Welche steuerlichen Regelungen bei einem Nebengewerbe?

vom 14.05.2012, 21:10 Uhr

A ist hat einen nicht selbstständigen Beruf. Er arbeitet Vollzeit in einem Betrieb als Angestellter und möchte ein Nebengewerbe anmelden, weil er als Selbstständiger Webseiten designen will. Er wird voraussichtlich durch das Nebengewerbe ca. 500 Euro zu seinem Verdienst als Angestellter verdienen.

Welche steuerlichen Regelungen gibt es bei einem Nebengewerbe? Was muss er machen, damit alles seinen richtigen Weg geht und das Finanzamt ihm nichts "übel nimmt"?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Im Prinzip wird nicht zwischen einem Haupt- und Nebengewerbe unterschieden, was die steuerliche Behandlung angeht. Wenn das Gewerbe angemeldet werden muss, dann erfährt das Finanzamt automatisch davon, ansonsten muss A selbst beim Finanzamt anzeigen, dass er einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. In diesem Fall ist aber wohl eine Anmeldung fällig.

Dann wird A einen Fragebogen bekommen, den er am besten mit einem Steuerberater bearbeitet, da hier einiges festgelegt werden muss, was Auswirkungen auf steuerliche Belange hat. So kann man beispielsweise ein Kleingewerbe anmelden, was dann aber den Nachteil hat, dass man nicht alle steuerlichen Vorteile eines Gewerbes nutzen kann, dafür ist bei einem Kleingewerbe in der Regel weniger Formalie und Papierkram (Stichwort Umsatzsteuervoranmeldungen) nötig. Was die Steuern angeht, so sind je nach Wahl in der ersten Zeit monatliche Voranmeldungen nötig.

Auf jeden Fall ist dann zum Jahresende eine Einkommensteuererklärung nötig. Wenn A bisher schon eine Lohnsteuererklärung abgibt, dann ist der zusätzliche Aufwand nicht sehr groß. Sonst sollte sich A hier von einem Steuerberater helfen lassen, die Lohnsteuerhilfe kann und darf da nicht mehr helfen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Nebengewerbe bedeutet eigentlich nur, dass es weniger als 15 Stunden die Woche sind und somit keine eigene Krankenversicherung abzuschließen ist. Steuerlich gibt es hierfür keine Sonderregelungen. Es besteht eine Abgabepflicht von Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung, wobei man bis 17.500 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im aktuellen Jahr zum Kleinunternehmer optieren kann, womit die lästige Pflicht der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung entfällt. Allerdings wäre ein Steuerberater dann auch nicht unbedingt so schlecht.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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