Insolvenz: Regelung zur Freistellung

vom 09.04.2010, 23:59 Uhr

Ich habe da mal eine Frage an euch und bitte euch mir zu helfen das besser zu verstehen. Bei uns in der Firma läuft es nicht mehr so gut, man munkelt schon was von einer drohenden Insolvenz.

Nun hat mir ein Kollege was von einer Insolvenz Freistellung erzählt und das es mich sicher als einen der ersten Treffen würde. Ich habe echt keinen Schimmer was das genau ist und was das für mich für Auswirkungen hätte. Wie funktioniert das kann mir das bitte mal jemand erklären?

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Also, wenn eine Firma insolvent ist, bedeutet das, dass sie ihre Schulden nicht mehr bezahlen kann und zahlungsunfähig ist. In diesem Fall muss das Unternehmen den Insolvenzantrag stellen und es wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Der Insolvenzverwalter hat dann die Aufgabe, das Vermögen der Firma zu sichern und es so zu verwalten, dass die Gläubiger möglichst viel von ihren Forderungen zurückbekommen.

Eine Insolvenz Freistellung ist eine Kündigungsschutzmaßnahme, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einem insolventen Unternehmen gewährt wird. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter eine bestimmte Zeit lang nicht kündigen darf, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht noch zusätzlich durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes belastet werden.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Insolvenz Freistellung, zum Beispiel wenn das Unternehmen keine Aussicht auf Sanierung hat oder wenn das Unternehmen weniger als zehn Mitarbeiter hat. In diesem Fall ist der Kündigungsschutz nicht gegeben.

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