Freiwillige Feuerwehr Einsatz

vom 12.03.2011, 12:13 Uhr

In Deutschland gibt es ja hauptsächlich Freiwillige Feuerwehren. Aber bei einem Alarm sind die Angehörigen der Feuerwehr ja meistens nicht im Gerätehaus, das heißt sie müssen von ihrem Arbeitsplatz oder ihrem derzeitigem Aufenthalsort zum Gerätehaus fahren um sich dort Auszurüsten! Erst dann erkennen andere Aussenstehende, dass es sich hierbei um einen Einsatz handelt und sie Platz machen müssen! Bei uns in der Feuerwehr gibt es mehrere Angehörige die so einen Dachaufsetzer haben um Tagsüber von ihrem Arbeitsplatz schnellstmöglich zum Gerätehaus zu kommen!

Und immer wieder erzählen diese, dass die Verkehrsteilnehmer vor ihnen immer mehr Platz machen oder das Überholen durch langsamer werden ermöglichen! Erst letztens kam es auch wieder vor, dass ein Feuerwehrkollege auf dem Weg von zuhause zum Gerätehaus mit seinem privat PKW geblitzt wurde! Und wie das eben so ist kam auch wenige Tage später ein Brief von der Polizei! Als aber der Feuerwehrkollege eine Bescheinigung von der Feuerwehr an die Polizei schickte, dass es sich bei der Geschwindigkeitsübertretung um einen Einsatz handelte, wurde die Strafe und die Geldbuße erlassen!

Was das nur aus Kulanz von der Polizei oder gibt es da auch spezielle Regelungen? Aber was ist bei der Fahrt vom eigenen Aufenthalsort zum Gerätehaus überhaupt erlaubt? Bieten diese Dachaufsetzer mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" Sonderrechte? Und müssen andere Verkehrsteilnehmer wenn sie so ein Dachaufsetzer sehen überhaupt Platz machen? Gibt es von euch welche die Ebenfalls bei der Freiwilligen Feuerwehr sind und schon ähnliche Situationen erlebt haben?

» Bingo95 » Beiträge: 3 » Talkpoints: -2,33 »



Die Nutzung der Sonderrechte ist in § 35 StVO geregelt. Nach Absatz 1 steht der Feuerwehr die Nutzung von Sonderrechten zu. Näher ist dies jedoch nicht geregelt. Nach diversen Gerichtsurteilen dürfen auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in ihren Privatfahrzeugen solche Rechte in Anspruch nehmen, wenn es erforderlich ist.

Das Problem dabei ist, dass für die anderen Verkehrsteilnehmer ja nicht erkennbar ist, dass es sich um eine Fahrt zum Gerätehaus handelt, weil die Feuerwehr einen Einsatz hat. In § 35 Abs. 8 StVO steht, dass Sonderrechte nur unter "Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ausgeübt werden dürfen. Daher ist besondere Vorsicht geboten und den Feuerwehrleuten ist es zum Beispiel erlaubt, die Geschwindigkeit bis zu einem gewissen Bereich zu überschreiten. Es ist also übliche Gangart, dass das Bußgeld erlassen wird und nicht reine Kulanz.

Diese Dachaufsetzer erleichtern in der Regel die Fahrt, eine gesetzliche Verpflichtung, dem Fahrzeug Platz zu machen, gibt es für die anderen Verkehrsteilnehmer dadurch aber nicht, sondern nur bei Inanspruchnahme von Wegerechten. Dies ist in § 38 StvO geregelt. Angezeigt werden die Wegerechte einzig und allein durch Blaulicht in Verbindung mit dem Martinshorn. Trotzdem sollte jeder vernünftige Mensch einem Privatfahrzeug mit Dachausetzer Platz schaffen, alles andere ist völlig unverständlich.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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