Verkauf von selbstgemachten Ohrringen - gewerblich?

vom 16.04.2010, 18:19 Uhr

Ich verkaufe hin und wieder Sachen wie Ebay, wie wohl fast jeder Andere auch. Doch bisher waren es eher Sachen von mir, die ich entweder nicht wollte, oder die ich halt nichet mehr wollte oder brauchte.

Inzwischen jedoch bastel ich sehr viele Ohrringe so zum Spaß und verschenke diese dann meistens in meinem Freundeskreis, worüber sich auch alle immer sehr freuen, doch ich hatte dann schon mal überlegt, da es auf Dauer auch schon ins Geld geht, ob man die Ohrringe auch veräußern kann und in welchem Maße?

Ich möchte natürlich in keinster Weise zum gewerblichen Verkäufer werden oder deswegen eine Steuererklärung machen müssen nur wegen der Ohrringe, deswegen habe ich bisher auch noch keine veräußert. Doch nun wüsste ich schon gerne wie die Lage ist. Werde ich automatisch zum gewerblichen Verkäufer weil diese Ohrringe selbst gemacht sind oder bleibt es alles solange privat wie ich die Ohrringe zum eigenen Bedarf angefertigt habe und danach sozusagen veräußere?

Und wie ist das bei rechtlich bei der Seite Tauschticket. Wenn ich dort Sachen einstelle, die von mir selbst gemacht sind, kann dann dafür ein Wert versteuert werden oder wie funktioniert das Ganze? Ich möchte die Ohrringe ja auch nicht im Großen Maße loswerden sondern höchstens so 5-10 im Monat. Gibt es dafür irgendwo einen Grenzwert? Hat schon jemand damit Erfahrung gesammelt?

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hallo!

Ich habe schon Erfahrungen mit selbstgenähten Dingen gemacht. Ich nähe gerne Kuschelrollen für Meerschweinchen und Co. Diese habe ich dann auch mal bei ebay angeboten und in verschiedenen Foren. Allerdings hatte ich Glück, dass ich nicht erwischt wurde. Denn später habe ich erfahren, dass man für alle Verkäufe von selbstgemachten Dingen ein Gewerbe braucht. Man stellt die Dinge ja her, um sie dann zu verkaufen.

Bei tauschticket habe ich jedoch schon oft gesehen, dass User ihre selbstgemachten Sachen angeboten haben. In den Richtlinien zum Einstellen von Artikeln, steht auch nicht, dass man keine selbstgemachten Sachen anbieten darf. Um sicher zu gehen, kannst du ja mal eine mail an die Betreibe der Seite schicken und nachfragen. Ansonsten brauchst du wirklich ein Gewerbe, wenn du bei ebay und in Foren verkaufen möchtest.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Das Verkaufen von selbstgemachten Sachen an sich ist nicht verboten und braucht auch nicht versteuert werden. Nur gibt es auch Regelungen, die generell sagen, in dem Moment in dem man was produziert in der Absicht es zu verkaufen, ist das eine gewerbliche Handlung. Da ist es egal, ob man ein oder hundert Stücke davon verkauft. Und ähnlich sieht es mit Sicherheit auch bei Tauschbörsen aus. Man produziert hat, um es in andere Waren zu tauschen.

Der Betreiber der Seiten wird da wenig Auskunft zu geben. Denn dem ist relativ egal was man da macht. Allerdings wird er, falls mal ermittelt wird, auch alle Daten rausgeben müssen. Unter anderem halt auch so Sachen wie Artikeltexte ala ich habe das gebastelt und möchte es tauschen.

Wenn dich nun jemand bittet, kannst du mir das und das basteln, ich zahle dir auch das Material, wird das die Behörden wenig interessieren.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Das was Du beschreibst ist doch genau das, was ein Gewerbe ausmacht. Du produzierst Waren mit der festen Absicht, diese auf dem Markt zu verkaufen. Dabei ist es sogar unerheblich, ob du damit einen Gewinn erzielst oder nur zum Selbstkostenpreis verkaufst. Es ist schlich ein Gewerbe. Noch dazu, wenn eindeutig beabsichtigt ist, dies über einen längeren Zeitraum zu machen.

Auch ist keine Ausnahme zu machen, wenn eben nur geringe Gewinne auflaufen. Der Gesetzgeber hat die für solche Kleinstgewerbe Regelungen vorgesehen die die Buchhaltung und Abrechnung erleichtern. Aber es bleibt eben ein Gewerbe.

Was aber in Deinem speziellen Fall auch gehen würde, wäre die Anmeldung als Freier Beruf. Dann wärst Du davon befreit, ein Gewerbe zu führen. Denn ich sehe hier eindeutig eine künstlerische Leistung. Schließlich machst Du damit keine Auftragsarbeiten. Du schaffst Kunst und bietest die zum Verkauf an. Damit bist du eine Künstlerin.

Was sich hier anbietet, wäre wirklich ein kurzer Telefonat mit einem Sachbearbeiter beim Finanzamt. Die können dir da wirklich weiter helfen und sind (auch) dafür da. Natürlich wird Dir dort keiner die Steuererklärung machen. Wohl aber sagen können, warum sie im Zweifel so eine Tätigkeit nicht als künstlerische Arbeit anerkennen würden. ;)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



@LittleSister
Dann müsste es den Behörden doch genauso egal und damit legal sein, wenn ich etwas erst für mich produziere, dann die Ohrringe eine Weile trage und jetzt sage, das ich die nun nicht mehr möchte und lieber verkaufen möchte um den Materialpreis quasi wieder reinzubekommen. Wäre dies denn okay? Ich hätte die Ohrringe dann ja erstmal für mich produziert und auch genutzt oder nicht?

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Was du mit Sachen machst, die du nicht mehr brauchst, interessiert keinen. Nur bei Ebay gibt es zum Beispiel so Regelungen, wenn du X Verkäufe pro Monat hast, gilst du als gewerblicher Verkäufer. Da solltest du drauf achten.

Ach ja ich halte das Anmelden eines Gewerbes dabei nicht für das Problem. Buchführung hält sich bei einem Kleinstgewerbe, soweit ich das weiss, auch im Rahmen. Aber es kommen halt noch andere Sachen dazu, die man bedenken sollte. Zum Beispiel richtet sich der Krankenkassenbeitrag nach dem Einkommen. Und als gewerblicher Händler muss man auch andere Sachen beachten. Produkthaftung, Rücknahmerecht, Garantie und so weiter. Und auch beim Verpacken und Versenden gibt es da mittlerweile Richtlinien, die in meinen Augen einem das Genick brechen können.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


@ LittleSister

Ja davon hat mein Vater mir mal berichtet. Die Grenze lag glaube ich bei ungefähr 15 Verkäufen pro Monat und die einzige Ausnahme war eine Haushaltsauflösung.

Ja mal abgesehen von dem ganzen Kram kann ich mit einem Gewerbe soweit ich weiß auch Schwierigkeiten mit dem Bafög bekommen und das würde ich wirklich nicht riskieren wollen nur wegen ein paar Ohrringen. Der Ganze von dir aufgezählte Kram wäre dann ja noch mehr Ballast den mal wohl wirklich nicht haben muss. Dann verkaufe ich halt lieber nur ein paar alte Ohrringe und stell vielleicht mal ein paar auf Tauschticket ein.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



LittleSister hat geschrieben:wenn du X Verkäufe pro Monat hast, gilst du als gewerblicher Verkäufer.

Da wäre ich vorsichtig. Mir jedenfalls wäre es neu, dass es eine definierte Zahl gibt, die einen automatisch zu einem gewerblichen Verkäufer macht. So kann auch bei Ebay jemand gewerblich sein, der aber im Monat nur eine gebrauchte Yacht verkauft. Verkaufe ich hingegen meine Matchbox-Autosammlung (3000 Stück), bleibe ich ein Privatverkäufer.

Das es an der Zahl an Verkäufen fest zu machen ist, ist ein Märchen, welches sich leider hartnäckig hält. Wobei man natürlich auch sagen muss, dass die FA Mitarbeiter hier eher nachfragen können bzw. nachforschen. Denn es kann ja als Anfangsverdacht gesehen werden. Zwingend ist da aber nichts.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ok ich drücks anders aus derpunkt. Ebay hat irgendwo stehen (oder hatte es stehen) das sie ab X Verkäufen im Monat jemand als gewerblichen Händler einstufen. Klar kann man dann sagen, Stop ist nicht so. Aber da ist die Maschenerie bereits im Gange.

@ pichimaus

Zum Bafög darf man doch was dazu verdienen oder? Allerdings denke ich auch, das sich ein Gewerbeschein für dich nicht lohnen würde.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Naja das man in den Verdacht gerät, das man gewerblich handelt, wenn man eine bestimmte Anzahl an Verkäufen im Monat hat, mag ja stimmen. Nur interessiert das Ebay weniger, als das die Mitarbeiter vom Finanzamt da gern mal bei Ebay stöbern.

Ansonsten gilt man als gewerblich wenn man Dinge verkaufen will, wo man vorher einen Einkauf tätigen muss und das auch recht regelmässig macht. Im Fall der Ohrringe halt das Material. Und man wird nie auf den Cent genau kalkulieren können, so das man immer irgendwie ein wenig Gewinn macht.

Was den Bafög betrifft, so hat man dort die Möglichkeiten nebenbei was zu verdienen ohne das dieser gekürzt wird. Wie viel das ist, kannst du sicher dort erfragen, wo dein Bafög berechnet wurde. Aber insgesamt ist es halt möglich noch was zu verdienen. Also kannst du das ganze auch als Nebengewerbe anmelden, wenn du meinst, das du auch Abnehmer für deine Ohrringe findest, die das eben dann auch bezahlen.

Das du dich dann wegen den gesetzlichen Richtlinien was Rückgaberecht, Gewährleistung und auch Verpackungsordnung angeht, kundig machen musst, das sollte wohl klar sein. Aber da kannst du auch Hilfe bei der IHK suchen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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