Ist es erlaubt, wenn zivile Personen Heereskleidung tragen?

vom 15.02.2012, 16:59 Uhr

Da ich nun den Grundwehrdienst hinter mir habe, kenne ich mich nun auch ein bisschen mit der Kleidung des Bundesheeres aus. In letzter Zeit ist es mir nun schon des öfteren aufgefallen, dass es allerhand Leute gibt, welche in der Öffentlichkeit mit Kleidungsteilen der Bundesleeruniform herumlaufen. Ich spreche hierbei natürlich nicht von herkömmlichen Soldaten, sondern von offensichtlichen Zivilpersonen, welche diese Kleidung beim Abrüsten vermutlich einfach so bekommen haben und diese nun im Alltag tragen.

Diesbezüglich bin ich nun vor kurzem mit einem Freund in eine Diskussion gekommen. Denn während meines Grundwehrdienstes wurde eigentlich immer gesagt, dass die Uniform des Bundesheeres immer nur in einem komplett beziehungsweise nach einem gewissen Schema getragen werden darf, abgesehen davon wurde gesagt, dass man diese in der Freizeit nicht tragen sollte. Aus diesem Grund denke ich mir, es dürfte wohl verboten sein, als Zivilperson Teile einer solchen Uniform zu tragen? Andererseits ist es jedoch so, dass die gesamten Teile einer solchen Uniform über einen eigentlich an der ganzen Sache wohl etwas zweifeln lässt.

Habt ihr Erfahrung mit diesem Thema? Weiß hier vielleicht jemand wie eine solche Sache nun gehandhabt wird. Soweit mir bekannt ist es doch so, dass richtige Soldaten, welche die Uniform in der Öffentlichkeit falsch tragen, von der Militärpolizei ab gestraft werden können?

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» User92 » Beiträge: 936 » Talkpoints: 2,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich habe noch nie gehört, dass eine Privatperson von der Polizei oder sonst wem abgemahnt wurde, weil sie eben Bundeswehrkleidung trug. Ich halte das für Blödsinn und denke, dass man sie auch privat und in der Freizeit tragen darf. Ich kenne es auch so, dass es auf Floh - und Trödelmärkten oft auch Stände gibt, bei denen nur Kleidung und andere Dinge von der Bundeswehr verkauft werden. Dort konnte man Hosen, Pullover, T -shirts, Rucksäcke und auch Feldflaschen ect. kaufen. Wieso sollte so etwas öffentlich angeboten werden, wenn man es als Privatperson dann nicht tragen dürfte? Auch gibt es sicherlich Onlineshops, die diese Kleidung und auch die Stiefel anbieten.

Mein Partner selbst, war nun auf der Suche nach solchen Bundeswehr Stiefeln und hat einen Shop gefunden, der auch solche anbietet. Allerdings sind dann an dieser Kleidung keine weiteren Abzeichen oder ähnliches. Ich denke, dass man diese sicherlich vorher entfernen muss, wenn man eben im Dienst der Bundeswehr war und die Kleidung danach auch privat noch tragen möchte.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Warum sollte es verboten sein, Militärkleidung zu tragen? Mir wäre kein Gesetz bekannt, zumindest nicht in Deutschland, welches mir vorschreibt, welche Kleidung ich tragen darf und welche nicht.

Sicherlich mag es Kleidung geben, die eine Privatperson nicht tragen dürfte, weil es diese Kleidung nicht frei verkäuflich gibt. Dann müsste sie gestohlen worden sein und ist damit nicht rechtmäßig im Besitz der entsprechenden Person. Das Tragen der Kleidung selbst ist dabei aber nicht verboten.

Wenn das Militär ausgemusterte Kleidung zum Verkauf gibt oder auch die Möglichkeit bietet, neue Kleidung an Privatpersonen zu verkaufen, dann ist das Tragen dieser Kleidung genauso erlaubt, wie das Tragen einer legal erworbenen Jacke aus dem Bekleidungsgeschäft.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Auch mir ist nicht bekannt – weder so noch gesetzlich – warum das auf irgendeine Art und Weise verboten sein sollte. Ich selbst habe den Grundwehrdienst damals auch geleistet und uns wurde nicht verboten, in der normalen Uniform in die Öffentlichkeit zu gehen. Ich war zwar nicht beim Heer, sondern bei der Marine, aber ich gehe mal ganz stark davon aus, dass es zwischen den einzelnen Heeresgattungen keine Unterschiede bei der Erlaubnis des Tragens der Uniform geben dürfte – wäre mir jedenfalls sehr neu. Wie schon richtiggehend gesagt wurde, kann man einer Zivilperson nicht verbieten, sich solche Kleidung anzuziehen – sie ist nämlich frei verkäuflich und viele Menschen, die ihren Grundwehrdienst oder sonstige Zeit bei der Bundeswehr verbracht haben, nehmen ihre normale Uniform nach dem Ausscheiden auch mit nach Hause. Wäre das auf irgendeine Art und Weise illegal oder strafbar, würde man es ihnen wohl kaum gestatten.

Außerdem hat das Militär, bzw. die Militärpolizei keinerlei Machtbefugnisse über Zivilpersonen – wenn, dann müsste schon die gewöhnliche Polizei eingreifen. Deshalb ist genau dieser Umstand ein weiterer Punkt dafür, weshalb es wohl nicht verboten ist, in solcher Kleidung als Zivilperson herum zu laufen – denn man kann kaum davon ausgehen, dass die Militärpolizei jedes Mal, wenn sie eine Zivilperson in Bundeswehrkleidung sieht, erst die normale Polizei anruft, damit die sich doch bitte darum kümmern. Davon kann man wirklich nicht ausgehen, das ist nicht nur sehr unrealistisch, sondern mir schlicht und ergreifend auch nicht bekannt, dass es so gehandhabt wird.

Wenn man als Soldat oder Grundwehrdienstleistender in seiner Uniform vor die Türe geht, sollte man natürlich auch darauf achten, dass man während seiner Freizeit keine Partyuniform daraus macht und sie schön mit irgendwelchen bunten Gegenständen schmückt. Ich weiß nun nicht, ob das strafrechtlich relevant ist, aber eigentlich verbietet es einem ja der Anstand, die Uniform damit sozusagen zu entweihen. Möglicherweise wird das von den Vorgesetzten bei der Bundeswehr dann auch auf irgendeine Art und Weise geahndet, das kann ich mir durchaus vorstellen, auch wenn mir hier ebenso kein solcher Fall bekannt ist.

Was allerdings strikten Beschränkungen unterliegt und bei Nichtbefolgung dieser Richtlinien durchaus auch strafbar ist, solange man noch der Bundeswehr angehört, ist das Tragen der Fest- oder Galauniform. Diese darf tatsächlich nur zu ganz besonderen Anlässen getragen werden und dann ausschließlich dafür. Soweit ich mich an meine Grundwehrdienstzeit erinnern kann, wurde das Tragen – sofern es nachgewiesen konnte – von dieser Kleidung in der Öffentlichkeit dann auch unter teilweise recht harte Strafen gestellt. Vielleicht hast du ja das gemeint bei deinem Gedankengang. Diesbezüglich ist es nämlich die einzige mir bekannte Vorgehensweise, die mit einer militärpolizeilichen Strafverfolgung verbunden ist. Aber das gilt, wie gesagt, auch nur für Leute, die noch in der Bundeswehr aktiv sind. Sollte eine Privatperson aus irgendeinem Grund in den Besitz einer solchen Galauniform kommen, ist es legal, wenn er sie trägt und das kann nicht verfolgt oder bestraft werden – ebenso wenig, wenn sie jemand trägt, der aus dem aktiven Wehrdienst ausgeschieden ist und der Bundeswehr nicht mehr angehörig ist.

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» Paul Smith » Beiträge: 416 » Talkpoints: 2,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass das Tragen einer Uniform alleine nicht verboten ist. Denn dann könnte man ja gleich jeden regulären Polizisten verhaften. Ein Problem wird es erst dann, wenn eine tatsächliche Verwechselungsgefahr mit einem Amtsträger gegeben ist.

Wann das der Fall ist, ist natürlich Ermessenssache. Das wäre übrigens eindeutig der Fall, wenn man auf einem Ausweisfoto Uniform trägt. Ein Blick in den §132a STGB bildet hier schon etwas weiter. Aber Vorsicht, die Ösis und die Schwyzzer, die sehen das alles ganz anders, nämlich erheblich strenger.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn das wirklich verboten wäre, dann würde doch an Karneval niemand mehr derartige Sachen als Verkleidung tragen. Ich denke viel mehr, dass es strafbar ist, wenn man sich auch tatsächlich als Polizist/ Soldat oder was auch immer ausgibt aber nicht, wenn man sich nur so verkleidet um bei einem Kostümfest dabei zu sein. Ich finde, dass man da schon differenzieren sollte.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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