Warum werden Azubis in der Gastronomie schlecht bezahlt?

vom 03.09.2010, 14:59 Uhr

Ich würde sagen, es ist einer der stressigsten Jobs, die es überhaupt gibt. Gastronomie. Ob kellnern, putzen, organisieren, zubereiten von Gerichten. Ein Auszubildender zur Restaurantfachfrau/mann oder Hotelfachfrau/mann haben sehr anspruchsvolle und körperlich harte Bedingungen zu einem sehr niedrigen Lohn.

Ich arbeite in einem Restaurant mit herkömmlicher Küche. Es läuft sehr gut, denn die Räumlichkeiten sind wirklich sehr oft besucht. Dort gibt es eine Auszubildende im zweiten Lehrjahr. Sie verdient 465 €. Das klingt erst einmal nicht übel. Wenn man das aber mit einem Bankangestellten, der sich in Ausbildung befindet vergleicht, ist es allein von den Arbeitszeiten gesehen unfair.

Der Auszubildende bei der Bank muss nicht am Wochenende arbeiten und auch keine unbezahlten Überstunden machen, was aber in der Gastronomie durchaus üblich ist.

Meine Arbeitgeber sind nette und zuvorkommende Menschen, aber zu was alles eine Auszubildende ausgenutzt werden kann, ist unfassbar. Ich erwähnte schon einmal, dass sie im zweiten Lehrjahr ist. Bis jetzt durfte sie nur Geschirr spülen, die Küche putzen und im Service helfen. Sie wird dort eingesetzt, wo sie gebraucht wird. Sie bekommt nicht gezeigt, wie man Salate anrichtet oder wie man kocht oder Buchführung macht.

Ihre Aufgabe besteht darin Geschirrhilfe zu sein, unmengen an Überstunden zu machen (unbezahlt) und darum zu rennen und zu schleppen, als ginge es um ihr Leben. Warum fordert man für diese Auszubildenden nicht auch einen Mindestlohn, denn Bankangestellte sitzen quasi nur rum, haben feste Arbeitszeiten und werden besser bezahlt.

Es würde mich freuen von eurer Seite bestärkt zu werden oder eine eigene Meinung dazu abzugeben.

» toria2178 » Beiträge: 121 » Talkpoints: -0,47 » Auszeichnung für 100 Beiträge



toria2178 hat geschrieben:und auch keine unbezahlten Überstunden machen, was aber in der Gastronomie durchaus üblich ist.


Überstunden sind in unserem Restaurant durch aus üblich, aber unbezahlt mit Sicherheit nicht, ich wüsste auch nicht in welchem ordentlich geführten Betrieb dies üblich wäre.

toria2178 hat geschrieben:Sie bekommt nicht gezeigt, wie man Salate anrichtet oder wie man kocht oder Buchführung macht.


Arbeiten in der Küche gehören nicht zum Ausbildungsrahmenplan einer Restaurantfachkraft! Buchhaltung genauso wenig.

Ich würde empfehlen mir entweder einen ordentlichen Ausbildungsbetrieb zu suchen, oder sich einfach mal die entsprechende Gewerkschaft (NGG) zu wenden. Nacht- und Sonntagsarbeit sind ebenso zusätzlich entlohnen wie Überstunden. Gegebenenfalls ist ein Freizeitausgleich zu gewähren.

Vor allem wäre im Bereich der Restaurantfachkraft ein Betrieb mit gehobener Küche vorteilhaft. Denn ich bezweifle, dass nach deiner Beschreibung, bei euch im Betrieb beispielsweise Fleisch- oder Fischgerichte am Tisch filetiert werden. Ein guter Weinservice, die Weinkunde, das zubereiten von Desserts am Gasttisch und auch Banalitäten wie das Falten von Servietten, sollte ebenso in der Ausbildung zu tragen kommen, wie die Einführung in die Warenkunde von Getränken und Speisen.

Mit Sicherheit werden Auszubildende teilweise einfach als billige Arbeitskraft eingesetzt, aber die Ausbildung sollte dennoch im Vordergrund stehen. Eventuell hilft es ja einfach mal den Mund aufzumachen und dem Chef die eigene Unzufriedenheit kundzutun. Denn wo kein Kläger, ist auch kein Richter.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Sie verdient 465 €. Das klingt erst einmal nicht übel. Wenn man das aber mit einem Bankangestellten, der sich in Ausbildung befindet vergleicht, ist es allein von den Arbeitszeiten gesehen unfair.

Das dürfte ein fast durchschnittlicher Ausbildungsgehalt sein. Und im Vergleich zu Bankangestellten, werden für jemanden der bei der Bank arbeitet, ja auch ganz andere Voraussetzungen erwartet. Dann arbeitet ein Auszubildender bei der Bank auch mit immens viel Geld, im Vergleich zu einer Auszubildenden im Gastgewerbe. Und im Bankgewerbe herrscht auch eine ganz andere Kleiderordnung. Im Gastgewerbe wird die Berufskleidung zum Teil bezahlt oder man kann auch einfach in Jeans und Turnschuhen kommen, um es ganz krass auszudrücken. Das kommt allerdings auch auf den Arbeitsort an, gebe ich zu. Aber keiner wird von einem Auszubildenden im Gastgewerbe in dem Ausmaß teure Kleidung erwarten.

Der Auszubildende bei der Bank muss nicht am Wochenende arbeiten und auch keine unbezahlten Überstunden machen, was aber in der Gastronomie durchaus üblich ist.

Wenn der Auszubildenden unter 18 Jahre alt ist, gibt es ein Jugendschutzgesetz. Ist der Auszubildende über 18 Jahre alt, gibt es auch Arbeitszeitregelungen und so weiter. Und auch Auszubildende in einer Bank müssen mittlerweile zum Teil auch Samstags arbeiten. Im Durchschnitt dürften aber beide Berufsgruppen auf eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und in der Regel auf eine Fünf- Tage- Woche kommen. Wann die Stunden und Tage gearbeitet werden, ist im Endeffekt egal.

Ihre Aufgabe besteht darin Geschirrhilfe zu sein, unmengen an Überstunden zu machen (unbezahlt) und darum zu rennen und zu schleppen, als ginge es um ihr Leben. Warum fordert man für diese Auszubildenden nicht auch einen Mindestlohn, denn Bankangestellte sitzen quasi nur rum, haben feste Arbeitszeiten und werden besser bezahlt.

Dafür gibt es Tarifverträge. Im Bankwesen konnten halt einfach höhere Gehälter ausgehandelt werden. Im Vergleich bei Vollzeitkräften verdient nämlich ein Bankangestellter auch wesentlich mehr als eine einfache Angestellte im Gastgewerbe. Da hilft es an sich nur, sich in einer Gewerkschaft zu engagieren. Das wäre in deinem Fall die NGG ( Nahrung- Genuss- Gaststätten).

Da die Auszubildenden ja laut deiner Schilderung nur berufsfremde Arbeiten macht, sollte sie sich vielleicht mal nach einem Ausbildungsrahmenplan kundig machen. Dort ist genau geregelt, was die Auszubildenden während ihrer Ausbildung alles zu lernen haben. Und das sollte schon erfüllt sein, damit der Auszubildende auch seine Prüfung schafft.

Und auch Auszubildenden im Gastgewerbe haben in der Regel feste Arbeitszeiten. Denn die wenigsten Restaurants haben rund um die Uhr geöffnet. Und die Arbeitszeiten von Auszubildenden im Bankgewerbe richten sich auch nicht nur nach den Öffnungszeiten. Da wird auch einige Arbeit im Hintergrund gemacht und das außerhalb der Öffnungszeiten.

Wenn dich der Umgang mit eurer Auszubildenden so sehr nervt, warum setzt du dich dann nicht für sie ein? Also direkt, statt in einem anonymen Forum? Und man sollte vielleicht auch mal alle Seiten betrachten. Von irgendwas müssen Angestellte auch bezahlt werden. Die Umsätze in einer Bank sind wesentlich höher als in einer Kneipe oder einem Restaurant. Da wird auch mit wesentlich weniger Arbeitskraft, viel mehr Geld umgesetzt. Und ich möchte die Arbeit von Menschen im Gastgewerbe nicht schlecht reden, aber es ist schon ein Unterschied, wenn sich eine Bedienung am Computer verklickt und der Gast ein falsches Essen bekommt oder ob ein Bankangestellter mal schnell eine Millionen Dollar aus versehen falsch überweist.

Und es gibt nun mal Berufe die werden besser bezahlt als andere. Wenn es einem nur um das Geld und die möglichst günstigsten Arbeitszeiten geht, sollte man sich das vor Ausbildungsbeginn überlegen. Und dann sollte man halt auch dafür sorgen, dass man die Zugangsbedingungen erfüllt. Generell finde ich die Gehaltsunterschiede auch nicht prickelnd, aber der Vergleich zwischen einem Restaurantfachmann und einem Bänker ist doch schon sehr weit entfernt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Hier in der Gegend leben viele vom Tourismus, dementsprechend oft trifft an hier auch auf Azubis in Gastgewerbe und die meisten möchte man packen und in Sicherheit bringen. Selbst bei Betrieben, die nun wirklich nicht als Ausbeuter berüchtigt sind kommen da oft sehr laxe Sitten zutage wenn man mal genauer hinsieht. Ist auch keine Zeiterscheinung, das war auch schon vor 20, vor 30 oder gar vor 50 jahren so (und wenn man den historischen berichten trauen darf: auch schon vor 1000 Jahren). Es scheint etwas mit dem Gaststättengewerbe als solches zu tun zu haben.
Was allerdings in der tat hilfreich wäre, wenn die außerbetriebliche Ausbildung und die innerbetriebliche Ausbildung stärker Hand in Hand gingen und die Lerninhalte, die in den Betrieben vermittelt werden sollen stärker abgefragt würden. Und was vermutlich ebenfalls helfen könnte, wäre wenn die Lehrer ihre Berufsschüler bei Konfliktfällen stärker beraten würden, bzw. ihnen helfen könnten ihre Positonn gegenüber den Arbeitgebern zu verteidigen. Denn oft tendieren dazu ihre Azubis ziemlich über den Tisch zu ziehen. Da wird mal jemand monatelang als Azubi bezahlt und bezeichnet, bekommt aber gesagt "Nein, wir können erst zum neuen Schuljahr dich an der Berufsschiule anmelden", da wird dann mal längere Zeit das Lehrgeld nicht gezahlt weil "Grad Geschäft nicht gut läuft" oder innerhalb der Saison werden die Azubis nicht nur durchgehend eingesetzt (ohne Ruhetag), sondern es wird auch mal komplett der Berufsschulunterricht auf Wochen hinaus gestrichen.
Das sich da die Branche wundert, das der Nachwuchs nur zögerlich kommt ist da schon wieder irgendwie lustig leider auf die unkomische Weise.

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» Nephele » Beiträge: 1047 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Da wird mal jemand monatelang als Azubi bezahlt und bezeichnet, bekommt aber gesagt "Nein, wir können erst zum neuen Schuljahr dich an der Berufsschiule anmelden", da wird dann mal längere Zeit das Lehrgeld nicht gezahlt weil "Grad Geschäft nicht gut läuft" oder innerhalb der Saison werden die Azubis nicht nur durchgehend eingesetzt (ohne Ruhetag), sondern es wird auch mal komplett der Berufsschulunterricht auf Wochen hinaus gestrichen.

Es gibt aber einen Ausbildungsvertrag. Und da steht auch drin, dass Gehalt gezahlt wird. Darauf kann sich auch ein Auszubildender berufen.

Die Ausbildung im Gastgewerbe läuft ja an sich auch im dualen System. Sprich Berufsschule und betriebliche Ausbildung gleichzeitig. Und da kann ein Auszubildender nicht einfach über Wochen von der Berufsschule freigestellt werden. Da gibt es klare Regelungen, die nur schwer umgangen werden können. Da ist dann aber nicht nur der Ausbildungsbetrieb, sondern auch die Berufsschule in der Pflicht, wenn sie mitbekommt, dass der Auszubildende ständig der Berufsschule fernbleibt. Und das kann soweit gehen, dass der Auszubildende die Zeit nachholen muss. Was dann im Betrieb ja auch fehlt.

Wenn ein Auszubildender außerhalb der normalen Ausbildungszeiten seine Ausbildung beginnt, kann es natürlich sein, dass der Ausbildungsbetrieb damit kommt, dass man den Auszubildenden nicht mehr in der Berufsschule anmelden kann. Ist generell schwierig mitten im Jahr einzusteigen. Da läuft dann aber auch kein Ausbildungsvertrag, so lange halt nicht gleichzeitig die Berufsschule besucht wird. Auf welche Art Vertrag sich der Auszubildende dann einlässt, ist seine Sache. Ich kenne es zum Beispiel so, dass solche zukünftigen Auszubildenden wie Aushilfen beschäftigt werden und halt ein niedriges Gehalt bekommen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


toria2178 hat geschrieben:Sie verdient 465 €. Das klingt erst einmal nicht übel. Wenn man das aber mit einem Bankangestellten, der sich in Ausbildung befindet vergleicht, ist es allein von den Arbeitszeiten gesehen unfair.


Was heißt denn hier unfair, oder hast du schon mal einem Bankangestelltem ein Trinkgeld zugesteckt? Ich habe während meiner Ausbildung teilweise mehr Trinkgeld als Gehalt gehabt und konnte dementsprechend sehr gut davon leben.

LittleSister hat geschrieben:[
Die Ausbildung im Gastgewerbe läuft ja an sich auch im dualen System. Sprich Berufsschule und betriebliche Ausbildung gleichzeitig. Und da kann ein Auszubildender nicht einfach über Wochen von der Berufsschule freigestellt werden.


Falsch, für die Gastronomie wird ebenfalls noch die Blockbeschulung angeboten. Die Zeiten für die Berufsschule liegen dann außerhalb der Hauptsaison. Allerdings ist der Auszubildene dann auch direkt für mehrere Wochen nicht mehr im Betrieb. Trotzdem ist diese Sonderregelung der normalen Berufsbeschulung für die Gastronomie klar von Vorteil.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Auch Blockunterricht fällt unter das System der dualen Ausbildung. Die duale Ausbildung heißt ja an sich auch, dass die Auszubildenden sowohl betrieblich wie auch schulisch ausgebildet werden. In welcher Form der Schulunterricht stattfindet, ist dabei nebensächlich. Und wenn die Ausbildung mittlerweile in Form des Blockunterrichts stattfindet, verstehe ich nicht, wie es den Schulen dann nicht auffällt, dass die Auszubildenden angeblich nicht zum Unterricht kommen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Du verstehst mich leider falsch, es geht mir nicht um das duale System, ich habe nur aufgezeigt, dass es neben dem normalen Berufsschulunterricht noch Alternativen gibt. Wenn ein betrieb diese nicht nutzt und seine Auszubildenden trotzdem nicht in die Berufsschule schickt, sollte diesem Betrieb die Möglichkeit auszubilden entzogen werden.

Wir mussten im übrigen trotz Blockbeschulung einen lückenlosen Nachweis für die Beschulung erbringen, da unsere Betriebe für unentschuldigte Nicht-Anwesenheit zur Kasse gebeten wurden.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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