Unverschämte Krankenhausrechnung
Ich habe heute, am Heiligen Abend, eine Rechnung von einem Krankenhaus bekommen, in dem ich vom 14.12.10 bis zum 22.12.10 gelegen habe. Die Eigenbeteiligung beträgt 90,00 Euro, das ist mir klar. Aber ich bin entsetzt über die Art und Weise, wie diese Rechnung gestaltet wurde.
Als Überschrift wurde gewählt: " Zahlungsaufforderung zur stationären Eigenbeteiligung". Darunter erscheint dann: Rechnung. Darunter kommen dann die einzelnen Daten wie Aufnahme, Entlassung, persönliche Angaben. Es folgt der Rechnungsbetrag und der § 39. Darunter hat man mittig eine Linie gezogen und nun folgt der zweite Absatz:
Der nächste Absatz lautet: "Anhörung nach §24 SGB X" als Überschrift. Dann folgt: Falls der Betrag nicht fristgerecht bei uns eingeht, müssen Sie mit dem Erlass eines Leistungsbescheides rechnen, der gegebenenfalls auch mit Zwangsmitteln vollstreckt werden kann ( §43b Abs. 3 S. 3 u. 5 SGB ! Vm. § 43b Abs. 2 S. 5 SGB V). Es folgen weitere Erläuterungen.
Als ich mittags am 22.12.10 entlassen wurde, war die Kasse geschlossen. In der Aufnahme wurde mir dann gesagt, zahlen können sie jetzt nicht, sie bekommen eine Rechnung. Das war vor zwei Tagen. Nun bekomme ich dieses unverschämte Schreiben. Als ich im August d.J. in einem anderen Krankenhaus lag, war es auch so, dass ich eine Rechnung mitbekam. Die Überschrift lautete: EIGENBETEILUNGSQUITTUNG, dann folgte eine freundliche Erklärung mit der Bitte um Zahlung. Da war für mich normal.
Habt Ihr schon einmal solch eine frech gestaltete Krankenhausrechnung bekommen? Ist das normal? Ich meine man kann doch in solch einem Fall, wo der Patient total unschuldig ist, nicht nach zwei Tagen eine Zahlungsaufforderung schicken mit dem Hinweis gegebenenfalls mit Zwangsmitteln zu vollstrecken. Es handelt sich hier um eine katholische Krankenhaus GmbH, während das andere Krankenhaus städtisch war. Ich überlege noch, ob ich diese Gesellschaft anschreibe und um ein wenig mehr Höflichkeit und Einfühlungsvermögen bitte, Was meint Ihr, wäre das angebracht?
Angebracht ist einfach zu zahlen und das Schreiben als Rechnung zu sehen. Wenn du gezahlt hast, dann braucht dich doch nicht mehr zu interessieren, wie das Schreiben gestaltet war. Ich würde mich da nicht drüber aufregen. Solange sie nicht mehr Geld verlangen als notwendig war wäre mir egal, was sie in diesem Schreiben geschrieben haben. Zahle einfach und gut ist es. Sich darüber aufregen oder unnötig Zeit zu investieren um noch ein Schreiben zurückzuschreiben bringt doch nichts.
Warum siehst du dich denn als unschuldig an? Weil die Kasse schon zu war für die Barzahlung? Du hast doch sicherlich nicht erst Mittag erfahren, das du nach Hause darfst. Und selbst wenn, du es so spät erfahren hast, das eine Barzahlung nicht möglich war.
Jeder darf seine Rechnung so gestalten, wie er möchte, solange die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Daher darf man auch gleich darauf hinweisen, das man eben seine gesetzlichen Möglichkeiten, im Falle der Nichtzahlung, auch ausnutzt.
Und das bekommen dort alle Patienten so. Wieso fühlst du dich jetzt gleich persönlich angegriffen? Hast du erwartet, das jemand persönlich das Schreiben bringt und sich noch mit Kniefall entschuldigt, weil man Geld von dir kassieren muss?
Ich finde du übertreibst da ein wenig, klar war die Kasse zu, das ist ja auch ok, die muss ja nicht immer auf haben, ich glaube auch nicht das dieses Schreiben "böse" gemeint ist sondern dir einfach nur eine Auflistung gibt, über den Betrag den du einfach zu zahlen hast. Es bleibt jedem Krankenhaus selber überlassen, wie es seine Briefe formuliert.
Ich finde das auch völlig OK, immerhin gibt es genug Menschen, die keine Rechnung zahlen, oder daran denken, daher finde ich die Sache mit dem § auch sehr gut, denn so kann man die Leute schon mal drauf hinweisen, was passieren kann.
Wenn dir das nicht passt, dann kannst du ja für das nächste Mal das Krankenhaus meiden bzw. ein anderes aussuchen. Ich glaube einen Brief an die zu schreiben wäre vergebene Liebesmüh. Ich würde vor allem wegen so was kein Faß aufmachen
Auf der einen Seite ist so ein Ärger mit Sicherheit verständlich, auf der anderen Seite sollte man auch nicht die Gegenseite aus den Augen verlieren, und dort arbeiten ja augenscheinlich auch nur Menschen. Ich kenne es beispielsweise so, dass man grundsätzlich die Wahl zwischen Zahlung an der Kasse und Überweisung hat, da man beispielsweise als Notfallpatient nicht unbedingt so viel Geld wie nötig dabei hat. Allerdings bekommt man dann auch ein Schreiben, auf dem die nötigen Daten zu finden sind und keine separate Rechnung. Da muss man dann aber auch binnen 7 Tagen nach der Entlassung gezahlt haben. Das heißt nicht, dass es in Deinem Fall, cid, auch anders sein könnte.
Dass nun gleich nach zwei Tagen eine Mahnung kommt statt einer erwarteten Rechnung finde ich nun zwar auf den ersten Blick auch ärgerlich, aber an Deiner Stelle würde ich mal tief durch atmen und nachdenken: Wahrscheinlich ist da einfach nur ein Fehler passiert und der Mensch, der für diese Sachen verantwortlich ist, hat statt einer Rechnung eine Mahnung erstellt. Vielleicht hat diese Person aber auch von einer Dritten die falschen Daten übermittelt bekommen - soll vorkommen, da wo Menschen arbeiten. Also tief durch atmen und falls es Mahngebühren gab, dann noch mal nachhaken, ansonsten überlegen, ob es der Aufwand wirklich wert ist.
Zur Gestaltung dieser Rechnung oder Mahnung: Du hast wohl nicht allzu viel mit solchen Dingen zu tun, sonst wüsstest Du dass da gewisse Dinge einfach drin sein müssen. Sei es weil sonst irgendeine Behörde bei irgendeiner Prüfung die Sache nicht anerkennen würde oder weil der Schuldner dann nicht so schnell zahlen müsste. Und da zählt eben die Form mehr als die Höflichkeit.
Man kann immer seinem Ärger Luft machen. Ein paar kritisierende Worte an die Krankenhausleitung oder der Verwaltung sind ja schnell geschrieben und wenn du dich über ein paar nichtssagende Worte bei einer Antwort freuen kannst, bitteschön.Ansonsten ist es nun einmal so dass eine Rechnung klare rechtliche Formulierungen erfordert, angefangen vom richtigen Adressaten bis zur Grundlage der Kostenermittlung. Höflichkeit wäre zwar wünschenswert und kostet auch nichts, ist aber im Verwaltungsdeutsch nicht unbedingt vorgesehen.
Zahle einfach und gut ist. Freue dich dass es dir wahrscheinlich wieder gut geht und dass du nicht ein paar tausend Euro zu bezahlen hast und du eine Zahlungsfrist von vierzehn Tagen bekommen hast. Das ist mir nämlich schon einmal passiert und da kommst du als Normalbürger der seine Zahlungsverpflichtungen auch umgehend nachkommen will echt ins Schwitzen.
Ich danke Euch für die gutgemeinten Ratschläge. Heute habe ich mich wieder abgeregt und ich sehe es einfach nur sachlich und nicht persönlich. Sagen möchte ich jedoch noch, dass die Art dieses Schreibens sich um mangelnden Respekt gegenüber eines Geschäftspartners handelt, mit dem man eine geschäftliche Beziehung eingegangen ist.
Bei Dir "Punktedieb" bin ich sicher, dass Deine Antwort ohne die dumme Aussage in Deinem letzten Absatz besser gewesen wäre
Wo bitte ist es denn mangelnder Respekt, wenn man alle Gesetze aufführt, welche in dieser Rechnung nötig sind? Das ist einfach so vorgeschrieben. Ähnlich bei Schreiben der Agentur für Arbeit. Dort wirst du auch von den Gesetzen förmlich erschlagen, wenn du ein Schreiben von denen liest.
Wie schon jemand bemerkte, ist dies einfach Verwaltungsdeutsch und da wird halt nur mit Sachlichkeit gearbeitet. Sowas nimmt man halt zur Kenntnis, was da alles dabei steht und prüft einfach nur, ob die Rechnung stimmt.
Und wenn du meine Aussage dumm findest. Ich finde es eher amüsant, das du deswegen nun ein kleines Drama daraus machst, weil man halt nur Sachlichkeit in einem solchen Schreiben findet.
Hallo Cid,
ehrlich gesagt halte ich diese Art der Rechnungsstellung eigentlich für normal. Ich glaube auch, dass Du hier einfach etwas heraus liest, was da gar nicht so steht. Was für ein Zahlungstermin steht denn da?
Letztlich ist es doch fast immer so, dass man bei einer offenen Rechnung auch gleich darauf hingewiesen wird, was passieren könnte, wenn man nicht zahlt. Da finde ich nichts schlimmes dran. Oftmals ist diese Belehrung ja auch notwendig, damit alles juristisch gesehen korrekt läuft. Wenn Du also nicht gleich bezahlt hast, dann aber diesen Zettel da bekommen hast, dann bezahle einfach und ordne das unter "erledigt" ein, der Zettel hat meiner Meinung nach nicht damit zu tun, dass DU nicht gezahlt hast, sondern, dass jemand aus irgendeinen Grund noch nicht vor Ort gezahlt hat und dies jetzt einfach nachholen soll. Dabei wurde halt wirklich nur das wichtigste angegeben, weil es vermutlich ein Standarddruck ist und man schnell die Daten dem Blatt entnehmen soll.
JotJot hat geschrieben:Dass nun gleich nach zwei Tagen eine Mahnung kommt statt einer erwarteten Rechnung finde ich nun zwar auf den ersten Blick auch ärgerlich, aber an Deiner Stelle würde ich mal tief durch atmen und nachdenken:
Also wenn ich das richtig lese, kam doch hier noch gar keine Mahnung. Es war eine ganz normale Rechnung mit dem Hinweis, was passieren könnte, wenn nicht pünktlich gezahlt wird. Und das finde ich keineswegs ärgerlich oder sonstwas, sondern eigentlich recht normal. Spricht doch nichts dagegen, gleich mit hinzuschreiben, was passiert, wenn jemand nicht pünktlich zahlt.
Ich denke einfach, dass man in dem Krankenhaus dort öfter Probleme damit hat, dass nicht rechtzeitig bezahlt wird und man deshalb gleich den Hinweis mitschickt. Und solange es nur ein Hinweis und keine Mahnung ist, finde ich das jetzt auch nicht so schlimm. Wer pünktlich zahlt, der kann den zweiten Teil des Schreibens ja einfach ignorieren und gut ist.
Groß aufregen würde ich mich darüber jetzt nicht. Es bringt dir doch auch nichts. Nur weil du zu Hause mit dem Fuß auf den Boden stampfst, wird das Krankenhaus trotzdem die Art der Rechnungsgestaltung nicht ändern. Du aber versaust dir damit den Nachmittag. Von daher würde ich sowas beim nächsten mal einfach nicht beachtet, bezahlen und mir einen schönen Nachmittag machen.
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