Auslandseinkäufe mit Tageskurs buchen?
A hat vor kurzem die nötige Umsatzsteuer-ID beantragt, um auch Geschäfte im Ausland machen zu können. Nun ist A fleißig dabei die Preise zu vergleichen, um entsprechende Kalkulationen durchführen zu können. Einzig die Buchung macht A etwas Sorgen.
Müssen dafür die Umrechnungskurse von Tag aktuell genommen werden? Was ja bedeuten würde, dass A bei jedem Einkauf umrechnen muss. Oder können die Ausgaben erst einfach zusammengerechnet werden, um sie dann für die Abrechnung beim Finanzamt komplett umzurechnen? Müssen bei tagesaktueller Umrechnung auch die Kurse mit vermerkt werden?
Je nach dem um was für ein Geschäft und welche Waren es sich handelt, kann man das ganze zusammen fassen zu dem Kurs wenn die Erklärung abgegeben wird. In manchen Fällen fordert das Finanzamt auch eine Abrechnung pro Tag über den Kurs. Wenn man sich nicht sicher ist was das Finanzamt von einem einfordern wird, würde ich mich dort erkundigen welche Variante diese dabei anstreben der Abrechnung.
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