Darf man Gratisartikel immer behalten?
Oft bekommt man zu einen bestimmten Lebensmittel, Klamotten, Reiniger oder Elektrogeräten Gratisartikel dazu. Bei Reinigern ist manchmal so ein kleines Gratismuster mit daran. Was wäre denn, wenn ich den gekauften Artikel wieder zurückgeben muss, muss ich dann auch den Gratisartikel wieder zurück geben? Ich weiß nicht recht, deshalb frage ich.
Bei einen Versandhandel habe ich mir einen Jogginganzug bestellt dazu gab es eine Tasche gratis. Jetzt bekam ich alles beides geliefert. Ich schrieb das Warenhaus per E- Mail an und fragte, ob ich die Tasche auch im Falle eines zurückschicken des Jogginganzuges behalten darf. Es war keine Frage, ja da es sich um einen Gratisartikel handelt, darf man ihn auf alle Fälle behalten. Ich habe den Anzug sowieso behalten und somit auch die Tasche. Ist das eventuell nur Kulanz von dem Versandhandel, weil eigentlich gehören ja diese zwei Artikel zusammen.
Da ich mich zurzeit wegen eines Kaffeevollautomaten umschaue, habe ich auch bei Otto eine Maschine gesehen, die mir ins Auge fiel. Darunter gibt es beim Kauf der Maschine zwei Pakete Kaffeebohnen gratis dazu. Darunter steht aber ausdrücklich, dass bei Rückgabe auch die Gratisartikel zurück zugeben sind. Was ist aber wenn ich die Maschine ausprobiere und später etwas damit ist, dann habe ich diesen Kaffee ja schon verwendet?
Oft kann man bei Versandhäusern auch Gratisartikel bei jeder Bestellung mit angegeben, diese darf man behalten, egal ob man von seinem Rückgaberecht gebraucht macht oder nicht. Macht ihr sowas, oder ist es euch egal?
Kauft ihr extra solche Dinge, wo es gratis etwas dazu gibt? Habt ihr mit solch einem Fall schon mal zu tun gehabt? Behaltet ihr Gratisartikel und gebt vielleicht nur das Teil zurück, was ihr bezahlt habt? Kauft ihr gerne Sachen, wo es gratis etwas dazu gibt, auch bei 25% Gratis oder 25% mehr Inhalt Artikeln?
Wenn ich einen Artikel kaufe, bei dem ein Gratisartikel beigefügt ist und bei dem von dem Geschäft nicht gesagt wird, dass man diesen wieder zurückgeben muss, dann behalte ich diesen auch. Es ist ja schon so ein wenig deren Schuld, wenn sie es nicht ausdrücklich regeln. Teilweise bestelle ich Sachen auch aufgrund dieser Gratisartikel, da dort teilweise sehr hochwertige Sachen mitgegeben werden. Selber Schuld kann ich da nur sagen, aber Glück für mich
Einen Gratisartikel würde ich auf keinen Fall mit zurückschicken. Das ist doch nur ein Lockangebot, damit du etwas kaufst. Wenn nicht extra geschrieben steht, dass bei Rücksendung der Gratisartikel dazu gehört, würde ich ihn behalten. Ich lasse mir von einer Kosmetikfirma stets Cremes schicken. Es gibt immer ein oder zwei Gratissachen dazu mitgeschickt, die ich auch bei Reklamation behalten würde. Diese Sachen sind schon mit einkalkuliert. Bei den Kaffeebohnen war das wohl ein Sonderfall, aber üblich ist das nicht.
Nun ja, wie die ganze Sache jetzt von der rechtlichen Seite aussieht, weiß ich auch nicht genau, wobei sich dies bestimmt auch von Kaufhaus/Versandhaus zu Kaufhaus/Versandhaus ändert. Ich habe auch vor einiger Zeit in einem Online-Shop ein Paar Schuhe gekauft, zu denen es dann auch noch die entsprechenden Pflegeprodukte gratis gab. Die Schuhe passten auch und alles war perfekt, jedoch habe ich die gleichen Schuhe dann in der Stadt für knapp die Hälfte des Geldes gefunden und mir diese gekauft.
Die "teureren" Schuhe habe ich dann einfach wieder zurückgesendet und die Gratis-Beilage habe ich dann ganz einfach behalten, gemeldet hat sich bis heute niemand - Und die Sache ist jetzt schon gut zwei Jahre her. Sicherlich ist dies nicht die feine englische Art, aber einem geschenkten Gaul guckt man bekanntlich nicht ins Maul. Auch finde ich es jetzt nicht besonders problematisch, immerhin sind die Produkte die man dort gratis bekommt meist selbst irgendwelche Werbegeschenke, die in sehr großen Mengen für echte Spottpreise gekauft werden.
Ich kenne es zum Beispiel von der Arbeit meines Bruders, dort verteilt man immer wieder auch das eine oder andere Gratis-Produkt und dort ist man eigentlich froh, wenn das Zeug endlich aus dem Haus ist, da man dort kaum weiß, wohin damit. Auch sind die Gratis-Produkte meistens qualitativ nicht so hochwertig. Im Zweifelsfall würde ich aber wie du es auch machtest, einfach mal nachfragen, wie dies in einem solchen Fall aussieht - Oder behalte es eben und schau, ob sie sich von selbst melden - Wenn nicht: Glück gehabt.
Gratisartikel sind eine freiwillige Zugabe der Firmen. Bei Lockangeboten steht oft dabei, dass die Artikel behalten werden dürfen. Anders ist es, bei dem Kaffeeautomaten. Natürlich möchte man diese nicht haufenweise versenden und ohne Kaffee wieder zurückbekommen. Wenn man Artikel ausprobiert, dann verliert man in der Regel auch das Umtauschrecht. Das müsste schon ein sehr kulantes Unternehmen sein, was gebrauchte Geräte zurücknimmt. Und dabei hätte ich dann Bedenken, dass diese weiterverkauft werden. Anders ist es, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Dann ist es eine Garantieleistung, die nichts mit dem Umtauschrecht zu tun hat. Im Garantiefall kann das Gerät repariert werden oder gegen ein neues ausgetauscht werden. Auch Cid schien Reklamation und Umtausch aufgrund Nichtgefallens zu vertauschen.
Ein Möbelhaus gibt beim Kauf einer kompletten Sofagarnitur ein 11-teiliges Haushaltsset dazu, mit Kaffeemaschine, Mixer, Staubsauger und vielen anderen Geräten. Wenn ich nun die Sofaecke kaufe und am nächsten Tag die Bestellung storniere, gehe ich davon aus, das Haushaltsset nicht zu erhalten.
Ich kaufe für gewöhnlich nicht extra wegen eines Gratisartikels ein Produkt. Außer ich kann diesen gerade gut gebrauchen und er ist in einer guten Qualität hergestellt. Aber in den meisten Fällen sind die Gratiszugaben mehr oder weniger schlecht verarbeitet und für mich doch recht nutzlos.
Wenn man ein Produkt mit einer Gratiszugabe zurückgeben will, dann muss man meines Wissens nach den Gratisartikel nur dann mit zurückgeben, wenn auch ausdrücklich vor dem Kauf darauf hingewiesen worden ist. Ansonsten kann man den Gratisartikel ohne Bedenken behalten. Ich habe einmal ein Reithalfter reklamiert, zu dem es beim Kauf einen Schlüsselanhänger gab. Ehrlich gesagt habe ich vergessen, ihn wieder an das Reithalfter zu schnallen, wie er auch beim Kauf daran festgeschnallt war.
Aber die Herstellerfirma hat mich nicht auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und ich habe ein neues Reithalfter erhalten, sogar wieder mit einem Schlüsselanhänger, einem Entschuldigungsbrief (war ein Produktionsfehler, es wurde ein falsches Stirnband angebaut) und das Firmenmaskottchen in Plüsch. Klar, ein Schlüsselanhänger ist kein teurer Gegenstand und wird in Massenherstellung gefertigt. Aber das ist ja nun mal bei so gut wie allen Gratisartikeln so.
Ich denke das ist von Fall zu Fall unterschiedlich, manchmal gehören diese Sachen eben zusammen und müssen auch wieder abgegeben werden und manchmal ist das egal. Ich würde da vorsichtshalber immer mal nachfragen, es wäre ärgerlich, wenn man die Gratissachen zurückschicken muss und dies nicht getan hat, so dass man sie nachsenden muss. Es wäre allerdings ziemlich komisch, wenn man sich beispielsweise im Supermarkt irgendein Produkt kauft, wo Dinge wie Gratispäckchen, Gläser oder sowas dabei sind und das dann behält. Ich denke in solchen Fällen muss man das schon auf jeden Fall abgeben, wie das bei Versandhäusern ist, dürfte unterschiedlich sein.
Prinzipiell aber wäre mir persönlich das total egal, mit so einem Zeugs wie Gratiskosmetikproben, Gratistaschen und so weiter, kann ich einfach nichts anfangen. Ich finde die Sachen meistens total billig und minderwertig, sowas will ich nicht haben.
Ich würde Gratisartikel auch stehts behalten und nicht wieder zurück schicken. Wenn ein Versandhaus oder eine Firme einen Gratisartikel mit zu dem eigentlichen Artikel packt und versendet, dann ist der ja nicht automatisch an die Rückgabe gebunden. Es ist ja eine freiwillige Entscheidung, diesen Gratisartikel zu dem eigentlichen Artikel zu versenden, man muss auch davon ausgehen, dass diese Gratisartikel dann behalten werden. Ich würde es jedenfalls immer so mache, auch wenn ich mir über die Rechtslage auch nicht ganz im Klaren bin. Wenn bei einem Angebot ausdrücklich dabei steht, dass man etwas dazu bekommt und das dann auch zurückzugeben hat, dann ist das eben so, dann mache ich das auch, weil mir dann auch weitere Diskussionen zu blöd sind und ich in erster Linie dann darauf bedacht bin mein Geld zurück zu bekommen,als mich um zwei Tüten Kaffee zu streiten. Dennoch sind meiner Meinung Gratisartikel, wie beispielsweise irgendwelche Pröbchen oder so, Geschenke, die behalten werden können.
Bisher habe ich kleine Gratisartikel wie Süßigkeiten o.ä. immer behalten, aber im Moment habe ich Schuhe hier stehen, die ich zurückschicken werde, da sie zu spät geliefert wurden und bin am Zweifeln: Die Schuhe hatte ich vorbestellt, doch sie kamen erst ca. 1,5 Monate nach dem eigentlichen, versprochenen Erscheinungsdatum bei mir an.
Mittlerweile habe ich mir die Schuhe im Laden gekauft. Im Paket liegt nun eine kleine Stofftasche bei, die ich sehr schön finde, die aber eventuell als Entschuldigung gedacht ist. Darf ich diese nun behalten, auch wenn ich die Schuhe aus Groll wieder zurückschicke?
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