Versäumter Termin: Rechnung an tote Mutter

vom 18.07.2011, 14:58 Uhr

A `s Mutter ist vor 4 Wochen verstorben. Die Tochter (B) hatte keine Ahnung, dass die Mutter 14 Tage nach ihrem Tod einen Zahnarzttermin hatte. Deswegen konnte sie ihn auch nicht absagen. A hat nun eine Rechnung vom Zahnarzt bekommen über 50 Euro, weil sie den Termin, den sie hatte, nicht wahr genommen hat. B hat nun beim Zahnarzt angerufen und mitgeteilt, dass ihre Mutter vor 4 Wochen verstorben ist und deswegen den Termin wohl kaum wahr nehmen konnte.

Die Zahnarzthelferin meinte, dass dann die Erben (also B) diese Rechnung zahlen müssten. A hat sich dann mit dem Zahnarzt verbinden lassen und er meinte auch, dass er ja nichts für den Tod der Mutter könne und er ja schließlich den Termin extra für die Mutter frei gehalten hätte. Die Rechnung muss auf jeden Fall durch die Erben bezahlt werden.

Kann B sich weigern diese Rechnung zu bezahlen? B wusste nichts von dem Termin und hat auch keinen Termin im Kalender der Mutter eingetragen gehabt. Der Zahnarzt kann also im Ernstfall von dem Tod der Mutter erfahren haben und deswegen eine Rechnung abgeschickt haben. Denn nachzuweisen ist ja nicht mehr, dass A wirklich einen Termin hatte. B hat im Haus von A gewohnt und A hat eigentlich immer alle Termine mit B abgesprochen. B kann sich also nicht erklären, warum A einen Termin beim Zahnarzt gemacht hat.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das wäre dann wieder einmal ein schöner Fall, bei dem ich einfach gar nicht mehr reagieren würde, bis irgend ein Vollidiot auf die Idee kommt gegen mich einen Mahnbescheid zu erwirken. B sollte es einfach auf sich beruhen lassen, oder falls B noch die Freundlichkeit besitzt einfach einen Totenschein an den Zahnarzt faxen. Sollten danach noch weitere "Forderungen" kommen, kann man diese getrost in den Müll schmeißen.

Benutzeravatar

» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Im Zweifelsfall wird der Zahnarzt über sein Terminbuch nachweisen können, das der Termin bestand. Und wenn das in der Praxis so üblich ist, das man nicht abgesagte Termine in Rechnung stellt, dann wird B wohl zahlen müssen. Erben heisst eben nicht, das man nur etwas bekommt, sondern das man auch die Verbindlichkeiten übernimmt.

Ob nun der Zahnarzt vom Tod der Patientin wusste, das wird man wohl weniger nachweisen können. Auch wenn das vielleicht in der Zeitung veröffentlicht wurde, heisst das noch nicht, das der Zahnarzt oder seine Angestellten dies gelesen haben. Und das B von dem Termin nichts wusste, auch wenn die Mutter sonst über alle Termine informiert hat, hat ja nun mit der Rechnung auch nichts zu tun.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Der Zahnarzt sagt ja ganz richtig, dass er nichts für den Tod seiner Patientin kann. Dafür kann die Tochter aber auch nichts und ist auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Der Termin war ja mit der Mutter vereinbart, wenn es denn so ist. Also kann er sich für jegliche Ansprüche an die Patientin wenden. Alle anderen, in dem Fall die Tochter, steht mit dem Arzt ja in keinem Vertragsverhältnis, so dass sie da auch nichts zahlen muss.

Ein Bekannter hatte mal etwas ähnliches, da sollte er für seine verstorbene Schwiegermutter Leistungen erbringen. Das hat er aber dankend abgelehnt und es darauf ankommen lassen, einen Mahnbescheid zu bekommen. Der kam aber nie. Deshalb würde ich auch nicht weiter reagieren und den Arzt machen lassen, was er für richtig hält.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Was ist das denn für ein Zahnarzt? Auch als Zahnarzt kann man etwas Mitgefühl zeigen und nicht nur auf die 50 Euro aus seien. Eigentlich wüsstet ihr ja nichts von dem Termin, da die Mutter ihn nirgendwo hingeschrieben hat. Eigentlich schreiben sich doch ältere Leute ihre Arzttermine immer auf. Es steht Aussage gegen Aussage. Der Zahnarzt macht so was bestimmt gerne und auch schon oft, behauptet einfach man hätte einen Termin, obwohl gar keiner fest stand. Mache Zahlen dann einfach die Gebühr.

Ich würde auf alle Fälle die Meinung von dem Rechtsanwalt einholen, den so einfach geht das gar nicht 50 Euro für einen nicht abgesagten Arzttermin zu verlangen. Leider kann man das nicht mehr, wenn man schon 14 tage vorher gestorben ist.

» rola28 » Beiträge: 493 » Talkpoints: 0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge


@Punktedieb: In ein Terminbuch kann ich vieles nachtragen. Das wäre vor Gericht wahrscheinlich auch kein Beweis. Denn keiner kann sagen, wann der Name da hinein geschrieben wurde, außer die Arzthelferin oder der Zahnarzt.

Sicher kann man nicht nur Guthaben erben, sondern auch Schulden. Das ist B schon klar. Aber B findet es schon komisch, dass A den Termin nichtin ihren Terminkalender eingetragen hat und B nichts davon gesagt hat. Denn B hat A zu allen Terminen hingefahren. A brauchte B also für den Termin und B wusste eben nichts von den Termin.

B ist davon überzeugt, dass A niemals ohne ihr Wissen den Termin gemacht hätte. Wie wäre A sonst zum Zahnarzt gekommen? A ist nie alleine zu irgendeinem Arzttermin gegangen, weil sie sehr schlecht laufen konnte.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das ist ja wohl der absolute Hammer, für so einen Zahnarzt fehlt mit jegliches Verständnis. Klar, rein rechtlich kann er einen versäumten und nicht abgesagten Termin in Rechnung stellen. Kann, muß aber nicht, dazu zwingt ihn niemand. Mein Mann hat vor einer Weile auch einen Zahnarzttermin verschusselt, unser Zahnarzt berechnet dafür nichts (wenn das einmal und nicht ständig passiert). Meistens sind die Termine ja sowieso dermaßen dicht an dicht gelegt, daß man warten muß, bis man dran kommt - dann geht´s halt für die anderen schneller, wenn einer ausfällt und der Zahnarzt hat nicht so viel Hektik. Wenn er aber hier eine Rechnung stellen würde, könnte ich es verstehen, mein Mann hat es ja verbockt.

Nur in dem Fall der verstorbenen Mutter handelt es sich ja nicht um Nachlässigkeit. Ich finde die Aussage des Arztes, er könne ja nichts für den Tod der Frau mehr als unverschämt. Selbst wenn er im Recht sein sollte, an Menschlichkeit fehlt es ihm immens. Ich würde hier auf stur schalten und erstmal nicht zahlen - soll er doch klagen und dann nachweisen, daß dieser Termin tatsächlich existiert hat. Ich würde ihn auch wissen lassen, daß mir die Angelegenheit einen Leserbrief an die örtliche Zeitung und eine entsprechende Bewertung auf diversen Medizinportalen, auf denen man Ärzte bewerten kann wert wäre. Ich glaube kaum, daß ihm ein schlechter Ruf in der Öffentlichkeit das Geld wert ist.

» kerry3 » Beiträge: 892 » Talkpoints: 18,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Sich einfach nicht um die Rechnung kümmern und abwarten, was passiert, finde ich keine gute Idee. Falls so ein Fall vor Gericht gehen würde, kann ich mir vorstellen, dass der Arzt Recht bekommen wird. Denn ihm ist nun mal ein Schaden entstanden. Daher würde ich auch nochmal mit dem Arzt reden.

Wenn er natürlich direkt auf stur schaltet, dann würde ich ihm das nochmals schriftlich mitteilen. Anbei dann die Sterbeurkunde. Und dann abwarten, was passiert. Ein Verzicht auf den Rechnungsbetrag, hätte ich von jemandem schon erwartet. Aber da sieht man mal, dass selbst ein Arzt, nicht auf seine Forderung verzichtet, obwohl ein Todesfall vorliegt. Etwas Menschlichkeit hätte er da doch zeigen können. Das ist wirklich der Hammer, wenn man sowas hört.

Ich kenne es nur so, als meine Oma gestorben ist, dass dort auch auf manche Forderungen oder gemachte Verträge verzichtet worden ist. Sie hat z. B. etwas bestellt, und sollte vorab die Rechnung begleichen, was sie aber nicht mehr tun konnte, da sie schon gestorben war. Meine Mutter hat dann auch Kontakt mit dem Versandhaus aufgenommen. Das Versandhaus hat sich dann bereit erklärt, gegen Vorlage einer Sterbeurkunde, von der Bestellung zurück zu treten. In Sterbefällen sollte das doch eigentlich selbstverständlich sein. Und ein so riesiger Verlust hat der Arzt auch nicht gemacht.

Benutzeravatar

» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich an deiner Stelle würde einfach noch mal versuchen mich schriftlich an den Arzt u wenden. Vielleicht wird er es sich dann eher anhören und sich das alles noch mal überlegen. Auf jeden Fall müsste der Arzt dann antworten und vielleicht lässt er sich ja auf den Kompromiss ein.

Vielleicht bringt es ja auch was, wenn du ihm die Sterbeurkunde zeigst. Es kann ja sein, dass der Zahnarzt denkt, dass du ihn nur veräppelst. Es kann ja sein, dass das schon mal jemand gemacht hat, auch wenn es unwahrscheinlich klingt.

Des weiteren wäre es eine Möglichkeit, wenn du mal deinen Anwalt aufsuchst und ihn dann fragst, was man in der Situation tun kann und ob man eine Chance darauf hat, dass man die Rechnung nicht bezahlen muss. Vielleicht musst du auch nichts bezahlen: Fragen kostet ja nichts.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:A hat sich dann mit dem Zahnarzt verbinden lassen und er meinte auch, dass er ja nichts für den Tod der Mutter könne


Wie du selbst schon fast sagtest, konnte der Zahnarzt eigentlich natürlich nichts vom Tod der Mutter gewusst haben, weshalb die Rechnung an sich ja schon berechtigt ist. Aber genauso wenig, wie der Zahnarzt (laut deinen Worten: "Etwas für den Tod der Mutter kann"), kann Tochter B etwas für den Tod der Mutter - Was ist denn dies bitte für eine bescheuerte Argumentation des Zahnarztes? Weil er nichts für den Tod der Mutter kann, soll jetzt die Tochter, die ebenfalls nichts dafür kann, die Rechnung tragen? Das ist überhaupt nicht tragbar, völliger Schwachsinn.

Ich selbst bin kein Jurist, aber ich kann dir auch so zu einhundert Prozent versichern, dass Tochter B sich völlig im Recht befindet, wenn sie die Rechnungen des Zahnarztes einfach ignoriert. Genauso würde ich es vermutlich auch machen, es ist doch einfach total lächerlich. Es gibt eben "höhere" Umstände, die es nicht ermöglichen, einen Termin wahrzunehmen - Weshalb sich damit auch die Rechnung erübrigen sollte. Kann eine tote Person überhaupt noch eine Rechnung ausgestellt bekommen?

Auch von Seiten des Zahnarztes ist es doch völlig unhöflich und taktlos, wenn man von einer Person, die gerade eben ihre Mutter verloren hat, jetzt auch noch Geld fordert, mit einer solchen Begründung - Für mich wirklich unvorstellbar. B sollte die Rechnung also wirklich ignorieren und wenn weitere Rechnungen kommen auch einen Anwalt einschalten, sie wird auf der sicheren Seite sein.

Benutzeravatar

» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^
cron