Welche Bedingungen müssen für Pflegekinder erfüllt werden?
Familie D möchte gern ein Pflegekind aufnehmen, das Alter des Pflegekindes spielt jedoch keine Rolle. Jedoch handelt es sich bei Familie D um ein unverheiratetes Paar, welches selbst keine Kinder hat. Frau D ist nur in Teilzeit beschäftigt, Herr D arbeitet in Vollzeit und hat zwar kein hohes, aber ein sicheres und beständiges Einkommen.
Welche Bedingungen müssen noch erfüllt sein, damit Herr und Frau D ein Pflegekind aufnehmen kann? Müssen bestimmte Lehrgänge absolviert werden? Welche Räumlichkeiten müssen vorhanden sein? Wäre es auch möglich, als alleinstehende Person einem Pflegekind ein Heim zu bieten, oder ist so etwas eher unwahrscheinlich?
Man muss dem Kind ein gefestigtes Umfeld mit einem normalen Tagesablauf bieten können. Normalerweise wünscht sich das Jugendamt dazu verheiratete Paare, denn diese können sich nicht einfach von heute auf morgen vom Acker machen wie unverheiratete Paare die zusammen leben. Lebt das Paar schon lange zusammen und kann das auch nachweisen, dann kann man unter Umständen auch davon absehen. Alleinstehende Personen haben schlechtere Chancen auf ein Pflegekind, da es darum geht dem Pflegekind eine Familie zu geben und diese besteht halt nicht nur aus einer einzigen Person vor allem dann nicht, wenn diese Alleinstehende Person nicht finanziell abgesichert ist und Vollzeit arbeiten gehen muss.
Dazu muss für das Pflegekind auch ein Raum zur Verfügung gestellt werden, in dem es sich zurück ziehen kann. Eine Mannschaftsunterbringung mit Eltern im gleichen Zimmer ist demnach nicht die Optimale Voraussetzung und es muss auch zugesehen werden, dass genug Zeit für das Pflegekind vorhanden ist. Daher bietet es sich immer an, wenn ein Partner Zuhause bleiben kann und nicht an seinen Job gebunden ist und eine finanzielle Absicherung vorhanden ist. Wäre das Kind z.B. schon im Schulalter, dann wäre eine Teilzeitarbeit auch möglich solange das Kind in der Schule ist.
Bewerben kann man sich immer und danach wird dann geschaut vom Jugendamt ob das Umfeld passend ist, ob die Räumlichkeiten groß genug ist für eine weitere Person und ob man selbst auch Belastbar genug ist um ein fremdes Kind mit Vorgeschichte zu erziehen. Finanzielle Absicherung muss ebenfalls nachgewiesen werden und von Vorteil ist es immer, wenn man schon eigene Kinder im Haus hat da dann auch der Anschluss für ein Pflegekind einfacher ist, als wenn das nicht gegeben ist. Unwahrscheinlich ist es jedoch nicht. Ich würde mich einfach mal an das Jugendamt wenden und mich dazu dort beraten lassen was sie an Anforderungen stellen und was man bringen muss.
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