Dürfen bestimmte Arbeitsgruppen Ramazan durchziehen?

vom 15.08.2010, 15:48 Uhr

Normalerweise sollte Glaubensfreiheit ja vollkommen gewährt werden und wenn Ramazan nun einmal in dem Glauben eines Menschen vorkommt, dann sollte er dies auch durchführen dürfen, doch wie sieht dies in bestimmten Berufen aus.

Wenn ein Mensch nun Arzt, Polizist oder gar Pilot von Beruf ist, ist es dann "legal" Ramazan durchzuziehen? Immerhin gefährdet man hier nicht nur sich selbst, wenn man aus Trinken und Essen über den Tag verzichtet, sondern auch viele andere Menschen. Gibt es da irgendwelche Richtlinien, oder wird dann erwartet, dass man in dem Moment auf seinen Glauben verzichtet? Immerhin dauert Ramazan auch einen Monat an und man kann schließlich nicht so lange Urlaub nehmen.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Meinst du vielleicht Ramadan und nicht Ramazan? Und was meinst du mit "durchziehen"? "Durchziehen" würde doch bedeuten, dass man diesen Monat eben mitmacht und ohne Gedanken einfach über sich ergehen lässt. Meinst du vielleicht eher, ob man den Monat auslassen darf?

Unter bestimmten Umständen, also wenn man beispielsweise ein Spitzensportler ist, dann muss man den Ramadan nicht unbedingt mitmachen - allerdings muss man den Monat dann später für sich selbst nachholen! Und zwar dann, wenn man gerade mal nicht auf einen Wettkampf hin trainiert.

Ansonsten gibt es noch die Ausnahme, dass man unter gesundheitlichen Umständen oder wenn man schwanger ist, den Monat auch nicht mitmachen muss, ihn aber eben nachholen muss. Warum aber Piloten oder Polizisten befreit werden sollten, wüsste ich jetzt nicht. So lange man keine Kreislaufprobleme hat, sollte das ja kein Problem sein.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


pepsi-light hat geschrieben:Meinst du vielleicht Ramadan und nicht Ramazan? Und was meinst du mit "durchziehen"? "Durchziehen" würde doch bedeuten, dass man diesen Monat eben mitmacht und ohne Gedanken einfach über sich ergehen lässt. Meinst du vielleicht eher, ob man den Monat auslassen darf?

Ramadan und Ramazan sind ein und dasselbe, nur dass Ramadan die deutsche Bezeichnung ist. Daher ja ich meine Ramadan ;-). Gut durchziehen ist vielleicht der falsche Begriff. Ich meine halt das man diesen einen Monat lang Ramazan betreibt und somit fastet.

pepsi-light hat geschrieben:Ansonsten gibt es noch die Ausnahme, dass man unter gesundheitlichen Umständen oder wenn man schwanger ist, den Monat auch nicht mitmachen muss, ihn aber eben nachholen muss. Warum aber Piloten oder Polizisten befreit werden sollten, wüsste ich jetzt nicht. So lange man keine Kreislaufprobleme hat, sollte das ja kein Problem sein.

Den ganzen Tag über nichts essen und nichts trinken und zwar von den frühen Morgenstunden bis zu den Abendstunden an halte ich schon für sehr bedenklich, wenn man dann noch als Arzt arbeitet und eine wichtige OP. ausführt oder Pilot ist und dafür zu sorgen hat, dass die ein paar hundert Passagiere auch wieder heil landen. Schließlich sorgt der Fastenmonat bei den meisten für starke Konzentrationsprobleme bis hin zu schweren Kreislaufzusammenbrüchen. Nicht umsonst passieren zu der Zeit in der Türkei die meisten Unfälle.

Ich habe auch nicht unbedingt an eine Befreiung gedacht, sondern gemeint ob es in Deutschland irgendeine Bestimmung oder Einschränkung gibt, die besagt dass das Risiko zu groß ist, wenn man Menschen in solchen Berufen im Fastenmonat einsetzt. Oder es vielleicht sogar Arbeitgeber gibt, die dies verbieten oder dergleichen. Wie geht man in solchen Berufen damit um?

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Erstmal ist Ramadan nicht nur die deutsche, sondern auch die arabische Bezeichnung. Nur die Türken und Albaner sagen Ramazan und die stellen wohl eher eine Minderheit unter den Moslems dar ;)

Legt man den Koran streng aus muss jeder fasten, der nicht krank, schwanger oder zu jung (vor Beginn der Pubertät) ist. Also auch der Spitzensportler. Zudem müssen Kranke oder schwangere Frauen ebenfalls die Fastenzeit nachholen sobald sie können. Also nur auf Grund seines Berufes wird niemand von der Fastenpflicht befreit und somit müsste auch ein Arzt oder Pilot fasten.

Aber das ist halt graue Theorie. Es kommt ja vorallem darauf an, wie streng man selber für sich den Koran auslegt. Gibt ja genug Muslime, die die Gesetze des Korans nicht so streng auslegen. Und wenn man halt meint, man kann es beruflich nicht durchziehen, dann lässt man es eben.

Und wer sagt denn, dass sich deutsche Ärzte oder Piloten soviel besser verhalten und ernähren? Fragst du denn deinen Arzt oder den Piloten im Urlaubsflieger vorher immer ob sie auch ausreichend gegessen und getrunken haben? Ist doch ihre am Ende ihre Entscheidung, auch wenn unter Umständen mal andere darunter leiden könnten.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



In ihrem jeweiligen Heimatland fasten die Gläubigen doch auch und gehen dabei dennoch ihre Berufen nach, ganz egal, wo sie nun arbeiten. Wieso sollte das also dann in einem anderen Land ein Problem darstellen? Die fasten ja nicht zum ersten Mal, sondern machen das seit früher Jugend jedes Jahr, wissen also, wie es abläuft und auch, ob sie dabei noch leistungsfähig sind.

Bestimmungen und Einschränkungen gibt es da sicher nicht, Deutschland hat Religionsfreiheit. Und es gibt auch Menschen, die ganz ohne religiösen Hintergrund einige Fastentage einlegen. Und wer will schon kontrollieren, wer nun ob und was gegessen oder getrunken hat?

» Morgaine » Beiträge: 2701 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Klehmchen hat geschrieben: Also nur auf Grund seines Berufes wird niemand von der Fastenpflicht befreit und somit müsste auch ein Arzt oder Pilot fasten.

Das stimmt so nicht. Vom Fasten sind auch all jene ausgenommen, die schwere körperliche Arbeiten ausüben, für die sie durch das Fasten zu schwach oder unkonzentriert würden.

Ärzte, Bauarbeiter, Soldaten und einige andere Gruppen (welche man konkret dazuzählt ist natürlich Auslegungssache) können, wenn sie die Arbeit weiter durchführen müssen und dies ohne Verstoß gegen den Ramadan nicht können auch im Ramadan tagsüber essen.
Steht in der selben Liste, in der auch die Schwangeren und Kranken stehen.

» shadaik » Beiträge: 16 » Talkpoints: 9,11 »


shadaik hat geschrieben:Steht in der selben Liste, in der auch die Schwangeren und Kranken stehen.


Na eben nicht. Die werden ja keinesfalls von der Pflicht befreit. Sie dürfen nur den Fastenmonat verschieben oder aufteilen. Aber sie dürfen ihn nicht einfach komplett ausfallen lassen. Im Koran steht da schon recht deutlich drin, dass die Zeiten nachzuholen sind. Alles andere ist nur eine Auslegungssache.

Wie sehr das natürlich durchgesetzt wird, das kann ich als Nicht-Moslem selbstverständlich nicht sagen. Ich glaube auch nicht, dass in den meisten Ländern Sanktionen drohen, wenn jemand mal nicht fastet und das sicher heutzutage mehr Ausnahmen toleriert werden. Aber das heißt ja trotzdem nicht, dass man sich deswegen auf den Koran berufen kann, wenn man nicht fastet.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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