Werbung mit ausgestellter Kreditkarte erlaubt ?!
Im Jahr 2008 hatte die Postbank an etliche ihrer Kunden Werbung verschickt, der eine Kreditkarte beilag, die schon auf den Adressaten ausgestellt war. Verbraucherzentralen waren gegen die Postbank wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrechts vorgegangen und hatte auch wegen unzumutbarer Belästigung geklagt. Diese Klage wurde nun im März 2011 vom BGH endgültig abgewiesen und das heißt scheinbar, dass solche Werbung erlaubt ist.
Genau genommen hält der BGH nämlich alle Verbraucher für so schlau, dass sie wüssten, wie eine Kreditkarte funktioniert und auch, dass sie Karte erst nach der Rücksendung eines Freischaltauftrags nutzen könnten, ohne den auch kein Vertrag zustande käme. Auch die Tatsache, dass so eine Karte in der Regel nicht einfach so entsorgt würde, sondern von den Verbrauchern in der Regel zerschnitten werden, sei zumutbar. Hier haben die Interessen des werbenden Unternehmens Vorrang.
Diese Meldung ging in der letzten Zeit häufig durch die Medien. In der Berichterstattung wird aber folgendes gern unterschlagen: Inzwischen gibt es mit dem
§ 675m Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BGB eine Regelung, nach der die unaufgeforderte Übersendung von Zahlungsinstrumenten nicht mehr erlaubt ist.
Diese Vorschrift trat aber erst nach Beendigung der beanstandeten Werbemaßnahme der Postbank in Kraft. Schade, dass sich der BGH nicht dazu geäußert hat, wie denn heute (mit gelten des oben genannten Paragraphen) so eine Werbemaßnahme beurteilt würde. Es lohnt sich aber sicher noch mal die Verbraucherzentralen zu informieren, falls man als Verbraucher heute eine personalisierte Kreditkarte in Händen hält.
Ich habe so eine Werbung noch nicht erhalten und das finde ich auch gut so. Auch wenn es mir schon klar ist, dass die Karte nicht direkt schon aktiviert sein kann, finde ich diese Art der Werbung nicht gerade angenehm. Immerhin muss man die Karte dann wieder zerschneiden und das finde ich schon nervig. Darum finde ich es schon richtig, dass es verboten ist, eine personalisierte Kreditkarte bei der Werbung mit zu versenden.
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