Probleme mit eBay Käufer - was würdet ihr tun?

vom 13.12.2010, 18:50 Uhr

Manchmal läuft es auch bei eBay nicht immer so, wie man sich das vorstellt. Anfang des Monats habe ich einen Artikel bei eBay versteigert und ihn kurz nach der Bezahlung auch direkt zur Post gebracht. Nach einiger Zeit meldete sich der Käufer bei mir und fragte, wo sein Artikel bleibe. Verwirrt kramte ich die Sendungsnummer von DHL heraus (die ich ja glücklicherweise bekommen hatte) und überprüfte, wo sich das Paket denn gerade befinden könnte. Und siehe da: Es war auf dem Weg zurück zu mir, da der Empfänger nicht auffindbar war.

Verwirrt wartete ich auf die Ankunft des Päckchens und als es wieder bei mir angekommen war, wurde mir klar, wieso es nicht zugestellt werden konnte. Die Lieferanschrift war (vermutlich durch den Schnee, der die letzten Tage fiel?), verwischt und die Straße+Hausnummer kaum noch lesbar (trotz dessen, das ich einen Kugelschreiber benutzt hab!), der Rest konnte noch entziffert werden (sah fast so aus, als ob es irgendwo druntergestanden hätte und es draufgetropft hat), dies reicht in einer Großstadt augenscheinlich jedoch nicht um den Empfänger ausfindig zu machen.

Der Käufer versuchte darauf die Kosten für einen erneuten Versand bei DHL einzutreiben, ich schätze mal bis er eine Antwort von denen bekommt wirds noch ein Weilchen dauern - die werden sich an die Stirn tippen. Nett wie ich bin, bot ich ihm an vom Kauf zurückzutreten und ihm den Restbetrag (also den Ersteigerungsbetrag minus Versandkosten) zurückzuüberweisen. Wir können beide nichts dafür und ich bemühe mich wirklich zu einer Lösung zu finden aber er meinte darauf nur, dass er's nicht einsieht die 6,90 Euro umsonst ausgegeben zu haben und ich sollte ihm doch den Gesamtbetrag zurücküberweisen oder erneut versenden.

Das sehe ich persönlich überhaupt nicht ein, ich kann schließlich genauso wenig was dafür, dass es nicht zustellbar war, wie er. Ich habe jetzt erstmal eBay kontaktiert, vielleicht können die zur Konfliktlösung beitragen, habe nämlich so den Eindruck als ob der Käufer von Mail zu Mail unfreundlicher wird. Wie würdet ihr euch verhalten? Ich kann ja verstehen das er sich darüber aufregt, aber das er mich dafür verantwortlich macht und mich dafür büßen lassen will, statt ne allgemeingültige Lösung vorzuschlagen, finde ich nicht in Ordnung. Habe sogar schon überlegt ihm anzubieten, das wir uns die Versandkosten teilen, als friedliche Lösung, aber je unfreundlicher er wird, umso weniger Lust habe ich, ihm diesen Gefallen zu tun. Abgesehen davon wird er das vermutlich sowieso ablehnen, denn er "kann ja nichts dafür". :evil:

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» Punklady1989 » Beiträge: 867 » Talkpoints: 2,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Die Konfliktlösung bringt euch (außer unnötige Verwarnungen) überhaupt nichts. Ich finde es seltsam, dass du deinen Käufer zur Post schickst. Du bist Auftraggeber und daher solltest du auch noch mal zur Filiale gehen und denen den Fall schildern. Das Paket wurde schließlich angenommen also muss die Anschrift richtig bzw lesbar gewesen sein. Ich kenne die Post in solchen Fällen als sehr kulant. Es ist also gut möglich, dass die das Paket erneut verschicken.

Ehrlich gesagt würde ich genauso wie dein Käufer reagieren. Er ist auch nicht Schuld an der Misere. Warum sollte er also vom Kauf zurücktreten, mit leeren Händen dastehen und dann auch noch den Versand bezahlen?

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich glaube nicht das die so eine Konfliktlösung über Ebay was bringt, denn was sollen die denn machen? Ich kann den Käfer irgendwo verstehen und ganz ehrlich wäre ich Du, wäre ich schon lange bei der Post gewesen und hätte dort Theater gemacht, wobei selbst die Post ja nix für das Wetter kann. Kugelschreiber hin oder her, wenn ich weiß das ein Paket auch dem Wetter ausgesetzt ist dann schreibe ich halt mit einem Wasserfesten Stift.

Ich glaube wäre ich der Käufer, würde ich auch auf meine Ware bestehen, auch wenn du so weit erstmal alles richtig gemacht hast. Ich hatte das auch mal und habe dann das Paket per Hermes verschickt und des war dann auch versichert. Bei Hermes ist so was noch nie vorgekommen. Ich glaube ich an deiner Stelle würde in den sauren Apfel beißen und das Paket noch mal verschicken oder auch wenn der Käufer nun ungehalten und unfreundlich erscheint ihm vorschlagen er solle doch die Hälfte des Portos noch mal bezahlen. Ich denke bei dem Vorschlag bricht sich keiner von euch zweien einen Zacken aus der Krone.

» Kathie1401 » Beiträge: 593 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Um gottes willen, ich habe ihn nicht zur Post geschickt, er hat selbst dort angerufen um stunk zu machen, was ich persönlich nicht richtig finde. Die Post wird ihm eins moppeln, zudem ers ja nichtmal beweisen kann. Was bringt es mir denn, zur Post hinzugehen und dort anzugeben was passiert ist? Die werden das genauso wenig bezahlen wollen, es ist nunmal einfach Pech, dass das passiert ist. Fakt ist, dass das Paket ja, als es abgegeben wurde, völlig korret war und deswegen ja auch dort angenommen wurde.

Ehrlich gesagt würde ich genauso wie dein Käufer reagieren. Er ist auch nicht Schuld an der Misere. Warum sollte er also vom Kauf zurücktreten, mit leeren Händen dastehen und dann auch noch den Versand bezahlen?


Wieso sollte aber ich als Verkäufer in den saueren Apfel beißen, was verkaufen wollen und im Endeffekt noch Verlust machen, nur weils nicht angekommen ist? Das sehe ich nun auch wirklich irgendwo nicht ein.

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» Punklady1989 » Beiträge: 867 » Talkpoints: 2,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge



@Punklady1989: Du bist der Verkäufer und der Käufer hat mit Porto die Ware bezahlt. Die Ware ist nicht angekommen, obwohl der Käufer bezahlt hat. Er kann also auch auf die Ware bestehen ohne Verlust zu machen und wenn er noch einmal Porto zahlen muss, dann macht er Verlust. Sicher würdest du jetzt Verlust machen, wenn du es noch einmal schickst. Aber da liegt es an dir bei der DHL zu versuchen das Geld wiederzubekommen.

Wenn du dem Käufer das Geld zurückgibst, weil er vom Kaufvertrag zurücktritt, weil er ja die Ware nicht erhalten hat, dann musst du ihm auch das Porto zurückgeben. Wenn er nichts erhalten hat, dann muss er auch nichts zahlen. Warum sollte er dann das Porto bezahlen? Das ist dein Problem und nicht das Problem des Käufers.

Auch wenn es für dich saublöd ist, du solltest das Paket noch einmal schicken und einen wasserfesen Stift benutzen. Versuche mit DHL zu reden und dass sie dir entgegenkommen. obwohl es ja auch nicht die Schuld der Post ist, wenn der Stift verläuft. Aber vielleicht ist der DHL Mensch ja kulant.

Stelle dir mal vor, du kaufst was bei Amazon und es kommt nicht an, weil die Post es zurücksendet (aus welchem Grund auch immer) und Amazon sagt dir, dass sie es noch einmal schicken, wenn du noch einmal das Porto zahlst. Würdest du das machen? Ich denke nicht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich kenne das Problem mit der verwischten Anschrift auch. Meine Freundin hatte ein Kind bekommen und ich wollte ihr ein Paket schicken mit ein paar Geschenken. Also Paket fertig gemacht nd ab zur Post. Mein Paket kam nach einer Woche ach zurück, weil die Adresse nicht mehr lesbar war und ich bin dann mit meinem Paket zur Post und habe dort freundlcih um eine Lösung gebeten und die haben es mir kostenlos nochmal verschickt, da ich ja nichts dafür konnte.

Den Käufer kann ich auch voll und ganz verstehen und ich selbt würde genauso reagieren, denn es ist eben nicht seine Schuld. Also schnapp dir am besten dein Paket und ab zu der Filiale wo du es abgegeben hast und dort das Problem schildern. Falls die Post bei euch nicht so nett ist würde ich es trotzdem so schnell wie möglich erneut verschicken auch wenn du es selber bezahlen musst. Der Käufer ist nun mal im Recht.

» chica1989 » Beiträge: 297 » Talkpoints: 0,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Da dein Käufer den versicherten Versand gewählt hat, bist du als Verkäufer nun in der Pflicht. Das heisst, das es deine Aufgabe ist beim Versandunternehmen, in dem Fall eben der Post, nach einer Lösung zu fragen. Wie schon einige hier erwähnten, werden die wohl eine erneute Beförderung anbieten ohne das du nochmal dafür bezahlen musst.

Damit wäre doch allein geholfen und ausser ein wenig mehr Wartezeit gibt es für niemanden Nachteile. Das dein Käufer sich auf kein Minusgeschäft einlässt, ist normal und auch sein Recht. Ebay selbst kann euch da wenig helfen, da ihr beide eueren Teil des Handels erfüllt hattet. Einzig euerem gewählten Erfüllungsgehilfen ist hier ein Missgeschick passiert, welches aber klärbar ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Punktedieb hat geschrieben:Ebay selbst kann euch da wenig helfen, da ihr beide eueren Teil des Handels erfüllt hattet.

Nicht ganz. In einigen wenigen Fällen wurde, als der Käuferschutz noch von Ebay bezahlt wurde, der Fall genauer untersucht. Man hat dann vom Käufer den Zahlbeleg gefordert um zu sehen ob die Überweisung getätigt wurde. Danach wurde vom Verkäufer die Paket-ID angefordert um zu sehen ob das Paket ausgeliefert wurde. Deswegen war es mir auch immer wichtig nur versichert zu schicken. Eine Quittung von der Post hätte auch für ein an mich selber adressiertes Päckchen sein können.

Nun wurde ja in diesem Fall die Ware nicht zugestellt und somit hätten die dem Käufer (laut ihren Ebay AGB) Recht gegeben. Da Ebay selber nur noch Verwarnungen verteilt, würde der Verkäufer, falls er sich weiterhin quer stellt, eine bekommen. Schließlich wurde sein Teil des Handels nicht erfüllt. Hat der Käufer per Paypal bezahlt gibt es den kompletten Betrag zurück. Da ist es denen völlig egal ob das Paket schon 1 oder 2 Mal verschickt wurde. Er bekommt die Versandkosten zurück.

Dass man als Verkäufer kein Minusgeschäft machen möchte ist klar aber es dann vom Käufer zu erwarten, finde ich unmöglich. Als Verkäufer hat man nach einem geplatzten Geschäft noch die Ware, die man wieder verkaufen und somit den Verlust einholen könnte. Der Käufer hingegen hätte 6,90€ für nichts ausgegeben und müsste bei einem anderen Verkäufer wieder Versand zahlen um den Artikel endlich zu haben.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich würde auch das geteilte Porto anbieten, geteiltes Leid ist halbes Leid. Wenn sich aber schon eine Verhärtung der Fronten andeutet und dieses Angebot vom Käufer abgelehnt wird dann würde ich abwarten was passiert. Dir kann man nichts zum Vorwurf machen wenn du das Paket mit einem Kugelschreiber beschriftet hast, der Käufer kann aber auch nichts dafür.

Sicherlich möchte man bei seinen Bewertungen eine weiße Weste behalten und nicht durch solche Verkettung unglücklicher Umstände eine negative Bewertung kassieren, aber um jeden Preis würde ich das auch nicht wollen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Der Käufer ist eindeutig im Recht. Der Käufer hat seinen Teil erfüllt, indem er den Kaufbetrag und die Versandkosten überwiesen hat. Als Verkäufer bist Du nun verpflichtet, die Ware zu liefern. Wenn das Paket nicht zugestellt werden kann und zu Dir zurück geschickt wird, dann ist das einfach dumm gelaufen. Würde der Fehler beim Käufer liegen, dann sähe es anders aus. Aber in diesem Fall lag der Fehler entweder bei Dir, weil der Stift beim Adresse aufschreiben falsch gewählt wurde, oder der Fehler lag beim Zusteller, weil das Paket unsachgemäß behandelt wurde, indem es im Regen stand. Auf jeden Fall solltest Du mit dem Paket erneut zum Zusteller gehen. Meistens sind DHL und andere Zusteller kulant, wenn man die Sachlage vernünftig erklärt und dabei höflich bleibt. Solltest Du trotzdem ein erneutes Porto zahlen, hast Du einfach Pech. Das ist einfach das Risiko beim Verkaufen.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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