Kündigungsfrist Mietvertrag: wer muss Miete weiter zahlen?

vom 24.05.2011, 20:37 Uhr

Aus gegebenem Anlass beschäftige ich mich mit dem Thema Mietvertrag. Angenommen, zwei Personen, Frau A und Herr B, unterschreiben gemeinsam einen Mietvertrag und Frau A hinterlegt die vereinbarte Kaution, die im Mietvertrag explizit ausgewiesen wird. Die beiden Mieter vereinbaren, dass sie die Miete je zur Hälfte tragen und an den Vermieter überweisen, bzw. dass Herr B an Frau A zahlt und sie das Geld weiterleitet.

Nach einigen Jahren plant Frau A nun ihren Partner zu verlassen. Da keiner der beiden sich die große Wohnung alleine leisten könnte, läuft es auf die Kündigung des Mietvertrages hinaus. Laut Vertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart – in dieser Zeit könnte zumindest einer der beiden die Wohnung weiterhin nutzen. Es drängt sich jedoch die Frage auf, ob beide Mietparteien gleichermaßen verpflichtet sind die Miete zu zahlen, oder ob der Vermieter im Falle dass z.B. Herr B sich weigert seinen Anteil zu überweisen, auch Frau A zur Zahlung heranziehen kann.

Wie verhält es sich nun? Muss Frau A befürchten am Ende alleine auf den drei Monatsmieten inklusive Nebenkosten sitzen zu bleiben wenn sie die Wohnung als letzte verlässt? Oder hat sie eventuell eine Chance darauf Herrn B dazu zu verpflichten seinen Mietanteil selbst zu tragen? Liegt es überhaupt in Frau A's Verantwortung oder ist es am Ende der Vermieter, der dafür sorgen muss dass er sein Geld von Herrn B bekommt? Kann Frau A davon ausgehen, dass sie allein ein Anrecht auf die Kaution hat, da sie diese damals auch geleistet hat oder muss sie befürchten, dass das Geld aufgeteilt oder bei Ausfall der Mietzahlungen von Herrn B vielleicht sogar einbehalten wird? Wie stünden Frau A's Chancen den Mietvertrag vorzeitig aufzulösen wenn sie einen Nachmieter präsentieren kann? Vielleicht hat jemand von euch schon Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt und wäre so nett, sie mit mir, Frau A und Herrn B zu teilen.

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» ichwars » Beiträge: 562 » Talkpoints: 3,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Meine erste Frage dazu wäre, ob denn beide im Mietvertrag genannt werden. Du schreibst ja, dass Frau A und Herr B gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben haben, was für mich so klingt als würden beide drin stehen. In dem Fall müssen auch beide monatlich die Miete überweisen; wird dies von einem der Beiden nicht gemacht, wendet sich der Vermieter an denjenigen und schickt eine Mahnung.

Wenn nur Frau A in dem Mietvertrag steht, stehen die Chancen glaube ich schlecht, dass Herr B. für die Miete belangt werden kann. Was die Kaution angeht, bin ich grade nicht sicher, ob sowas auch im Vertrag festgelegt wird. Aber der Vermieter wird - würde ich vermuten - ja wissen, dass die Kaution von Frau A. kam. Und natürlich kann Frau A vorzeitig aus dem Mietvertrag raus, wenn sie einen Nachmieter findet.

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» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Die Frage habe ich mir auch schon mal gestellt. Ich kann nur erklären wie die Grundvoraussetzungen sind. Wenn Frau A und Herr B beide im Mietvertrag stehen ist das schon mal gut. Das Problem ist das man zur Abbuchung der Miete nur ein Konto angeben kann. Die meisten Wohnungsbaugesellschaften lassen sich nicht auf zwei Konten zur Mietbegleichung ein. Wenn Frau A ihr Konto angegeben hat, dann hat sie ein Problem, denn dem Vermieter ist egal woher er das Geld bekommt. Natürlich kann sie mit dem Vermieter sprechen, aber die Einzugsermächtigung gilt ja für ihr Konto und da werden sie sich die komplette Miete holen.

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich habe in noch keiner Wohnung gewohnt, wo die Miete mit Einzugsermächtigung gezahlt wurde. Meine Mieten habe ich immer mit Dauerauftrag beglichen. Auch habe ich noch nie davon gehört, dass man Mieten mit Einzugsermächtigung zahlt.

Beide, Frau A und Herr B sind für die Miete bis zum Auszug zuständig und derjenige, der die Miete überweist kann die Hälfte der Miete bei dem Expartner einklagen und wird sie dann auch bekommen. Da beide unterschrieben haben, müssen auch beide für die Miete aufkommen, auch wenn die letzten Monate nur ein Partner in der Wohnung wohnt. Der Vermieter wird sich an beide Mieter halten.

Wichtig ist, dass beide die Kündigung unterschreiben, sonst ist keiner aus dem Mietvertrag raus. Der Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden. Wenn dann Herr B alleine in der Wohnung wohnt und es keine Einigung gibt, muss Frau A genauso die Miete zahlen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



nadpat hat geschrieben: Wenn Frau A ihr Konto angegeben hat, dann hat sie ein Problem, denn dem Vermieter ist egal woher er das Geld bekommt. Natürlich kann sie mit dem Vermieter sprechen, aber die Einzugsermächtigung gilt ja für ihr Konto und da werden sie sich die komplette Miete holen.


In dem Fall von ichwars scheint es ja aber so zu sein, dass es keine Einzugsermächtigung gibt, sondern Frau A. das Geld einfach überweist. Selbst im Falle einer Einzugsermächtigung könnte man ja aber auch diese einfach beenden, sodass der Mieter selbst überweisen muss.

Wenn jetzt wirklich beide im Mietvertrag stehen, bräuchte Frau A. einfach immer nur ihren Teil der Miete bezahlen und der Vermieter würde sich im Falle einer Nichtbezahlung seitens Herrn B. auch an diesen wenden. Ich habe zum Beispiel mit meinem Freund in einer Wohnung gewohnt, wo wir beide als Mieter im Vertrag standen. Jeder hat seinen Teil der Miete selbst überwiesen. Wenn ich jetzt meinen Teil nicht bezahle, bekomme ich die Mahnung.

Also für mich sieht der ganze Fall so aus, dass Frau A. eigentlich nichts zu befürchten hat, wenn wirklich beide als Mieter im Vertrag stehe.

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» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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