Meldung eines verstorbenen Samenspenders?

vom 30.09.2010, 23:25 Uhr

In einem anderen Beitrag hat ein User diesen Link eingestellt. Diese Seite gibt Auskunft über die rechtliche Situation von Samenspendern. Ganz am Ende dieser Seite wird darauf hingewiesen, dass ein verstorbener Samenspender dies durch seine Erben melden muss. Muss demnach ein Samenspender seine Erben auch darüber informieren, dass er Samen gespendet hat? Muss er eventuell womöglich sogar ein Testament erstellen lassen, wo dies aufgeschrieben ist? Was passiert, wenn er das nicht macht? Also auf den Punkt gebracht, kann man einen Verstorbenen ja auch nicht mehr verurteilen. :wink:

Ich habe durch einen anderen Vorfall auch schon gehört, dass man den Samen eines Verstorbenen nicht mehr verwenden darf, aber da habe ich gar nicht an Samenspender gedacht. Irgendwie finde ich die ganze rechtliche Situation rund um das Thema Samenspender schon sehr verworren, auch wenn ich schon verstehen kann, dass es natürlich auch ein sehr heikles Thema ist.

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» tournesol » Beiträge: 7750 » Talkpoints: 66,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Er ist theoretisch verpflichtet seine Erben darüber zu informieren oder im Zweifelsfall auch in seinen Testament zu vermerken, dass er Samenspender ist. Da man aber eben einen Verstorbenen nicht mehr rechtlich belangen kann wird deshalb auch niemand bestraft werden. Es kann zwar sein, dass dies dann auf seine Erben zurückfällt; dies wird aber nur geschehen, wenn die Erben zugeben davon gewusst zu haben und es wissentlich nicht weitergegeben haben. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sich jemand so dumm verhält.

Mfg freezer899

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» freezer899 » Beiträge: 66 » Talkpoints: 31,31 »


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