Blutdruckmessgerät welche Voraussetzung bei Kassenzahlung?
Hier in diesem Thread
Blutdruckmessgrät - welches ist besser? wurde geschrieben, dass es bekannt ist, dass man bei Bluthochdruck ein Blutdruckmessgerät von der Kasse genehmigt bekommt. Ich habe sehr niedrigen bis schwankenden Blutdruck. Mir ist oft schwindelig und schlecht. Mein altes Blutdruckmessgerät, was ich noch von meiner Schwiegermutter habe ist nicht mehr in Ordnung und geht ständig aus, trotz Batteriewechsel.
Welche Voraussetzung muss man haben, damit man von der Kasse ein solches Gerät bekommt? Welche Untersuchungen müssen gemacht werden? Wird es auch bei niedrigem Blutdruck verschrieben? Wenn nein, wieso nur bei Bluthochdruck?
@Diamante, gerade habe ich den Bericht erst gepostet. Alle Achtung, du bist sehr schnell. In dem Thread, den du kennzeichnest schrieb ich, dass die Krankenkasse das Blutdruckmessgerät bei mir wegen meines Bluthochdrucks übernommen hat. Das hatte ich im August im Krankenhaus von einer anderen Patientin erfahren. Ich schrieb auch, dass meine Hausärztin mir das Gerät nicht verschreiben wollte. Sie war ziemlich verschnupft, als ich aber darauf bestand. Ich könnte mir vorstellen, dass die Krankenkassen auch bei zu niedrigem Blutdruck ein Blutdruckgerät bewilligen. Denn zu niedriger Blutdruck ist ja auch gefährlich, genau wie zu hoher. Eine Zuzahlung musste ich nicht leisten. Frag mal bei deiner Krankenkasse nach. Mein altes Gerät funktionierte auch nicht mehr richtig.
Ich habe vor 2 Jahren im Krankenhaus eine Behandlung wegen Bluthochdruck hinter mich gebracht. Anschließend bin ich in die Apotheke und habe mir ein Blutdruckmessgerät gekauft und den Beleg dafür mitgenommen. Daraufhin habe ich bei meiner Krankenkasse nachgefragt, inwiefern ich hier eine Kostenbeteiligung bekommen könnte, denn das Gerät war nicht gerade billig, da es ein Oberarmmessgerät war. Ich bekam dann ein Formular, das musste ich ausfüllen, den Beleg einschicken und ich bekam die Kosten für das Gerät ersetzt. Ich musste es mir nicht von meiner Ärztin verschreiben lassen.
In meiner ersten diabetologischen Schwerpunktpraxis war davon die Rede, dass man ein Blutdruckmessgerät für zu Hause erhalten kann, wenn man an einer Schulung zum Thema Blutdruck teilnimmt. Dann würde man auch ein Gerät gestellt bekommen, welches von den Krankenkassen übernommen wird. Allerdings hat es sich bei mir nicht ergeben, dass ich an solch einer Schulung teilgenommen habe. Daher weiß ich auch nicht, ob es so stimmt, inzwischen bin ich in einer anderen diabetologischen Schwerpunktpraxis angekommen und dort wurde das Thema nicht vertieft. Ich habe mir letztendlich ein Blutdruckmessgerät für zu Hause selbst gekauft, allerdings hat dies auch nur zwanzig Euro, wenn überhaupt, gekostet. Auf die Idee, mir da irgendwelche Kosten erstattet zu bekommen, bin ich ehrlich gesagt nicht gekommen.
In der Apotheke, in der ich arbeite, hatte ich bislang auch nur Rezepte für Blutdruckmessgeräte vorliegen, weil der Blutdruck zu hoch war und darum ständig kontrolliert werden musste. Ob die Krankenkasse bei einem stark schwankenden Blutdruck ein solches Gerät übernimmt, weiß ich leider nicht. Bei einem niedrigen Blutdruck wird es meines Wissens nicht übernommen. Ich würde mich einfach mal bei dem Arzt erkundigen, ob es eine Möglichkeit gibt, bei schwankendem Blutdruck auch ein Gerät von der Kasse zumindest anteilig bezahlt zu bekommen.
Bei den meisten Krankenkassen muss das Gerät sowieso erst genehmigt werden. Wie es da mit der ärztlichen Begründung eines schwankenden Blutdrucks aussieht, weiß ich leider nicht. Bei niedrigem Blutdruck werden die Geräte wohl nicht von den Krankenkassen bezahlt, weil es eben keine wirkliche Krankheit ist. Es ist ja eigentlich gut, niedrigen Blutdruck zu haben. Dass es auch unangenehm sein kann, weiß ich auch aus eigener Erfahrung. Ich würde es einfach mal versuchen, ob der Arzt ein Rezept ausstellt und die Kasse das Gerät dann auch genehmigt.
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