Vorhaltegebühr für nicht georderte Mülltonne

vom 18.12.2010, 21:19 Uhr

A wohnt in einem kleineren Ort in einem Einfamilienhaus. A hat im Garten einen Komposter. Dieser Komposter wurde von der Gemeinde vor einigen Jahren gefördert. A bekam den Komposter für sehr wenig Geld direkt von der Gemeinde. Eine Biomülltonne braucht A somit nicht. Jahrelang hat A auch nur mit dem Komposter und ohne Biotonne gelebt und hat das auch weiterhin vor.

Nun hat A einen Brief von der Gemeinde bekommen, dass ab 2011 eine sogenannte Vorhaltegebühr für die Biotonne fällig wird. Diese Vorhaltegebühr beträgt 80 Euro im Jahr. Das ist zwar weniger als wenn A eine Biotonne nehmen würde, aber dennoch Geld, was er für eine ungenutzte Biotonne zahlen muss. Diese Vorhaltegebühr, so steht es in dem Schreiben, wird verlangt, weil die Gemeinde für A eine Biotonne bereithält, falls A dann doch mal irgendwann eine Biotonne haben will.

Habt ihr schon einmal etwas von dieser Vorhaltegebühr gehört? Kann es sein, dass die Gemeinden jetzt völlig durchdrehen oder ist sowas wirklich normal, dass A nun für eine Tonne bezahlen muss, die bei der Gemeinde irgendwo steht und A sie auch nie nutzen wird. Lohnt es sich dagegen Widerspruch zu erheben? Oder muss man wirklich eine Gebühr bezahlen, damit die Gemeinde einem eine Biotonne bereitstellt, die man gar nicht haben will?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Also das wäre ja schon wirklich sehr unverschämt von der Gemeinde. Ich persönlich würde auf jeden Fall Wiederspruch einlegen. Wie es rechtlich aussieht weiß ich zwar nicht aber wofür sollen die 80€ denn genau sein? Für den Lagerplatz oder was? Dann würd ich sagen sollen sie die in meiner Garage lagern das kostet nichts :D

» chica1989 » Beiträge: 297 » Talkpoints: 0,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


@chica1989: Doch, das kostet auch was, wenn man die Biotonne in die Garage stellt. Man muss dan jährliche Gebühr für die Biotonne zahlen. Diese beträgt aber mehr als diese 80 Euro Vorhaltegebühr. Ich weiß nicht genau, wie das in der Gemeinde von A ist, aber ich glaube, dass diese Mülltonenngebühr eine jährliche Gebühr von 100 Euro beträgt. Familie A würde also 20 Euro mehr bezahlen als wenn sie keine Tonne nehmen.

Die Gebühr soll dafür sein, dass die Biomülltonne jederzeit für A abrufbar ist und sie jederzeit diese Tonne haben können. A hat aber die Tonne jahrelang nicht gebraucht, weil sie einen Komposter im Garten haben der völlig ausreicht. Sie brauchen also niemals diese Tonne, sollen aber 80 Euro im Jahr dafür bezahlen, weil sie angeblich für A bereit bei der Gemeinde steht.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Inwieweit das Urteil hier zur Anwendung gebracht werden kann, weiß ich leider nicht. Aber um einen Widerspruch aufzusetzen und zu untermauern sollte es wohl ausreichen.

Aktenzeichen: 5 UZ 1641/06
1.) Die Möglichkeit eines wegen Eigenkompostierung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Bioabfallentsorgung befreiten Grundstückseigentümers, die Eigenkompostierung wieder aufzugeben und die Entsorgung durch den Abfallträger in Anspruch zu nehmen ("Wechsel zur Biotonne"), rechtfertigt als solche noch nicht die Erhebung einer speziell auf die Bioabfallentsorgung bezogenen "Vorhaltegebühr", denn es fehlt in diesem Fall an der tatsächlichen Inanspruchnahme, wie sie die Erhebung von Benutzungsgebühren auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 HessKAG voraussetzt.

Benutzeravatar

» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn diese Vorhaltegebühr satzungsgemäß ist hat A schlechte Karten dagegen anzugehen. Sicherlich kann man versuchen gegen die für ihn unsinnige Gebühr in Widerspruch zu gehen, aber letztendlich entscheiden die Verwaltungsgerichte nach der aktuellen Rechtslage. Man kann sicherlich auch immer auf einen fehlerhaften Bescheid hoffen, aber das verschiebt die Sache nur weil diese in der Regel "heilbar sind".

Mit Biotonnen kenne ich mich nicht so aus weil es sie bei uns zum Glück nicht gibt, aber unser Abfallentsorger hat auch neben der normalen Grundgebühr eine Zwangsabgabe für diejenigen Grundstückseigentümer festgelegt die im Laufe des Jahres keine Mülltonnen zur Entleerung vor die Tür stellen. Jedem Grundstücksbesitzer werden nun mindestens zwei Entleerungen im Jahr in Rechnung gestellt, auch wenn sie das nicht tun weil sie vielleicht das Grundstück nicht mehr bewohnen und damit kein Abfall anfällt. Widersprüche wurden nach meinem Wissen bisher immer abgeschmettert, ein Rechtsstreit lohnt sich nicht weil diese Gebühr gerade einmal fünf Euro im Jahr beträgt. Man will damit diejenigen Leute ausbremsen die ihren normalen Hausmüll aus kostengründen illegal über die stadteigenen Papierkörbe entsorgen.

Diesen Hintergedanken finde ich eigentlich ganz vernünftig und ich trage deshalb diesen Schritt auch gerne mit obwohl ich meistens auch nur eine Tonne im Jahr voll bekomme. Bei den Biotonnen und den damit verbundenen doch recht hohen Kosten sieht es aber meines Erachtens nach ganz anders aus.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^