Wer bezahlt die Kosten für Begleitpersonen im Krankenhaus?
Man liest ja immer häufiger, dass Kinder zu stationären Krankenhausaufenthalten von ihren Eltern begleitet werden dürfen oder gar sollen. Die Eltern übernachten dann in der Regel auch direkt im Zimmer des Kindes. Da nun der begleitende Elternteil nicht krank ist, wer übernimmt dann die Kosten für den Klinikaufenthalt der Eltern?
Das kommt zunächst einmal darauf an, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist. Zwar kann auch bei einigen privaten Krankenversicherungen eine Mitaufnahme im Krankenhaus vertraglich vereinbart werden , allerdings ist das in aller Regel dann eine kostenpflichtige Extraleistung. Im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung wird ein begleitender Krankenhausaufenthalt eines Elternteils durch die Krankenkasse mit bis zu 45 Euro pro Tag bezuschusst, dieser Betrag wird jeweils direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet.
Allerdings gilt das nur, wenn die Mitaufnahme einer Betreuungsperson als medizinisch notwendig erachtet wird. Dies ist vor allem bei Kleinkindern der Fall und bei schwer erkrankten oder in irgendeiner Form behinderten größeren Kindern und Jugendlichen der Fall. Dies soll zum einen den Kindern ein größeres Gefühl von Sicherheit vermitteln, aber auch die"Kommunikation" zwischen Ärzten und Pflegepersonal und dem Patienten selbst erleichtern.
Entgegen der allgemeinen Meinung, Eltern müssten, wenn sie mit ihrem Kind in das Krankenhaus gehen und sich zusammen einquartieren, eine Menge dazuzahlen, stimmt nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in den meisten Fällen die gesamte Summe, da Kinder in bestimmten Altern und Situationen ihre Mutter an der Seite brauchen.
Wird ein Kind operiert, bekommt es eine sehr aufwendige Therapie oder muss es sehr lange im Krankenhaus bleiben, ist es dort sehr allein. In einem Alter unter 5 Jahren gibt es wenige Kinder, die mit dieser Situation umgehen können. Um zu gewährleisten, dass die Krankenkassen zahlen, gibt es in vielen Kliniken mit pädiatrischen Stationen eine Kinderpsychologin, die in einem Gutachten die Kostenübernahme durch die Krankenkasse so plausibel schildert, dass der gesetzlichen Krankenkasse kaum etwas anderes übrig bleibt, als zu bezahlen. Ich habe diese Entwicklung in den letzten Jahren mitbekommen und die Kinder lassen sich deutlich besser behandeln, wenn die Mütter um sie herum sind. Außerdem wird die Kommunikation und Anamnese erheblich erleichtert, weil die Mutter den ständigen Blick auf ihr Kind hat.
Bei privaten Krankenkassen gibt es keine klare Linie. Je nachdem bei welcher privaten Krankenkasse man versichert ist, welche Extraleistungen man gebucht hat und wie hoch der Beitrag ist, unterscheiden sich auch die von der Krankenkasse übernommenen Leistungen - man kann also pauschal nicht sagen, ob es bei den Privaten übernommen wird. Viele bieten einen flexiblen Tarif an, durch den man nur einen Teilbetrag übernehmen muss, es gibt allerdings auch umfassendere Krankenkassen, die alle Kosten übernehmen, die Beiträge für diese sind aber auch entsprechend hoch.
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