Quittungen ohne Mwst. bei Lohnsteuerausgleich absetzbar?

vom 29.12.2011, 14:44 Uhr

Ich habe einige Quittungen, welche ich gerne steuerlich absetzen möchte. Dabei handelt es sich um Ausgaben für mein Home-Office. Jedoch handelt es sich bei einigen der Quittung auch um Belege ohne extra ausgewiesene Mehrwertsteuer. Kann ich diese Quittungen dennoch beim Lohnsteuerausgleich nutzen, damit diese steuerlich berücksichtigt werden oder geht das nicht?

Benutzeravatar

» Entenhausen » Beiträge: 170 » Talkpoints: 11,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. Demnach ist also möglich eine Quittung ohne aufgeführte Mehrwertsteuer beim Lohnsteuerausgleich anzugeben. Jedoch könnte der Arbeitgeber auf eine Quittung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bestehen, da er jene selber für seine Steuererklärung braucht.

» Maamel » Beiträge: 178 » Talkpoints: 2,29 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich bin zwar kein Steuerexperte, aber ich hatte auch schon einmal Quittungen ohne Mehrwertsteuer, und die hat das Finanzamt problemlos akzeptiert. Soweit ich weiß, spielt die Mehrwertsteuer doch auch nur dann eine Rolle, wenn man selbst umsatzsteuerpflichtig ist, oder nicht?

Daher würde ich mal sagen, dass man auch Rechnungen/Quittungen ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen kann, denn eine Ausgabe war der Betrag ja so oder so, auch wenn keine Mehrwertsteuer gezahlt oder ausgewiesen wurde.

Benutzeravatar

» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Quittung kannst du bei der Einkommensteuer problemlos absetzen, da die Umsatzsteuer nichts mit der Einkommensteuer zu tun hat. Die Umsatzsteuer muss übrigens erst ab Rechnungen über 150 Euro ausgewiesen werden. Ansonsten reicht die Angabe des Steuersatzes, der im Gesamtbetrag enthalten ist, zusammen mit den anderen Angaben völlig aus.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^