Krankenkassen: Zuzahlungsbefreiung nicht mehr bei Azubis?
Mein bester Freund absolviert derzeit seine zweite Ausbildung und ist ebenfalls chronisch erkrankt. Ihn hatte ich vorhin auch schon wegen meinen Fragen, die ich
hier gestellt habe, gefragt. Allerdings konnte er mir dazu keine Auskunft geben, weil es Zuzahlungsbefreiungen für Azubis nicht mehr gibt. Ich war ganz erstaunt.
Weiß jemand, warum die gestrichen wurden? Dass die Gesundheitsreform mit einer der Gründe ist, weiß ich schon. Aber warum konkret? Gibt es für Azubis andere Möglichkeiten, um Geld zu sparen oder zurückzuerhalten? Sie müssen ja für die Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlung auch in die Tasche greifen. Oder ist die Zuzahlungsbefreiung gar nur bei bestimmten Krankenkassen gestrichen worden?
Ich muss zugeben, dass ich von einer kompletten Zuzahlungsbefreiung für Azubis bisher noch nichts mitbekommen habe. Soweit ich weiß, war das immer an eine Altersgrenze gekoppelt. Ich kenne auch einige Leute, die eine Ausbildung (zum Teil auch die 2. Ausbildung) absolvieren und die müssen alle ganz normal ihre Zuzahlungen leisten.
Ich weiß halt nur, dass Leute, die chronisch krank sind nur Zuzahlungen leisten müssen bis zu 1% ihres gesamten Jahreslohns. Sobald der Betrag überschritten ist, gibt es von der Krankenkasse eine Befreiung bzw. Erstattung der zu viel gezahlten Beträge. Von daher haben Auszubildende da eigentlich keinen anderen Vorgaben, es sei denn sie sind wie gesagt unter dieser Altersgrenze, die ich aber zugegebenermaßen leider nicht kenne.
Also Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Lebensjahr ja noch von den Zuzahlungen befreit, sodass viele der Auszubildenden damit ja schon abgedeckt sind. Allerdings werden Fahrkosten nicht übernommen im Rahmen der Befreiung.
Ansonsten haben Sie natürlich auch die Möglichkeit sich befreien zu lassen, wenn ihre Einnahmen zum Lebensunterhalt so gering sind, dass Sie 2% an Zuzahlungen leisten mussten, allerdings würden auch hier eventuell andere mit in dem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen heran gezogen werden (und damit auch evtl. wieder in Abzug bei der Ermittlung der Belastungsgrenze gebracht werden). Die Befreiung soll damit ja auch wirklich nur für die Personen gelten, die durch entsprechende Zuzahlungen arg finanziell belastet werden würden, so würde ich es mir erklären.
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