Versäumter Termin: Rechnung an tote Mutter

vom 18.07.2011, 14:58 Uhr

Mich würde wirklich mal interessieren, was das für ein Zahnarzt ist. Zu solch einem kaltherzigen Menschen kann doch niemand mehr zur Behandlung gehen. Was ich als erstes machen würde wäre, die Ärztekammer anrufen. Die müssen sagen können, ob in dem vorliegenden Fall eine Rechnung für eine verstorbene Patientin ausgestellt werden dürfte. Es sprechen einige Dinge gegen den Arzt. Erstens hat die Mutter der Tochter immer alle Termine genannt, weil sie ja von dieser gefahren werden musste und die Termine mit der Tochter abgeklärt wurden, ob diese Zeit hatte. Zweitens hat die Mutter grundsätzlich ihre Termine in den Kalender geschrieben, dort steht aber nichts (Kalender aufbewahren). Es wäre sinnvoll zu erfahren, in welchen Zeitraum die verstorbene Mutter die Zahnarzttermine immer wahrgenommen hat und wann genau zuletzt, das müsste doch in ihrem Kalender stehen. Ferner ist noch zu klären, ob es eine Patientin gleichen Namens gibt – also Nachnamen. Das könnte aus dem Internet oder örtlichen Telefonbuch hervorgehen. Wenn ja und die Dame in der Nähe wohnt, könnte man sie fragen, ob sie auch zu dem Zahnarzt geht und wann zuletzt. Theoretisch wäre eine Verwechslung möglich.

Wenn kerry3 nicht schon den Hinweis auf einen Leserbrief an die örtliche Zeitung gegeben hätte, wäre das jetzt von mir gekommen. Das käme aber nur in Frage, wenn der Zahnarzt total verstockt bleibt. Eine entsprechende Bewertung mit Zusatzeintrag, falls das möglich ist, wäre auch sehr sinnvoll. Übrigens hilft die Verbraucherberatung in solchen Sachen auch weiter. Da die Mutter verstorben ist, könnte sein, dass sie sogar kostenlos einen Anwalt zur Verfügung stellen. Vielleicht könnte diese kostenlos einen Brief mit anliegender Sterbeurkunde an den Zahnarzt schicken ( das ist meist wirkungsvoller, als wenn man den Brief selbst schreibt.) und darum bitten, die Rechnung zu stornieren. Im anderen Falle die Tochter rechtliche Schritte erwägen würde.

Meiner Meinung nach steht auch noch gar nicht fest, dass der Zahnarzt den Termin tatsächlich vereinbart hatte. Es könnte ein abgekartetes Spiel mit seiner Assistentin sein.Mich würde es interessieren, was aus dieser Angelegenheit wird.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Die Sterbeurkunde hat B heute Nachmittag zum Zahnarzt gebracht. Es war wohl eine Kopie, die sie auch dort gelassen hat. Aber auch die Sterbeurkunde würde nichts nützen meinte der Zahnarzt zu B. Denn schließlich würden die Erben dafür aufkommen müssen. B hat dann auch den Kalender der Mutter gezeigt und darauf zeigte der Zahnarzt den Terminkalender und angeblich kann auch keine Verwechslung stattgefunden haben. Mit diesem Namen ist nur eine Patientin in der Praxis als Patient (laut Zahnarzt).

Ich habe B gesagt, dass sie nun mal bei der Ärztekammer anrufen soll und das wird sie morgen wohl machen und mir dann Bescheid geben, was es ergeben hat. B ist fix und fertig und versteht das alles nicht. Die Mutter hätte niemals einen Termin ausgemacht ohne dass die Tochter Bescheid weiß.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Es ist natürlich ganz furchtbar für B, dass sie nun neben dem Kummer noch Ärger mit solch einem unverschämten Menschen hat. Hat der Zahnarzt wegen des Todes der Mutter wenigstens ein paar tröstende Worte gehabt? Bei dem Terror, den er macht, glaube ich das nicht einmal. Ich glaube nicht, dass der Zahnarzt mit solch einer frechen Masche durchkommt. B soll erst mal abwarten und von sich aus den Zahnarzt nicht mehr ansprechen. Erst mal abwarten, wie das weiter läuft. Gibt es denn bei B eine Verbraucherzentrale?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ob in der Nähe eine Verbraucherzentrale ist, weiß ich nicht. Aber ich werde B mal fragen. Meinst du, Cid, dass die Verbraucherzentrale da helfen kann? Der Zahnarzt hatte natürlich kein Beileidswort übrig.

B vermutet ein abgekatertes Spiel zwischen der Arzthelferin, die wohl auch die Tochter des Zahnarzt ist, und dem Zahnarzt. Da B und der Zahnarzt sich in einem kleinen Ort befinden, kann ich mir vorstellen, dass noch mehr verstorbene Patienten dort sind, wo die Angehörigen eine Rechnung bekommen haben, wenn es wirklich abgekatert ist. Ich persönlich kenne B und auch die Mutter sehr gut und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mutter einen Termin gemacht hat ohne ihrer Tochter was zu sagen.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Was du da geschrieben hast, ist der Hammer. In meiner ersten Antwort auf diesen Thread hatte ich doch geschrieben, dass er mit seiner Assistentin zusammen dieses Spiel getrieben haben könnte. Aber was du nun schreibst, dass die Assistentin gleichzeitig die Tochter ist, da dürfte doch eigentlich alles viel klarer sein. Da B in dem kleinen Ort wohnt und bestimmt einige Leute kennt, dürfte es doch noch besser sein, erst einmal die Bekannten zu fragen, wer gestorben ist, der auch bei diesem Zahnarzt Patient war. Sollte das nicht möglich sein, weil B die Bewohner nicht kennt, wäre eine Durchsicht der Gräber der letzten zwei Jahre auf dem dortigen Friedhof mal angebracht. Das ist für B im Moment sehr schwer und teils auch makaber, aber vielleicht hat sie jemanden, der diese Arbeit für sie übernehmen kann. Wenn sie zwei oder drei Namen hat, würde ich die Angehörigen besuchen und erst mal vorsichtig fragen, ob sie auch eine Rechnung bekommen haben. Sollte das bei einem oder mehreren der Fall sein, dann kann sie ihn anzeigen, aber nicht in dem Dorf, sondern in der nächsten größeren Stadt. Wenn sie anders an die Namen kommen kann, wäre das natürlich besser.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ich würde die Rechnung auf keinen Fall begleichen. zunächst hat die Mutter ja den Termin gehabt und hätte ihn ja vielleicht auch wahrgenommen, wenn sie nicht gestorben wäre. Es wird ja wohl keiner unterstellen, dass die Mutter den Termin absichtlich verstreichen lassen hat. Der Zahnarzt sollte da schon aus Anstandsgründen von der Forderung zurücktreten. Auch ist ja nicht geklärt, ob die Mutter diesen Termin auch wirklich vereinbart hat.

Somit müsste der Zahnarzt erst mal beweisen, dass eine Terminvereinbarung überhaupt vorgelegen hat. Das dürfte ihm schwer fallen. Selbst wenn er dies jedoch vermag, so müsste er mit der Forderung erst mal vor Gericht gehen. Das kostet ihn erheblich Zeit und Arbeit. Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist in einem solchen Fall höchst ungewiss. Somit ginge der Zahnarzt ein relativ hohes Risiko ein, wenn er die Sache seinem Anwalt übergibt. Daher ist es unwahrscheinlich, dass er diesen Schritt gehen wird.

Ich frage mich ehrlich, ob es wirklich einen Grund geben könnte, der den Zahnarzt berechtigt, die 50 Euro fordern zu dürfen. Klar, er sagt, dass er sich den Termin extra freigehalten hat. Dann müsste er aber zumindest beweisen, dass zu diesem Zeitpunkt dann auch kein anderer Patient behandelt werden konnte. Das ist aber total unwahrscheinlich, da die Wartezimmer bei Zahnärzten meistens mit Patienten überfüllt sind. Wenn er das also nicht nachweisen kann, so ist der Anlass für die Forderung sowieso schon hinfällig.

Und letztendlich stellt sich mir noch die Frage, was passiert, wenn ein Patient einen Termin beim Zahnarzt hat, sich deshalb unbezahlten Urlaub nimmt und der Zahnarzt zufälligerweise gerade gestorben ist. Kann dann der Patient den Arbeitsausfall bei den Angehörigen des Arztes auch in Rechnung stellen? Der Logik des Zahnarztes zufolge wäre das nur fair.

» bigfoot11de » Beiträge: 575 » Talkpoints: 3,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Das nenne ich jetzt einfach mal dreist. Ich würde mich im Vorfeld zum einen mal erkundigen ob offen in der Praxis auf diese Gebühr hinweist, falls ein Termin nicht eingehalten wird oder wurde. Falls dies nicht der Fall ist, würde ich gar nicht drauf reagieren. Die Zahnärztin müsste etliche teure Distanzen im Vorfeld nehmen, bis sie wirklich bei den Erben angekommen ist und ob sie dann noch recht bekommt ist fraglich.

Das Erben auch Rechnungen und offene Forderungen mit erben, ist klar und da führt auch kein Weg vorbei, es sei den alle verzichten auf ihr Erbe, wobei ich dies bei einer Zahnarztrechnung von 50 Euro eher bezweifle. Ich glaube nicht das die Zahnärztin so weit geht und von daher würde ich abwarten.

Benutzeravatar

» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^