Mutter-Kindkur: Wie viel muss zugezahlt werden?

vom 05.07.2012, 09:18 Uhr

Heutzutage gibt es im Gesundheitswesen kaum was, was man nicht auch selber mit bezahlen muss. Die Zuzahlung ist schon was ganz normales. Nun frage ich mich, wie das bei einer Mutter-Kindkur ist.

Nehmen wir mal an, dass A alleinerziehend mit 2 Kindern ist. Beide Kinder leiden an Asthma und chronischen Atemwegsentzündungen. Der Kinderarzt empfiehlt eine 6 wöchige Kur für beide Kinder in einem Seebad. Da die Kinder erst 2 und 4 Jahre alt ist, will die Mutter eine Mutter-Kindkur beantragen. Aber sie weiß nicht, ob sie sich das leisten kann. Sie geht zur Zeit nicht arbeiten. Sie lebt vom Unterhalt ihres Mannes, von dem sie getrennt lebt. Sie bekommt also keine Beihilfe vom Amt. Der Expartner lebt auch am Existenzminimum, weil er alles, was darüber liegt an Unterhalt bezahlt.

A ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Was müsste sie bei einer Mutter-Kindkur dazu zahlen? Gibt es da irgendwelche Tabellen, die da eine Aussage treffen und wo man nachsehen kann, was man selber dazuzahlen muss in einer Kurklinik mit 2 kleinen Kindern?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Es muss ganz normal zugezahlt werden: maximal 28 Tage pro Jahr 10 Euro. Es gelten dann auch die weiteren Befreiungen, das heißt nicht mehr als 2 beziehungsweise 1 Prozent des Familieneinkommens sind die Zuzahlungsgrenze, die unter Umständen dann eben überschritten werden, so dass dann keine weiteren Zuzahlungen zu leisten sind.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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