Kommt nur bei Hirntod eine Organspende in Betracht?

vom 26.05.2012, 12:30 Uhr

Ich habe mich gestern, als ich erfahren habe, dass eine entfernte Verwandte im Wachkoma liegt doch gefragt, ob wirklich nur bei Hirntod eine Organspende in Betracht kommt. Wenn beispielsweise das Gehirn noch einige Regungen zeigt, aber die Person einfach kein lebenswertes Dasein mehr führen kann, weil wirklich viel zu wenig Hirnregung da ist, kann man dan keine Organspende in Betracht ziehen? Dürfen die Verwandten erst einer Organentnahme zustimmen, wenn wirklich die Gehirnregung völlig tot ist? Wie kann denn bei einem Hirntod aber noch das Herz schlagen, was ja für die Organspende wichtig ist? Denn das Gehirn steuert ja alle Vitalfunktionen.

Das klingt vielleicht etwas kompliziert. Aber ich ziehe in Erwägung mit einen Organspendeausweis zuzulegen. Aber irgendwie bekommt man zu wenig Information und auch wenn es für manche dumm klingt, was mich bewegt, so denke ich, dass andere auch Fragen haben, die nicht genügend bedacht werden, damit genügend Organspender da sind.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Das ist ein wirklich schwieriges Thema, immerhin geht es hier wirklich um Leben und Tod. Grundsätzlich ist es so, dass derjenige entweder eine Patientenverfügung hat, oder aber die Verwandten desjenigen entscheiden. Manchmal ist es ja so, dass der Körper nur noch durch lebensverlängernde Maßnahmen am Leben gehalten wird. Da besteht ja auch die Möglichkeit, dass man die Maschinen ausstellt, obwohl derjenige noch leichte Hirnaktivitäten zeigt.

Da kann man natürlich auch entscheiden, dass derjenige Organspender wird, wenn er in Frage kommt. Meistens ist es sogar so, dass man das einer Familie sanft vorschlägt, wenn man davon ausgehen kann, dass der Zustand desjenigen sich nicht mehr verbessern wird. Zu dem Zeitpunkt kann dann auch noch geringe Hirnaktivität bestehen. Es muss eben so sein, dass derjenige ohne die Maschinen nicht leben könnte.

Würde man die Maschinen ausstellen und derjenige könnte aus eigener Kraft atmen, dann würde man eine Organentnahme nicht in Betracht ziehen-weißt du, wie ich das meine? Dann ist derjenige einfach noch in der Lage zu leben und das wäre er nicht, wenn er nicht selbstständig atmen könnte. Wenn ein Gehirn nur noch sehr wenig Hirnaktivität zeigt, kann man schon davon ausgehen, dass derjenige nie wieder so sein wird, wie davor. Man muss dann selbst als Familie entscheiden ob man bereit ist, denjenigen gehen zu lassen oder ob man ihn mit allen Mitteln am Leben halten will und ihn dann auch sein restliches Leben lang pflegen muss ohne zu wissen, ob er viel von seiner Umwelt wahrnimmt - dafür lebt er dann aber (wenn er es schafft).

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Hirntot ist ein Mensch, wenn das Gehirn in allen seinen Bereichen keine Regungen mehr zeigen, die Atmung und der Herzschlag kann durch Maschinen trotzdem aufrecht erhalten werden. Wenn ein Gehirn noch Regungen zeigt, ist der Mensch nicht tot und es können natürlich keine Organe aus einem lebenden Menschen entnommen werden. Es ist zwar unter bestimmten Umständen erlaubt, ihn von den Maschinen abzunehmen und sterben zu lassen, aber vorher darf man ihm nichts entnehmen.

Einem toten Menschen, der keinen Herzschlag mehr hat und nicht mehr atmet, können keine Organe mehr entnommen werden, weil die Organe bei der Entnahme noch gut durchblutet sein müssen, sie werden dann, zur Transplantation vorbereitet, möglichst schnell zum Zielkrankenhaus gebracht. Man kann also nicht jedem hirntoten Menschen, auch wenn er Organspender ist, die Organe entnehmen, dazu muss das Herz noch schlagen und die Atmung noch laufen. Diese Voraussetzung für eine Organentnahme ist nur selten gegeben.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich habe einen Organspendeausweis, allerdings kenne ich nicht sämtliche Regelungen und möchte mich auch nicht endetail damit befassen. Soweit ich weiß muss allerdings der Hirntod von zwei Ärzten bestätigt sein. Und Organspende kommt ja sowieso nur in wenigen Fällen überhaupt in Betracht, da dafür vieles passen muss. Genauere Informationen dazu bekommt man bei der BzgA bzw. entsprechenden Informationsseiten.

Ein Patient im Koma mag einem Hirntoten ähnlich sehen, aber es bestehen doch medizinische Unterschiede. Und Ziel der Medizin, bzw. der Ärzte ist es zudem Leben zu erhalten. Sie können und dürfen nicht einfach beschließen, dass eine kranke Person kein lebenswertes Leben mehr hat. Um lebensverlängernde Maßnahme zu verhindern haben einige eine Patientenverfügung. Dies ist jedoch nicht dasselbe wie ein Organspendeausweis. Ganz im Gegenteil schließt das eine das andere unter Umständen sogar aus!

Als lebender Mensch kann man allerdings auch Organe spenden. Knochenmark dürfte dabei das am meisten gespendete Organ sein. Die Spende läuft dann allerdings nicht über einen Organspendeausweis, sondern man registriert sich als potentieller Knochenmarkspender und wird dann auch nochmal gefragt, wenn jemand eine Spende mit den eigenen Gewebemerkmalen benötigt.

Außerdem können Niere und Leber unter gewissen Umständen von lebenden Personen gespendet werden. Um Organhandel zu verhindern, darf nur an Verwandte oder persönlich bekannte Personen gespendet werden. Ein Patient im Koma käme dafür allerdings nicht in Frage, da man selbst einwilligen muss und es muss erkennbar sein, dass dies der freie Wille ist und man sich der möglichen Konsequenzen bewusst ist.

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» Trisa » Beiträge: 3323 » Talkpoints: 38,55 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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