch nicht gleich, welchen Grad von Behinderung man dann bekommt. Das endgültige Ergebnis wird einem dann ein wenig später schriftlich mitgeteilt.
Der Kontrollarzt alleine hat also nicht die Entscheidungsmacht über den Grad der Behinderung. Er erstellt mehr oder weniger nur die aktuelle Diagnose, die aber eben auch sehr stark auf den früheren Befunden, Diagnosen anderer Ärzte und so weiter basiert. Dann gibt es einen Kriterienkatalog, wo dann eben genau aufgelistet ist, bei welcher Beschwerde man dann eben wie viel Prozent oder eben Grad zugesprochen bekommt. So entsteht dann eben der Gesamtgrad der Behinderung.
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