Eltern zahlen nur einen Teil des Kindergeldes

vom 23.10.2010, 08:56 Uhr

Frau A. ist Ende Mai von Zuhause ausgezogen, da sie in einer anderen Stadt einen Platz für ihr Studium bekommen hat. Sie wohnt nun rund 200km von ihrem Heimatort entfernt und ist auf jeden Cent angewiesen. Eigentlich hat sie ein gutes Verhältnis zu ihren Eltern, dieses wankt zur Zeit jedoch ziemlich. Da ihre Eltern keine Ausgaben mehr für sie haben, hat sie sie gebeten, dass ihr Kindergeld komplett ausgezahlt wird, um mit diesem Geld einen Großteil der Miete für ihr WG Zimmer zu bezahlen. Ihre Eltern stellen sich allerdings quer und zahlen ihr nur 130 Euro im Monat, obwohl sie 180 Euro Kindergeld bekommen.

Frau A. ist dementsprechend sehr wütend und hat auch schon öfters versucht mit ihren Eltern darüber zu sprechen. Diese lassen aber nicht mit sich reden und sind der Meinung, dass sie lange genug für sie aufgekommen sind und sie nun ruhig mal etwas zurückgeben kann. Frau A. möchte nun rechtliche Konsequenzen einleiten, um an ihr Geld zu gelangen.

Wie kann man gegen die Eltern vorgehen? Welche Ideen habt ihr sonst noch für eine Regelung mit den Eltern, bei der man am Besten auf einen Anwalt verzichten kann?

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Also einmal gibt es einen Antrag, bei dem das Kindergeld dann an das Kind ausgezahlt wird. Den könnte A mal versuchen zu stellen. Allerdings weiß ich nicht, ob die Eltern diesem Antrag nicht zustimmen müssen.

Ansonsten sollte A das über das Bafögamt versuchen zu klären, da sie ja Studentin ist. Sie bekommt nach Ausfüllen des Antrags einen Brief, in dem steht, wie viel Unterhalt (inkl. Kindergeld) die Eltern dem Kind zahlen müssen. Wenn die Eltern dem Kind dann weiterhin nur 130 € überweisen, obwohl sie mehr zahlen müssen, kann A einen Antrag auf Bafög-Vorausleistung stellen.

Eine andere Alternative (allerdings nicht sehr diplomatisch): Wenn die Eltern das Kindergeld nicht überweisen, bekommen sie halt auch keine Studienbescheinigung (die ja für Zahlung des Kindergeldes notwendig ist). Meistens kommen Eltern dann ganz schnell zur Vernunft.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Es gibt die Möglichkeit, bei der Familienkasse einen sogenannten Abzweigungsantrag zu stellen. Den gibts auch online, einfach mal googlen. Wird der Antrag bewilligt, wird das Kindergeld direkt an das Kind, also an A gezahlt. Ob da bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen, kann ich so nicht sagen. Möglich ist es allerdings, wenn A nicht mehr bei den Eltern wohnt.

Eine Alternative wäre natürlich Bafoeg. Vielleicht hätte A die Möglichkeit, dort etwas zu bekommen.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Kindergeldanspruch haben immer nur die Eltern und nicht das Kind. So müssen die Eltern immer zustimmen, wenn eine Abtretungserklärung unterschrieben wird, wo das Kind das Kindergeld auf das eigene Konto bekommt. Wenn die Eltern das nicht machen, ist das Pech. Ich selber habe das durch mit meiner Tochter. Sie ist ausgezogen und ich musste das Kindergeld für sie beantragen. Ich habe dann aber diese Erklärung unterschrieben, dass das Geld auf das Konto meiner Tochter ging.

Ich wurde von der Familienkasse aber belehrt, dass ich, sollte meine Tochter falsche Angaben machen, dafür verantwortlich bin und ggf. auch das Kindergeld zurückzahlen. Deswegen ist es gar nicht so einfach für die Eltern dem zuzustimmen. Besonders, wenn das Verhältnis Kind-Eltern etwas wankt, muss man schon als Eltern vollstes Vertrauen haben, was die Angaben betrifft.

Wenn die Eltern das Kindergeld bekommen, dann sind sie nicht verpflichtet den Kindern das Geld auch zu geben. Sie sind aber zum Unterhalt verpflichtet und da wird das Kindergeld mit angerechnet. Im Prinzip kommt das Kind dann so an das Kindergeld ran. Wenn die Tochter allerdings nebenbei auch verdient, muss das auch bei der Kindergeldkasse angegeben werden und dann kann es sein, dass der Anspruch auch wegfällt.

A kann mit den Eltern sprechen. Allerdings kann A keine rechtlichen Wege gehen. A kann ja mal mit der Familienkasse sprechen und da nachfragen. Da aber immer die Eltern Kindergeldberechtigte sind, wird A schlechte Karten haben. Du schreibst, dass die Eltern keine Ausgaben mehr für das Kind A haben. Wohnen die Eltern in einer Mietwohnung und haben das Zimmer von A auch noch so, dass A jederzeit wiederkommen kann, dann ist durch das Zimmer mehr, was sie ja für das Kind freihalten die Miete auch höher. Die Eltern könnten ja in eine kleinere Wohnung ziehen. Dann kann A aber nicht mehr über Nacht die Eltern besuchen.

Ich würde A raten einfach mal bei der Familienkasse anzurufen und zu fragen, wer kindergeldberechtigt ist. Dann kann A immer noch entscheiden, wie A vorgehen will. A sollte erst mal froh sein, dass die Eltern nicht das ganze Kindergeld behalten. Dann bleibt A eigentlich nur übrig, dass A zum Anwalt geht und Unterhalt einklagt, damit dann das Kindergeld auf den Umweg zu A fließt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der Spruch ist schön das sie mal was zurück geben könnte. :lol: Ihr steht das Kindergeld zu und da die Eltern keine Kosten mehr für sie haben, würde ich da auch Schritte einleiten.

Ansonsten würde ich die Eltern mal fragen wer sie denn hinterher pflegen wird und die Beerdigungen organisieren wird. Ich denke Eltern bekommen im Alter wenn sie Pflegebedürftig werden genug von ihren Kindern zurück.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


aries24 hat geschrieben:Der Spruch ist schön das sie mal was zurück geben könnte. :lol: Ihr steht das Kindergeld zu und da die Eltern keine Kosten mehr für sie haben, würde ich da auch Schritte einleiten.

Dem Kind steht das Kindergeld aber eben nicht zu, ganz einfach. Kindergeld steht den Eltern zu und sie bekommen es für die Unkosten die bei der Kindererziehung anfallen. Es ist aber eben nicht dazu gedacht, dass das Kind mit dem Geld machen kann was es will. Von daher kannst du da an Schritten einleiten was du willst, da kannst du ohne Einwilligung der Kindergeldberechtigten nicht viel dran rütteln.

Von daher muss da schon eine einvernehmliche Lösung mit den Elter her, wenn A. das komplette Kindergeld haben möchte. Und ob es dann soviel bringt, den Eltern einen Vortrag darüber halten zu wollen, dass man sie vielleicht mal später pflegen wird oder ihren Lebensunterhalt finanzieren wird, ist da nicht immer der beste Weg.

Was man einklagen kann, ist nur der Unterhalt, wenn man da noch Anspruch darauf hat. Allerdings kann dafür dann von den Eltern auch das Kindergeld genutzt werden um diesen zu zahlen. Zusätzlich kriegt man da das Kindergeld also auch nicht. Es geht halt im Prinzip dann nur, indem man dafür sorgt, dass man wieder ein gutes Verhältnis zu seinen Eltern hat und diese A. dann von sich aus Unterhalt+Kindergeld zahlen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Klehmchen hat geschrieben:Dem Kind steht das Kindergeld aber eben nicht zu, ganz einfach. Kindergeld steht den Eltern zu und sie bekommen es für die Unkosten die bei der Kindererziehung anfallen.

Welche Unkosten meinst du denn, wenn das Kind gar nicht mehr bei den Eltern lebt und wegen Studium in eine WG gezogen ist? Tut mir Leid, aber dein Argument ist in diesem Kontext eine Lachnummer und gar nicht ernst zu nehmen. Unter diesen Voraussetzungen haben die Eltern gar keinen Anspruch darauf.

Ich würde da auch einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen, dann würde das Geld direkt ausgezahlt werden und nicht mehr über die Eltern. Natürlich prüft die Familienkasse das, aber man bekommt das Geld. Wie man das Bafög-Amt da mit reinziehen möchte, erschließt sich mir nicht, denn da braucht man ja für den Antrag die Einkommensteuererklärung der Eltern vom Vorjahr und wenn die das Dokument nicht für den Antrag aushändigen wollen, hat man Pech gehabt.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Täubchen hat geschrieben:
Klehmchen hat geschrieben:Dem Kind steht das Kindergeld aber eben nicht zu, ganz einfach. Kindergeld steht den Eltern zu und sie bekommen es für die Unkosten die bei der Kindererziehung anfallen.

Tut mir Leid, aber dein Argument ist in diesem Kontext eine Lachnummer und gar nicht ernst zu nehmen. Unter diesen Voraussetzungen haben die Eltern gar keinen Anspruch darauf.

Ist ja schön, dass du es nicht ernst nehmen willst. Dennoch besteht nun einmal in Deutschland grundsätzlich erst einmal nur für den Sorgeberechtigten Anspruch auf Kindergeld. Kindergeld ist in Deutschland im Prinzip eine Steuerentlastung für Menschen, die Kinder groß ziehen und damit für die Zukunft Steuerzahler in die Welt gesetzt haben. Damit fällt im Grundsatz die Auszahlung direkt an das Kind aus, da es keinen direkten Anspruch auf Kindergeld hat.

Dein Abzweigungsantrag stellt da eine Ausnahme dar, die aber voraussetzt, dass die Eltern ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen. Das heißt also erstmal, dass man nicht automatisch plötzlich das komplette Kindergeld mehr ausgezahlt bekommt. Es müsste also zunächst einmal nachgewiesen werden, dass die Eltern hier von Haus aus zu wenig bezahlen. Hier kommt dann übrigens auch das Bafög-Amt mit ins Spiel. Wir wissen ja gar nicht in wiefern überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht und ob nicht zum Beispiel dieser über Bafög-Leistungen schon ausreichend abgedeckt ist. Ich zumindest habe hier darüber nichts gelesen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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