Wie und wann kann man ein Erbpachtgrundstück kaufen?

vom 03.06.2012, 21:58 Uhr

Wenn man ein Grundstück für eine gewisse Zeit auf Erbpacht pachtet, kann man es dann auch irgendwann kaufen oder bleibt es auf jeden Fall ein Erbpachtgrundstück? Wenn es dann zum Verkauf steht, kann dann nur derjenige, der sein Haus auf diesem Grundstück gebaut hat kaufen oder kann auch ein anderer sein Geld mit dem Kauf des Grundstückes anlegen? Kann dann der Käufer auch wieder das Grundstück auf Erbpacht verpachten? Lohnt sich so eine Investition?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Wenn man ein Grundstück für eine gewisse Zeit auf Erbpacht pachtet, kann man es dann auch irgendwann kaufen oder bleibt es auf jeden Fall ein Erbpachtgrundstück?

Das kann doch nur der Besitzer entscheiden. Dies ist derjenige, der die Pacht erhebt und damit das Grundstück eben verpachtet hat. Der kann selbstverständlich irgendwann auf die Idee kommen, dass das Grundstück im Grunde genommen nicht mehr gebraucht wird und dieses verkaufen. Normalerweise machen solche Geschäfte die dann etwa über 100 Jahre gehen aber keine Privatpersonen sondern Institutionen wie z.B. die Kirche oder aber die Gemeinde. Und diese haben (oder sollten) eigentlich kein Interesse am realen Verkauf haben, sondern die Verpachtung als Ziel beibehalten. Schließlich bleibt der Grund - ebenso wie die Institution länger, als die direkten Nutznießer einer Verpachtung. Ein Rechtsanspruch auf Kauf gibt es also nicht - auch ein Vorkaufsrecht wäre mir nicht bekannt. Schließlich ist mit dem Pachtvertrag das vertragliche Verhältnis zwischen Pächter und Verpächter klar geregelt.

Diamante hat geschrieben:Wenn es dann zum Verkauf steht, kann dann nur derjenige, der sein Haus auf diesem Grundstück gebaut hat kaufen oder kann auch ein anderer sein Geld mit dem Kauf des Grundstückes anlegen?

Ich bin fest davon überzeugt, dass der Besitzer eines Grundstücks dies auch beliebig veräußern darf. Das Problem ist natürlich, dass dadurch der Pachtvertrag nicht aufgehoben wäre und jeder Käufer auch an diesen Vertrag gebunden ist. Das macht so einen Verkauf dann wieder recht unattraktiv. Jedenfalls dann, wenn der Käufer ein eigenständiges Verwertungsinteresse hätte. Daher wird es in der Realität eher selten vorkommen, dass ein verpachtetes Grundstück verkauft wird. Hinzu kommen ja auch gewisse Absprachen am Ende der Pachtzeit, mit der Hausbesitzer in aller Regel auch noch den Restwert des Hauses ausbezahlt bekommen - sofern der Pachtvertrag nicht verlängert wird.

Diamante hat geschrieben:Kann dann der Käufer auch wieder das Grundstück auf Erbpacht verpachten? Lohnt sich so eine Investition?

Wenn schon eine Pacht läuft, dann kann dieses Grundstück natürlich nicht noch einmal verpachtet werden. Allerdings läuft ja dann schon ein Pachtvertrag und der neue Besitzer hat durch den Kauf alle Rechte und Pflichten übernommen und bezieht dann in Zukunft die vereinbarte Pacht. Kauft er aber ein freies Grundstück, dann steht dem Besitzer natürlich frei, dies über einen Zeitraum über sein Lebensende hinaus zu verpachten. Bauernhöfe werden ja in aller Regel nicht vermietet sonder das Land wird verpachtet. Es ist aber die Frage, ob eine Person gefunden wird, die dann bereit wäre, das Grundstück zu pachten. Denn Lukrativ dürfte das nicht sein. So eine Erbpacht soll in erster Linie das Land zusammen halten - nicht Gewinn abwerfen. Wenn es um Gewinne gehen würde, wäre ein Abstoßen vermutlich lukrativer.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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