Arbeitskleidung waschen steuerlich absetzen - Lohnt das?

vom 12.12.2011, 23:20 Uhr

Eine Bekannte meinte, dass man auch das Waschen der Arbeitskleidung von den Steuern absetzen kann. Wie sieht das aus? Wie kann man das in der Steuererklärung geltend machen? Wie berechnet man das? Kann man das nur machen, wenn man die Arbeitsklamotten waschen lässt und Quittungen davon hat oder kann man die Arbeitskleidung auch selber waschen und dann von der Steuer absetzen? Wie viel Euro kann man dafür einsetzen und lohnt es sich das mit abzusetzen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Mein Steuerberater stellt die Waschkosten, die ich privat habe in die Steuererklärung mit rein. Es gibt dafür einen Pauschalbetrag, den man eintragen kann. Dies macht er jedes Mal. Man benötigt dafür keine Quittungen. Da ich sie selbst zu Hause wasche, könnte ich auch keine Quittungen beifügen. Leider kann ich dir den Betrag auf Anbieb nicht sagen und müsste erst in die letzte Steuererklärung hinein schauen. Kann ich jedoch gerne morgen machen.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wenn die Arbeitskleidung privat wäscht, dann kann man das pauschal ansetzen. Werte dazu habe ich aber auch nicht im Kopf. Allerdings wird das auch nur für reine Arbeitskleidung anerkannt. Sobald du im Job normale Sachen trägst, welche auch in der Freizeit benutzt werden können, spielt der Fiskus nicht mehr mit. Es müssen dann also Arbeitsanzüge, wie bei Handwerkern sein, um das wirklich anerkannt zu bekommen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Es gibt übrigens auch die Möglichkeit, das Waschen der Arbeitskleidung pro Kilogramm abzurechnen. Dazu gibt es auch Tabellen im Internet, die je nach Wasch- und/oder Trocknungsprogramm und Anzahl der Personen im Haushalt einen Betrag vorgibt. Allerdings ist die Nutzung der Pauschale in der Regel einfacher.

Es lohnt sich auf jeden Fall diese Kosten in der Steuererklärung anzusetzen, denn immerhin gehören diese Kosten auch zu Werbungskosten, die in der Summe tatsächlich das zu versteuernde Einkommen vermindern können. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, gebe ich immer alle Kosten an, da ich die ohnehin einmal durchgehe.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Die Reinigung und Pflege der Bekleidung zählt unter die Werbungskosten und nach meinem Verständnis zählen nicht nur die Latzhose und der Schwesternkittel dazu. Wie schon richtig erwähnt wurde gibt es da einen Pauschbetrag bis zu dem keine Quittungen vorgelegt werden müssen. Damals betrug dieser 300 Euro, ich denke jetzt wird er bei 150 Euro liegen.

Regelmäßige Versuche von mir höhere Beträge als diese 150 Euro geltend zu machen wurden bisher immer abgeschmettert. Ich bin viel im Außendienst auf Baustellen unterwegs und da wird die normale Straßenkleidung wie zum Beispiel meine private Jeans schnell schmutzig und muss zu Hause mit meinem Strom gewaschen werden. Natürlich müssen auch die Schuhe regelmäßig geputzt werden, alle diese Kosten werden durch diesen Pauschbetrag abgegolten, aber nur wenn man ihn auch in den entsprechenden Spalten einträgt. Das Finanzamt berücksichtigt dies nicht von sich aus.

Ob es sich rechnet, naja, es ist besser als nichts. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz bekommt man ungefähr 60 Euro cash heraus. Allerdings müssen die gesamten Werbungskosten deutlich über 1000 Euro liegen, sonst kann man sich die Mühe mit dem Eintragen sparen weil jeder Steuerpflichtige einen „Bonus“ von ungefähr 1000 Euro hat der immer angerechnet wird.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Das Ansetzen von Werbungskosten lohnt sich immer. Das eigene Wäschewaschen ist durch eine einfache Berechnung gut ermittelt. Ich hatte einmal eine Tabelle oder Auflistung gefunden, was die eigenen Punkte wie Wäsche waschen und bügeln kosten. Leider habe ich keinen Verweis, wie die Seite hieß.

Aus ihr habe ich entnommen, dass ich für meine 60° Waschung mit anschließendes Bügeln pro Waschgang einen Preis von 4,20 Euro absetzen kann. Dabei kam ich bei 12 Wochen, die ich in meinen Betrieb letztes Jahr gearbeitet habe, auf eine Summe von ca. 37 Euro. Wenn man nun davon ausgeht, dass man knapp oder etwas über den Freibetrag der Steuererklärung (8154 Euro) kommt und die Werbungskosten zum Erhalt einer Steuerrückzahlung entscheidend sind, kann es sich lohnen diese Kosten abzusetzen.

Generell kann man aber auch Quittungen bei Waschsalons ausstellen lassen. Ich hatte dort immer pro Waschgang mit Trocknen vor einem Jahr in Berlin 9,80 Euro bezahlt. Dabei sehe ich es nicht ein, dass ich auf Kosten, die für die Arbeit relevant sind, auf meine Kosten reinige, wenn der Arbeitgeber diese schon nicht betrieblich stellt und reinigt. Wichtig ist nur, dass man unter Umständen dem Finanzamt Rechenschaft schuldig ist. Eventuell akzeptieren sie nicht das Waschen eines Hemdes, da dieses auch in der Freizeit getragen werden kann.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Die Pauschale für Wäsche bei einer Steuererklärung liegt, wenn ich mich jetzt nicht irre, bei 198 €. Man muss aber Glück haben und der Berater beim Finanzamt muss diese auch akzeptieren. Letztes Jahr sind sie bei mir abgelehnt worden, da ich nur einer Bürotätigkeit nachgehe. Das war die Begründung. Sollte man aber z. B. im Lager arbeiten, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass der Pauschbetrag abgelehnt wird.

» Parzival » Beiträge: 888 » Talkpoints: 0,70 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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