Abgaben / Freibeträge bei Job für Schüler / Studenten?

vom 27.06.2012, 15:14 Uhr

Gehen wir einmal von Person A aus. Person A hat gerade ihr Abitur gemacht und es ist bereits sicher, dass sie zum nächsten Wintersemester an einer Universität studieren wird. Nun hat Person A ein Jobangebot bekommen, bei dem sie auf Stundenbasis angestellt ist und 13 € pro Stunde verdient. Wie viele Stunden sie monatlich arbeiten wird, weiß A noch nicht, sicher ist aber, dass sich kein regelmäßiger Rhythmus ergeben wird, sodass es sein kann, dass sie die langen Ferien nutzen möchte, um in der freien Zeit möglicherweise drei bis vier Stunden täglich arbeiten zu können, möglich ist aber auch, dass sie sich zu Beginn des Semesters erst einmal mit dem Universitätsleben vertraut machen möchte und die Arbeit für einige Monate gänzlich einstellen wird. Somit kann A nicht einschätzen, wie viel sie pro Monat verdient und es wird kein regelmäßiges, monatliches Einkommen geben.

Nun ist A aufgrund ihrer Unerfahrenheit etwas ratlos, was das Finanzamt, Steuern und die Versicherungen betrifft. Muss A ihren neuen Job auf jeden Fall anmelden? Welche Steuern muss A zahlen? Gibt es einen Freibetrag für Schüler oder Studenten, der generell und immer gilt? Könnte es also sein, dass A gar nicht in Berührung mit dem Finanzamt kommt, ihren Job nicht angeben muss und keine Steuern zahlt? Und wie sieht es mit der Krankenkasse aus? momentan ist A noch bei ihrer Mutter als Familienmitglied versichert, könnte sie das auf diese Weise beibehalten? A ist einfach ein bisschen überfordert und bräuchte so eine Art Leitfaden, was jetzt zu tun oder zu unterlassen ist.

» Anemone » Beiträge: 1740 » Talkpoints: 764,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bis 450 Euro im Monat zahlt der der Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben alleine und kann alles mit 2 Prozent pauschal versteuern. Viele Schüler und Studenten gehen noch 50 Tage im Jahr meist während der Sommer- oder Semesterferien einer kurzfristigen Tätigkeit nach, die von den Sozialversicherungsabgaben befreit ist und nach Monatslohnsteuertabelle abgerechnet wird.

Die dadurch anfallende Lohnsteuer kann man einfach mit der Abgabe eine Lohnsteuerrückvergütung wieder bekommen, da hier dann der jährliche Grundfreibetrag von über 8.000 Euro greift. Dafür muss man aber auch den entsprechenden Arbeitgeber finden, der dies so mitmacht

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 23.04.2014, 11:08, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^