Einbaukühlschrank von EBK kaputt - Mieter oder Vermieter?

vom 24.03.2010, 00:38 Uhr

In As Wohnung war beim Einzug schon eine Küche und mit darin auch ein Einbaukühlschrank. Dieser ist nun aber von heute auf Morgen kaputt gegangen und A weiß nicht, was A machen soll.

Muss A den austauschen oder der Vermieter F? Und geht das eigentlich so einfach, wo doch der Kühlschrank die Verkleidung von der Küche hat, die ja auch weiter dran sein soll? A hatte so etwas bisher noch nie und macht sich nun schon wieder eine Menge Gedanken deshalb.

» Cashew » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Sollte die Wohnung mit der Einbauküche und Kühlschrank vermietet wurden sein, hat der Vermieter die Pflicht diesen kaputten Kühlschrank zu ersetzen. Das ist so, weil der Vermieter verpflichtet ist, die vermieteten Gegenstände auch zur Verfügung zu stellen. A sollte sich also bei seinem Vermieter melden und dann wird dieser den Kühlschrank neu kaufen müssen, beziehungsweise einen Ersatz schaffen. Wie das dann nun einzubauen ist, muss A mit dem Vermieter besprechen und sich einig werden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Wenn die Küche zur Wohnung dazu gehört, dann ist das meiner Meinung nach Sache des Vermieters. Im Moment wohnen wir in einer Wohnung, wo die Küche dabei ist und wir jeden Monat etwas für die Benutzung bezahlen müssen. Da muss natürlich die Vermieterin für Ersatz sorgen und das Teil auch einbauen, wenn etwas kaputt geht.

Wir hatten mal eine andere Wohnung, wo zwar auch eine Küche drinnen war, aber die war vom Vormieter und er hat sie uns umsonst überlassen. Im Mietvertrag wurde extra erwähnt, dass die Wohnung ohne Küche sei. Daher mussten wir uns selber um Reparaturen kümmern, die auch bald anfielen. Denn die Küche war schon alt.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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