Autofahrt 0,6 Promille - in Probezeit von Polizei erwischt

vom 10.02.2008, 01:05 Uhr

Hallo,

heute Vormittag war ich kurz auf dem Weg zur Tankstelle. Da stand doch glatt an einer Seitenstraße ein Polizeiauto und fuhr mir auch prompt hinterher. Da ich am Vorabend oder besser gesagt Nacht noch mit Freunden ein paar Bier getrunken habe, hatte ich natürlich noch 0,56 Promille intus. Ich bin noch in der Probezeit sei dazu gesagt. Leider konnte mir der Polizist nicht genau sagen, mit welchen Sanktionen ich zu rechnen hätte. Wisst ihr da bescheid?
Oder kennt ihr eine Seite im Internet, bei der das genau aufgeglieder ist? Im Gedächtniss hatte ich mal eine, konnte sie aber beim Googln nicht mehr finden.

» Zyon » Beiträge: 87 » Talkpoints: 0,14 »



soweit ich weiß wurde es auf 0,0 Promille in der Probezeit geändert, kann es dir aber nicht 100%ig sicher sagen, ich schau mal schnell ob ich'n paar Infos find.

EDIT:
Seit August 07 gilt die 0 Promillegrenze für alle unter 21 Jahre und für alle mit Probezeit. Rechnen musste mit:
- von 125 bis zu 1.000 Euro Bußgeld
- zwei Punkte in Flensburg
- Aufbauseminar
- Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

Allerdings darfst du auch ohne Probezeit nicht über 0,5 Promille haben, von daher hattest du wohl eindeutig zuviel und auch wenn man Restalkohol nicht so sehr merkt, gefährlich ist er trotzdem.

Quelle für die Daten: Klick.

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» Kamikater2 » Beiträge: 121 » Talkpoints: 5,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Echte Meisterleistung - Du weißt dich, dass Alkohol nicht gerade zu den Substanzen gehört, die schnell abgebaut werden, 0,1 Promille unter optimalen Bedingungen laut Faustregel.

Generell gilt: Für alle Fahranfänger mit Probezeit oder Jugendliche unter 21 gilt das absolute Alkoholverbot seit dem 01.08.2007 - heißt: Man begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 2a StVG wenn man vor der Fahrt Alkohol zu sich nimmt oder, dein Fall, eine Fahrt antritt obwohl man noch unter der Wirkung dieses steht.

Folge: Normalerweise Bußgeld von 125 Euro, 2 Punkte in Flensburg, Probezeitverlängerung um 2 Jahre dazu ein Aufbauseminar welches man bezahlen muss, da dies ein A Verstoß ist. Das heißt auch im Volksmund gerne Nachschulung und kostet je nach Region 100 bis 300 Euro und muss innerhalb einer gewissen Frist angetreten werden die man mitgeteilt bekommt. Das ganze besteht aus 3 - 4 Sitzungen zu je 180 Minuten. Falls man das nicht antritt sieht das die Behörde als Weigerung und der Führerschein wird entzogen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Er fällt doch garnicht unter die Probezeit-Regelung, da er ja über 0,5 Promille hatte.

Also kommen neben den genannten Sachen (Probezeitverlängerung, Aufbauseminar) eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro plus Verwaltungskosten dazu.

Ausserdem darf er mal 4 Wochen den Lappen abgeben.

» Tobinger » Beiträge: 313 » Talkpoints: 2,42 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Na dann ist es ja gar nicht mehr so schwer die Probezeit problemlos zu durchstehen - 4 Wochen lang sollte es Dir zumindest schwer fallen Mist zu bauen :wink:.

Spaß beiseite - noch als Hinweis die Aufforderung zum Aufbauseminar kommt meist innerhalb von 6 - 12 Wochen. Hab`s auch schon gehabt - im Grunde musst Du nur anwesend sein, je nach Fahrlehrer - manche verlangen sogar Mitarbeit!

» SambaBoy » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Danke für euren schnellen Antworten, nochmal so lange Probezeit aber für die Zukunft werd ichs mir merken ;)

» Zyon » Beiträge: 87 » Talkpoints: 0,14 »


Nun habe ich den Bescheid zur Nachschulug bekommen. Da hätte ich gleich eine Frage an euch:

Das Vergehen war ja im Februar, der Brief für die Strafe kam ca. 2 Wochen später. Aber der Bescheid für die Nachschulung ist nun erst 2 Monate danach gekommen. Ist dies überhaupt zulässig?

Ich meine, klar wusste ich vorher, dass ich eine Nachschulung oder auch "Aufbauseminar" genannt machen muss. Aber Ich habe nun seit ca. 1 Monat wieder den Führerschein und sollte jetzt die Nachschulung absitzen ;)

Rein theoretisch gesehen, müsste die Nachschulung ja in der Zeit gemacht werden, in der man den Führerschein entzogen hat. Mit dem Erhalt des Führerscheins wird ja eigentlich vorausgesetzt, dass man für den Straßenverkehr wieder tauglich ist. Warum also dann noch die Nachschulung?

Ist dies eigentlich irgendwie anfechtbar?

» Zyon » Beiträge: 87 » Talkpoints: 0,14 »



Ums kurz zu machen: Das ist das übliche Verfahren, bis zu 3 Monate nach dem Vergehen ist alles noch im Rahmen - es dauert fast immer solang. Wenn der Brief schon nach 2 Monaten kam waren die sogar recht schnell.

Das Aufbauseminar kann auch "mit Führerschein" abgeleistet werden - Du wirst merken wenn Du daran teilnimmst, dass die meisten ihren Lappen noch haben und sogar dort mit dem Auto hinfahren. Würdest Du nicht an dem Aufbauseminar teilnehmen, siehe oben.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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