Dauerrezepte: Wie funktioniert das genau?

vom 30.11.2010, 22:15 Uhr

Wie funktioniert es genau, wenn man in einer niederländischen Apotheke ein Medikament bestellt und dabei ein normales Rezept aus Deutschland, auf dem einem beispielsweise x Tabletten verschrieben wurden, benutzt und dieses als Dauerrezept benutzen will? Muss man das Rezept einfach bei der Apotheke einschicken und es dann bei den folgenden Bestellungen nicht mehr einreichen, da es im Kundenkonto vermerkt wird? Oder schickt man jedes Mal eine Kopie ein oder bekommt man das Rezept jedes Mal wieder zurück, wenn man bestellt hat?

Ich kann mir nicht so genau vorstellen, wie das gehen soll. Und wie funktioniert das genau mit der Rückerstattung? Man kauft ja normalerweise das Medikament und reicht das Rezept dann bei seiner Versicherung ein. Wie geht das mit den Dauerrezepten? Man muss schließlich das Original-Rezept einreichen und Kopien werden nur beim Einreichen bei der Beihilfe akzeptiert. Kann mich vielleicht jemand aufklären?

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Du schickst das Rezept ein und es wird auf dem Konto hinterlegt. So braucht es dann nur ein Anruf oder eine Bestellung im Internet und schon wird Dir das Medikament zugesendet.

Das Dauerrezept ist für das laufende Kalenderjahr gültig, im neuen Jahr müsste man dann wieder ein neues Dauerrezpt beantragen. Bei der Rückerstattung für die zuviel bezahlten Zuzahlungsbeiträge benötigst Du aber nicht die Rezepte, sondern die Quittungen. Diese wirst Du dann regelmäßig mit der Aushändigung des Rezeptes bekommen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Bekommt man das Rezept irgendwann wieder? Wie lange gilt so ein Rezept? Habe auf einer anderen Seite gelesen, dass das Rezept für 1 Jahr gilt (auch Dauerrezepte), egal wie viele Mengen verschrieben wurden und wenn man sich gleich den Jahresbedarf bestellt, bekommt man das Rezept dann auch gleich gestempelt wieder.

Also bei meiner Versicherung muss man jedes mal das Original-Rezept einreichen. Ein Beleg wäre da nicht akzeptiert, da ist ja weder die Verordnung vom Arzt noch die Unterschrift oder Stempel vom Apotheker zu lesen. Da könnte man ja auch einfach Quittungen von rezeptfreien Dingen einreichen (werden ja zum Teil auch erstattet), obwohl man sie gar nicht verschrieben bekam.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Also, das Dauerrezpt ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Ich kann ja nun nur für meinen Diabetesbedarf sprechen und da kann ich nur grob sagen, was ich im Jahr brauche. Denn es besteht die Möglichkeit, dass Katheter oder anderes Zubehör nicht in Ordnung ist oder dass das Insulin gekippt ist.

Ich persönlich gebe die Rezepte, die ich vom Arzt erhalte, in der Apotheke ab. Das sind aber wirklichnur die Dinge, die auch von der Krankenkasse mitgetragen werden. Alles andere läuft ja auf Privatrezept, wie zB die Anti-Baby-Pille. Das Rezept bleibt doch in der Apotheke. Man selbst bekommt dann nur eine Quittung, dass auf den eigenen Namen ausgestellt ist, mit Unterschrift des Apothekers.

Bei den Dingen, die ich hier vor Ort hole, muss ich auch immer Zuzahlungen leisten. Diese werden quittiert und mit Unterschrift vom Apotheker versehen. Meiner Krankenkasse reicht das so, sie wollten nie das Originalrezept haben. Das wird ja seperat von der Apotheke und der Krankenasse abgerechnet. Damit hat der gemeine Patient doch nichts zu tun.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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