Kostenfalle Mobilfunkvertrag

vom 12.11.2010, 14:14 Uhr

Viele schließen einen Mobilfunkvertrag ab und merken nach Zwei oder Drei Monaten das sie diesen kaum nutzen und der Vertrag eigentlich viel zu teuer für einen ist. Meist werden so welche Verträge abgeschlossen, obwohl man diese gar nicht wirklich nutzt und braucht und in vielen Fällen sich eigentlich diesen Vertrag gar nicht leisten kann, weil es ein schickes neues Handy für meist nur einen Euro fast geschenkt dazu gibt.

Deswegen geraten immer mehr Menschen, insbesondere Jugendliche in die Handy Schuldenfalle. Aber wie ist das denn nun wenn man einen bestehenden Vertrag vorzeitig Kündigen möchte weil man merkt das man die geforderte Summe nicht bezahlen kann und die Schulden immer größer werden, geht das denn so einfach? Nein so einfach ist es leider nicht. Natürlich fordert der Vertragspartner sofort das Handy zurück, aber darüber hinaus fordert der Vertragspartner die Grundgebühr für die eigentlich verbleibende Vertragszeit.

Wenn man also einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat und dieser 20 Euro Grundgebühr im Monat zur Folge hat und man möchte ein Jahr vor Ablauf des Vertrages Kündigen, dann muss man eine Abschlagszahlung von 240 Euro erbringen. Erst dann wird man aus den Vertrag entlassen dies hat aber meist einen negativen Eintrag in die Schufa zur folge. Also überlegen sie es sich erst mindestens zweimal bevor sie einen Vertrag abschließen ansonsten erwarten sie nur unnötige Kosten.

» smoksmok » Beiträge: 5 » Talkpoints: 3,28 »



Kostenfalle Mobilfunkvertrag hört sich ja schön und gut an. Aber mal bei aller Liebe, wenn jemand nicht mal schlau genug ist sich VORHER zu überlegen ob er einzig und allein die Grundgebühr aufbringen kann, dann ist er meines Erachtens nach irgendwo selbst schuld. Da den Fehler bei den Mobilfunkanbietern zu suchen ist meines Erachtens nach falsch. Und das Wort Kosten"falle" impliziert dies nun mal bei mir. Den Schuh darf sich die betreffende Person dann schon selbst anziehen.

Abgesehen davon, wer schließt denn heut zu Tage bitte noch einen Mobilfunkvertrag ab, wo allein die Grundgebühr 20 Euro beträgt? Klar, aber das ist halt die unüberlegte Gier der Menschen. Da muss es natürlich das neuste I Phone sein, natürlich gleich mit entsprechendem Internet-Tarif und dann wundert man sich, wenn man nicht einmal die Grundgebühr, die von vorn herein ersichtlich war!!!, bezahlen kann. Da kann ich echt nur: Selbst schuld sagen. Tut mir leid, so hart das klingt.

Des weiteren muss ich eine kleine Ergänzung zu deinem sonst ganz interessanten Beitrag bringen. Erstens, kannst du durchaus vorzeitig aus einem Vertrag aussteigen. Und was die Kosten anbelangt, werden sie geringer sein als die restlich anstehenden Grundgebühren. Schließlich erleichterst du dem Anbieter auch seinen ganzen Bürkokratie-Aufwand, und stellst ihm die Summe komplett und auf einmal zur Verfügung. Natürlich sieht das der Anbieter nicht gerne, und wird versuchen dich durch günstigere Tarife zum Bleiben zu überreden, aber diese Möglichkeit hast du. In der Schufa landest du tatsächlich nur, wenn du die Rechnungen nicht bezahlen kannst. Das ist aber was anderes als ein vorzeitiger Austritt aus einem Vertrag!

» AJK » Beiträge: 318 » Talkpoints: 23,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich bin auch der Meinung, dass es sich bei einem Mobilfunkvertrag keineswegs um eine Kostenfalle handeln kann. Die Kosten sind ja nun vorher festgelegt und man akzeptiert diese mit seiner Unterschrift. Ich kann einfach nicht verstehen, dass es Leute gibt, die sich anscheinend nicht durchlesen, was sie unterschreiben. Das finde ich ziemlich bescheuert. Meiner Meinung nach ist man es dann einfach selber schuld.

Für mich gibt es keine Erklärung dafür, dass man man etwas unterschreibt und damit einen Vertrag abschließt, ohne dass man sich genau darüber im Klaren ist, was das für Konsequenzen mit sich zieht.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



smoksmok hat geschrieben:Viele schließen einen Mobilfunkvertrag ab und merken nach Zwei oder Drei Monaten das sie diesen kaum nutzen und der Vertrag eigentlich viel zu teuer für einen ist.

Ob das wirklich "viele" sind, wage ich zu bezweifeln. Aber richtig ist natürlich, dass es bestimmt auch Leute gibt, die sich hier überschätzen bzw. im Lauf der Zeit merken, dass sie ihr Geld lieber für andere Dinge ausgeben, statt eben für die Grundgebühr ihres Handys. Wobei es eigentlich eher die Gesprächsgebühren sind, welche für Schwierigkeiten sorgen sollten. Denn die sind weniger transparent (Unterschiede zwischen den verschiedenen Netzen - evtl. sogar zwischen verschiedenen Zeiten) als die Grundgebühr. Denn diese weiß man zu Beginn des Vertrags und sie ändert sich im Laufe der Vertragslaufzeit nicht. Anders eben bei den Gesprächsgebühren: die laufen zunächst auf und erst mit einer Verzögerung von ca. einer Woche erhält der überraschte Nutzer die Rechnung.

Die Gebühren (Grundgebühr und ein evtl. vereinbarter Mindestumsatz oder ähnliches) allein sollten niemanden zum Ende eines Monats ernsthaft überraschen. Denn wenigstens dieses Vertragsdetail ist einem jeden Vertrag klar ersichtlich. Ob der Vertrag bzw. die ihn umfassende Leistung abgerufen wird oder nicht ist dabei unerheblich.

smoksmok hat geschrieben:Meist werden so welche Verträge abgeschlossen, obwohl man diese gar nicht wirklich nutzt und braucht

Auch das ist eher eine philosophische Frage. Wann geht "brauchen" in "nutzen" über? Wer braucht schon dringend ein Handy und was hat das wohl für die Zeiten bedeutet, als die Technik noch gar nicht so weit war? Ein Handy hilft (oder soll helfen), das Leben bequemer zu organisieren. Es ist schön mit - geht aber auch ohne!

smoksmok hat geschrieben:und in vielen Fällen sich eigentlich diesen Vertrag gar nicht leisten kann, weil es ein schickes neues Handy für meist nur einen Euro fast geschenkt dazu gibt.

Eigentlich sollte es sich überall herumgesprochen haben, dass man das Handy natürlich nicht geschenkt bekommt. Dieses wird einfach quersubventioniert. Die Anbieter werden hier mit spitzem Bleistift gerechnet haben und in dem Moment, in welchem es sich für sie nicht lohnt, stellen sie entsprechende Angebote ein oder verändern diese. Wenn ein Kunde hier einen Vertrag abschließt und schon vorher weiß, dass er es sich nicht leisten können wird (also gar keine Absicht hat, seinen Teil des Vertrags zu erfüllen), dann wäre dies eine strafbare Betrugshandlung. Ich unterstelle aber keinem dieser Kunden diese Betrugsabsicht. Die Leute haben sich schlicht verkalkuliert! Hätten sie vorher gewusst, dass sie sich das Gerät (bzw. den dahinter stehenden Vertrag) nicht leisten können, wären sie keinen Vertrag eingegangen.

smoksmok hat geschrieben:Nein so einfach ist es leider nicht.

Selbstverständlich! Denn Verträge sind einzuhalten. Darauf muss sich ein Vertragspartner immer verlassen können. Das ist sozusagen mit einer der Grundpfeiler unserer Wirtschaftsordnung. Wobei natürlich dennoch wichtige Gründe aufkommen können, welche tatsächlich die vorzeitige Vertragsauflösung rechtfertigen könnten. Aber auch dies ist im Vertrag geregelt. "Geldmangel" oder eine Fehleinschätzung des Kunden gehört da aber letztlich wirklich nicht dazu.

smoksmok hat geschrieben:Natürlich fordert der Vertragspartner sofort das Handy zurück, aber darüber hinaus fordert der Vertragspartner die Grundgebühr für die eigentlich verbleibende Vertragszeit.

Das wäre natürlich Quatsch. Wieso sollte er mit welchem Recht das Handy zurück fordern, wenn der Kunde seinerseits die gesamte Grundgebühr bezahlt? Der Kunde hat sich ja tatsächlich nicht verpflichtet, das Handy auch zu nutzen!

smoksmok hat geschrieben:Erst dann wird man aus den Vertrag entlassen dies hat aber meist einen negativen Eintrag in die Schufa zur folge.

Auch das ist doch Quatsch! Welche Leistungen ist man denn im dem Fall schuldig geblieben? Und was sollte hier den Grund für eine SCHUFA Meldung oder Eintragung sein? Schließlich sind alle Rechnungen bezahlt und der Vertragspartner hat keine Handhabe mehr gegen den Kunden. Vielmehr stellt sich die Frage, wieso ein Kunde plötzlich die gesamte Grundgebühr entrichten - diese aber nicht wie vereinbart monatlich zahlen können soll?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Jeder, der einen Mobilfunkvertrag abschließt, sollte sich natürlich schon im Voraus überlegen, was er sich für einen Vertrag leisten kann und welcher Vertrag für ihn am günstigsten und am geeignetsten ist. Dafür sollte man sich einfach sein Telefonierverhalten einmal überlegen und sich notieren, was denn alles in dem Mobilfunkvertrag abgedeckt sein soll und was wichtig für einen ist. Es brint ja zum Beispiel nichts, wenn man eine Telefonflat hat und eigentlich nur SMS schreibt und so gut wie nie telefoniert.

Wer sich dieses vor Vertragsabschluss nicht überlegt, der muss dann eben mit den Konsequenzen einer vorzeitigen Vertragsauflösung leben und dann eben die Kosten tragen, die aus der vorzeitigen Vertragsauflösung resultieren.

Allerdings glaube auch ich nicht, dass man ein aus dem Vertrag resultierendes Handy wieder zurückgeben muss, da man es ja durch die Grundgebühr bereits abbezahlt. SIM-Karten im Gegensatz dazu sind Eigentum der Mobilfunkanbieter und bei Vertragsende wieder zurückzuschicken, wenn man nicht auch noch dafür die Kosten tragen möchte.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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