Gilt das Briefgeheimnis auch für Postkarten?

vom 23.09.2010, 07:30 Uhr

Aus der Warte des Postzustellers betrachtet, lässt es sich manchmal eben nicht vermeiden, dass Stücke einer Postkarte gelesen werden können. Es heisst nun nicht, dass der Zusteller auch es wirklich tut, aber die Möglichkeit besteht nun einmal. Schon allein deshalb ist das Postgeheimnis nicht zwangsläufig einhaltbar, auch wenn es den Zusteller in der Tat nichts angeht. Dann muss der Versender eben die Karte verschlossen abschicken, um sicher zu gehen, dass das Postgeheimnis auch eingehalten wird.

Dass nun der Polizist nichts dergleichen erwähnt hat, liegt eben auch daran, dass der Polizist nun mal ein Polizist und kein Postzusteller ist. Zudem sind Polizisten auch nur Menschen und können sich irren oder etwas nicht wissen, auch, wenn es im Gesetz verankert ist.

Also Postkarte verschlossen im Briefumschlag versenden oder harmlose Dinge auf Karten schreiben, dann ist man auf der sicheren Seite.

Zudem ist es auch nicht nachweisbar, ob jemand die fremde Postkarte gelesen hat, sofern er sich selbst nicht verplappert und den Inhalt der Karte wiedergibt. Ich habe ab und zu auch Karten in der Post, die ich zustelle. Auch, wenn ich mich nur auf die Adresse konzentriere, kann ich es nicht vermeiden, etwas vom Inhalt der Karte mitzubekommen. Allerdings vergesse ich dann das Teil auch wieder, weil es für mich irrelevant ist.

Noch ein Aspekt, der mir soeben eingefallen ist, ist der, dass Postboten tagtäglich so viel an Post mit sich herumtragen, dass ihnen der Inhalt einer Karte weder präsent ist noch dass er überhaupt sich die Mühe macht, die Karte zu lesen.

Wenn nun die Karte von einem mit im gleichen Haushalt lebenden Menschen nicht gelesen werden soll, dann liegt es am Empfänger, seine Post so zu sichern, dass sie nicht für alle lesbar gemacht wird. Dazu kann weder der Absender noch der Postbote etwas.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich wusste es auch nicht das Postkarten auch unter das Briefgeheimnis fallen, ich hätte jetzt eher auf nein getippt, da diese sich ja nicht in einem geschlossenen Umschlag befindet. Naja, wieder was dazu gelernt.

Wie will man das eigentlich nachweisen, das nicht zum Beispiel unsere Postfrau die Karte gelesen hat bzw ein anderer? Schließlich sieht man ja nach dem lesen keine Gebrauchsspuren auf den Buchstaben.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Dass Postkarten dem Briefgeheimnis unterliegen, kann doch aus dem gesunden Menschenverstand heraus betrachtet gar nicht sein. Der Postbote muss die Adresse lesen und bekommt doch dann automatisch den Text auf der Postkarte mit. Ich zumindest kann nichts Geschriebenes ansehen, ohne es automatisch zu lesen, auch wenn ich es gar nicht will. Dagegen kann ich gar nichts machen. So ein Gesetz, dass das Briefgeheimnis auch für Postkarten gilt, wäre weltfremd und gar nicht einzuhalten.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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