Wo Auszahlung aus Rentenversicherung eintragen?
A hat Ende letzten Jahres aus einer privaten Rentenversicherung eine Auszahlung bekommen. Damit ist der Vertrag komplett ausgezahlt. Nun weiß A allerdings nicht wo diese Auszahlung bei der Einkommenssteuererklärung eingetragen werden muss. Oder kann es sein, das eine solche Zahlung gar nicht angegeben werden braucht, denn A ist bereits 60 Jahre alt und im vergangen Jahr auch in die vorgezogene Altersrente gegangen.
Die Zahlungen der privaten Rentenversicherung werden ebenso in Anlage R eingetragen wie die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings muss man diese eben in den Zeilen 14 bis 20 eintragen. Natürlich muss man auch diese Einkünfte angeben und entgegen irgendwelchen Gerüchten sind Rentner voll steuerpflichtig.
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