Ehrenamtliche Tätigkeit sozialer Bereich - Führungszeugnis?

vom 10.01.2012, 23:55 Uhr

Das ist so gesehen mit dem Führungszeugnis totaler Unsinn, denn selbst bei der Ableistung von Sozialstunden benötigt man es nicht. Nicht jeder kann und darf überhaupt Sozialstunden ableisten, denn das hängt in erster Linie von der Art der Straftat ab. Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit wird man überhaupt nicht entlohnt, denn andernfalls ist es nämlich keine ehrenamtliche Tätigkeit mehr. Man kann eine solche Tätigkeit daher auch jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder beenden. Was soll hier ein Führungszeugnis direkt bringen?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Man kann eine solche Tätigkeit daher auch jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder beenden. Was soll hier ein Führungszeugnis direkt bringen?

Was haben die Kündigungsmöglichkeiten damit zu tun, ob man ein Führungszeugnis braucht?

Davon mal abgesehen, kommt es doch auch auf die ehrenamtliche Tätigkeit an. Mir fallen an ehrenamtlichen Tätigkeiten zum Beispiel gesetzliche Betreuer ein. Menschen die durchaus die Geldangelegenheiten fremder Menschen in der Hand haben. Möchte man da jemand haben, der mehrfach vorbestraft ist, weil er Geld oder andere Gegenstände geklaut hat oder gar wegen solcher Vergehen schon im Gefängnis war?

Ehrenamtliche Tätigkeiten können auch in Frauenhäusern und Einrichtungen für missbrauchte Frauen gemacht werden. Möchte man da wirklich jemand haben, der bereits mehrfach auffällig wurde wegen sexueller Belästigung oder gar sexuellem Missbrauch?

Der generelle Vergleich mit Sozialstunden hinkt in meinen Augen ziemlich. Denn eine ehrenamtliche Tätigkeit, die man in der Regel freiwillig macht und die Ableistung von Sozialstunden, als Bestrafung für eine Straftat, sind in meinen Augen nicht miteinander vergleichbar. Alleine schon deswegen nicht, weil man sich den Ort an dem man seine Sozialstunden ableisten muss, nicht unbedingt aussuchen kann. Und die Tätigkeiten sich auch grundsätzlich darin unterscheiden, dass man als ehrenamtlicher Helfer mit Sicherheit nicht wirklich kontrolliert wird, aber bei der Ableistung von Sozialstunden mit Sicherheit eine Art von Kontrolle statt findet.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich denke bei der Tafel wird man ausschließen wollen, das der Bewerber in den letzten Jahren wegen Geldunterschlagung und/oder Diebstahl straffällig geworden ist. Denn man kann schließlich nicht in einen Menschen reinschauen und somit auch nicht ausschließen, ob er sich eventuell an den Dingen dort bereichern möchte. Immerhin wird ein Helfer nicht auf Dauer nur Regale einräumen sollen, sondern eben auch mal die Kasse machen.

Ich denke daher, das ein Führungszeugnis da schon vor Reinfällen in einem gewissen Umfang schützen kann. Klar kann man sich damit auch ein faules Ei ins Nest holen, wenn die Person bei ihrem sträflichen Verhalten noch nie erwischt wurde. Aber alle legalen Möglichkeiten im Vorfeld zu nutzen, sehe ich als ein umsichtiges Verhalten der Trägervereine an.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



@XL: Man muss schon etwas Ahnung haben von der Sache mit dem ehrenamtlichen Betreuer und nicht über klug reden. Der sogenannte ehrenamtliche Betreuer ist eine ausgebildete Person und hat somit auch einen Abschluss. Vor der jeweiligen Ausbildung wurden sämtliche Daten genau überprüft eben auch beispielsweise das Führungszeugnis. Ist nämlich im besagten Zeugnis etwas nicht in Ordnung, kann man keine Ausbildung machen und hat auch keinen Abschluss. Einfach mal die Betreuergesetze dazu lesen, denn dort ist es schriftlich verankert.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



@ karlchen66: Du schreibst aber in deinem Post recht klar, dass man für eine ehrenamtliche Tätigkeit deiner Meinung nach kein Führungszeugnis braucht. In manchen Fällen braucht man es aber halt doch. Wie halt bei einer gesetzlichen Betreuung. Das dafür noch eine Schulung nötig ist, steht auf einem anderen Blatt.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


@XL: Bevor du ehrenamtlich als Betreuer arbeiten kannst oder besser gesagt darfst musst du erst einmal auch ein Betreuer sein richtig? Du brauchst zuerst erst einmal wohl den Betreuerschein und dann kannst du auch als ehrenamtlicher Betreuer dich bewerben. Und bei deiner Bewerbung braucht man kein Führungszeugnis mehr, weil es schon vor deiner Ausbildung genau kontrolliert wurde. Ich bin ein ehrenamtlicher Betreuer und weiß wovon ich rede.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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